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Autor Thema: TH schreibt  (Gelesen 5794 mal)

katzenfrau2

  • Gast
Re: TH schreibt
« Antwort #20 am: 26. Juli 2013, 16:10:39 »

Hallo,
ich habe heute Post vom TH bekommen.
Die Stebegeldversicherung wird er wohl kündigen. Nun gut...

Aber: er schreibt, dass er die von mir nachgemeldeten Gläubiger über meine Insolvenz informiert hat. 
Darf ich mich darüber jetzt schon freuen oder kann der Richter noch Nein sagen?

Wäre schön, enn ich eine Info bekomme.

Grüße
cat
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elga

  • öfter hier
  • ****
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  • Offline Offline
  • Beiträge: 143
Re: TH schreibt
« Antwort #21 am: 07. August 2013, 13:29:18 »

wieso meldest du die gez nicht nach? gerade die würde ich doch mit in die inso nehmen. natürlich musst du die laufenden beiträge zahlen. ich würde sowieso alles mit reinnehmen, sonst könnte es dir als gläubigerbevorteilung ausgelegt
 werden.
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katzenfrau2

  • Gast
Re: TH schreibt
« Antwort #22 am: 07. August 2013, 14:41:44 »

Hallo,
habe ich alles dem TH und dem Gericht nachgemeldet. TH hat die 'neuen'  Gläubiger angeschrieben. Von einem
habe ich Post bekommen, Rechnung wurde storniert. Das war für  mich ein enster Grund, mich zu schämen...

Nochmal Fragean die Wissenden:
Besteht Anlaß zur Hoffnung, dass der Richter das so relativ gelassen nimmt wie der TH? Ist es üblich, dass das
Gericht dem TH folgt ?

Griß
cat
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eidechse

Re: TH schreibt
« Antwort #23 am: 08. August 2013, 10:36:29 »

Das Insolvenzgericht wird sich so lange nicht für die Angelegenheit interessieren, wie kein Antrag auf Versagung der RSB durch einen Gläubiger vorliegt.

Dass der TH jetzt die nachgemeldeten Gläubiger angeschrieben hat, heißt im Übrigen auch nicht, dass er bei Vorliegen eines Versagungsantrages eines Gläubigers nicht in der abzugebenden Stellungnahme den Antrag befürwortet. Hier hat der TH nur seine Pflicht zur Information der Insolvenzgläubiger wahrgenommen.

Von daher wird man für absolute Sicherheit den Schlusstermin abzuwarten haben. Kommt da kein Versagungsantrag, dann interessiert es auch nicht mehr.
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