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Autor Thema: TH meldet sich nicht  (Gelesen 2252 mal)

habnixmehr

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TH meldet sich nicht
« am: 28. Oktober 2012, 09:46:00 »

Hallo
Bin seit 2010 in Verbraucherinsolvenz und noch im eröffneten Verfahren.
War bis Juni 2012 im Arbeitsverhältnis .Arbeitgeber hat den pfändbaren Anteil an TH überwiesen.Bin Anfang Juli in Rente gegangen , und habe dem TH Rentenbescheid der DRV , Betriebsrentehöhe,Beitrag zur KK (freiwillig versichert)per Einschreiben mitgeteilt.Ferner habe ich den Vorschlag gemacht ,den pfändbaren Anteil selber zu überweisen.Wie ich gelesen habe,muß der TH bei Gericht einen Zusammenlegungsbeschuss beantragen,aus dem sich dann die Höhe des pfändbaren Betrages ergibt. Habe nun schon 3x meine Rente und Betriebsrente ohne Abzüge bekommen.Vom TH oder Gericht noch kein Beschluss erhalten.
Habe Ende August den TH angerufen ,der meinte ,er müßte sich die Akte raussuchen und würde sich dann melden,ist auch nicht geschehen.
Was tun ???? Habe ich mit einer Nachzahlung zu rechnen ? Wer kommt für die Monate auf so nicht gepfändet wurde ?

wünsche allen einen angenehmen Tag
habnixmehr
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Der_Alte

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Re: TH meldet sich nicht
« Antwort #1 am: 28. Oktober 2012, 16:57:03 »

Solange kein Zusammenrechnungsbeschluß vorliegt wird aus jeder einzelnen Rente der jeweilige Pfändungsanteil errechnet.
Wenn jetzt jede Rente für sich genommen unter der Pfändungsgrenze liegt, ist auch nicht abzuführen. Dann gibt es auch wegen der fehlenden Pfändung keine Nachforderung durch den TH.
Sollte sich doch ein pfändbarer Betrag aus den einzelnen Renten ergeben haben, müssen Sie diesen von sich aus an den TH abführen, wenn die Rentenkasse es nicht tut. Berechnung erfolgt streng getrennt nach den einzelnen Renten.

Da Sie dem TH den Bezug der Rente mitgeteilt haben, sind Sie, sollte keine der Renten die jeweilige Pfänaungsgrenze übersteigen, aus dem Schneider. Sie müssen nicht hinterherbetteln, dass er einen Beschluss beantragt. Kein Beschluß - keine Pfändung. Freuen Sie sich über das mehr im Monat.
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habnixmehr

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Re: TH meldet sich nicht
« Antwort #2 am: 29. Oktober 2012, 12:44:09 »

Die DRV Rente liegt bei ca.1700 Euro Die BR Rente unter 1000 Euro.Da ich KK selber überweisen muss ( freiwillig versichert ) gehen von den 1700 Euro noch 17,45 % ab=300Euro und 100 Euro Rücklange für die Nachzahlung des  Einkommensjahresausgleich für 2012 im folgenden Jahr ( lt telefonische Auskunft des Finanzamtes ).Eine Person  Unterhaltsverpflichtig bleiben nach meiner Rechnung pro mon. = O Euro wenn meine Rechnung vom TH/Gericht anerkannt würden.
Außerdem weiß ich nicht die Kontoverbindung  des TH.

schöne Grüsse
habnixmehr
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Der_Alte

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Re: TH meldet sich nicht
« Antwort #3 am: 29. Oktober 2012, 19:34:52 »

Wenn nichts pfändbares dabei heraus kommt, und das tut es nicht (die 100 € Rücklage sind wohl eher nicht anzuerkennen), dann ist eben bis zu einer Zusammenrechnung nichts zu zahlen. Sie haben einen Freibetrag von 1419 €, sind also abzüglich Krankenversicherung bei der DRV-Rente unter diesem Betrag.
Eine Pfändung der zusammengelegten Renten kann erst ab dem Tag erfolgen, an dem zumindest der Antrag gestellt wurde, eher sogar erst nach Beschluß.

Also: nicht weiter dran rühren und sich freuen. Vielleicht kann man elegant auch eine Rücklage bilden - aber nicht so, dass der TH das einkassiert. Hier gilt der übliche Hinweis auf die Keksdose.
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habnixmehr

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Re: TH meldet sich nicht
« Antwort #4 am: 30. Oktober 2012, 09:37:33 »

die 100 € Rücklage sind wohl eher nicht anzuerkennen :shock:

Danke für die doch für mich guten Antworten.
Als ich noch gearbeitet habe wurde von Netto der Überweisungsbetrag  berechnet.Als Rentner bekomme ich Brutto für Netto ausbezahlt,das heißt ich bekomme ua.auch keine Lohnsteuer abgehalten.Wenn der TH im nächstes Jahr ( vielleicht ) den Einkommenssteuerantrag für 2012 macht muß ich lt.FA mit einer Nachzahlung von ca.1200 Euro rechnen.Wie ich gelesen habe ,muss das Gericht bei der Berechnung  des pfändbaren Betrages die geschätzten Steuerabgaben berücksichtigen..Wenn das stimmen sollte wären Gerichtsurteile evt. sehr hilfreich.Danke

schöne Grüsse
habnixmehr
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habnixmehr

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Re: TH meldet sich nicht
« Antwort #5 am: 31. Oktober 2012, 18:22:45 »

Dadurch würde sich ja der pfändbare Betrag um 100 Euro erhöhen.Trotzdem müßte ich nächstes Jahr ca.1200 Euro Einkommenssteuer nachzahlen.Das hieße ,ich bezahle 2x die EK-Steuer,1x TH,erhöhter Pfändungsbetrag 1x FA EK-Steuer.
Kennt denn keiner Gerichtsurteile die den Rentner gegenüber dem Arbeitnehmer steuerrechtlich  gleichstellt.

sooft
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paps

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Re: TH meldet sich nicht
« Antwort #6 am: 31. Oktober 2012, 19:27:39 »

m.E. gibt es dazu kein Urteil.
Aber es verbleibt ja immer noch die Möglichkeit, durch das Insogericht den pfändbaren Betrag feststellen zu lassen.
Insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Steuer und KV-Beiträge
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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