"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: TH schreibt  (Gelesen 5793 mal)

Katzenfrau

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 13
TH schreibt
« am: 17. Juli 2013, 11:43:02 »

IK, Eröffnung 04.07.2013
Hallo miteinander,
mein TH möchte alles nur schriftlich haben, es sei denn, ich wünsche ein persönliches Gespräch...
So weit, so schön, bekommt er natürlich alles ganz schnell.

Aber: ich habe noch ein paar Altlasten, die lange bezahlt gewesenwären, wenn mir nicht eine Gehaltspfändung
dazwishen gekommen wäre. Ich hatte mit den Gläubigern zum größten Teil Ratenzahlung vereinbart, da ich
bestrebt war, irgendwie alle zufrieden zu stellen. Das sind auch keine großen Beträge. Allerdings ist einmal ein
Rückstand bei der GEZ dabei, ca. 300 € aktuell. Ich möchte das gerne bezahlen, kann es nur nicht in einem Betrag.
Ich hatte per mail um Stundung gebeten, abe bsher keine Antwort erhalten.

Meine Fragen jetzt an die Wissenden:
Kann man mit dem TH dealen,dass ich die GEZ noch zahle oder ist das völlig dumm?
Kann ich die Reste der kleinen Rechnungen vom pfändungsfreien Betrag zahlen oder soll ich sie lieber nachmelden?
Ich möchtekeine Fehler machen.

Außerdem bekomme ich für die Zeit vom 3.6.-3.7.13 Krankengeld. Ist das auch pfändbar?

TH will kurz die Gründe für die Schulden wissen. Ich leideschon seit langem unter schweren Depressionen und habe
wohl versucht ( so hat es dieBeraterin genannt), mir das Leben schön zu kaufen. Also Kaufzwang/Kaufsucht...
Kann ich dem TH das so sagen?

Wär nett, wenn ich ein paar Antworten bekomme, da ich in der Materie noch nicht so drin bin.

LG Katzenfrau


Gespeichert
 

waldi

Re: TH schreibt
« Antwort #1 am: 17. Juli 2013, 12:35:46 »

Es macht sich immer gut, Auskünfte wahrheitsgemäß zu machen. Auch und vor allen Dingen dem TH gegenüber.

Im Übrigen würde mich mal interessieren, mit wessen Hilfe Sie den Insolvenzantrag vorbereitet haben.
Denn Altlasten gehören grundsätzlich im Antrag angegeben.

Der Gedanke, mit dem TH 'dealen' zu wollen, macht mich doch sehr stutzig.
Gespeichert
 

Katzenfrau

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 13
Re: TH schreibt
« Antwort #2 am: 17. Juli 2013, 12:58:54 »

Hallo Waldi,
das mit dem dealen war falsch ausgedrückt. Ich meinte eher, ihn zu fragen,ob er das noch zuläßt...
Aber wahrscheinlich wird das wohl nicht gehen,oder?

Antrag hat der Paritätische gemacht. War auch alles klar. Ich hätte nur angenommen, dass ich die alten Rechnungen
( vom Anfang diesen Jahres) eher geschafft hätte. Und ich war auch davon ausgegangen. dass ich die weiter
zahlen kann. Aber gut, dann werde ich die Gläubiger noch nachmelden.

Keine Sorge, ich habe keine krummen Dinge vor. Ich wede mich hüten.Sowas wäre auch nicht meine Art.

Dankeerstmal,
dieKatzenfrau
Gespeichert
 

Tretgeber

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 46
Re: TH schreibt
« Antwort #3 am: 17. Juli 2013, 13:06:39 »

Die die Schulden bei der GEZ zum Zeitpunkt der Eröffnung noch nicht weg waren und nicht sind, sind dies eindeutig Insolvenzforederungen, die in das Verfahren fallen.
Sprich sie diese nicht mehr bedienen dürfen.

Anders schaut es natürlich mit den laufenden Zahlungen im Guartal aus!
Gespeichert
--------
Tretgeber
--------
Das Leben zieht an Dir vorbei, wenn Du es nicht anpackst.
 

waldi

Re: TH schreibt
« Antwort #4 am: 17. Juli 2013, 18:45:57 »

Hallo Katzenfrau,

da hätte aber die ’Paritätische’ drauf hinweisen müssen (oder hat es möglicherweise ja auch), dass ALLE am Stichtag offenen Forderungen in den Antrag gehören und fortan nicht mehr bedient werden dürfen.

Stutzig macht mich allerdings jetzt, dass so eine Vorbereitung einer Insolvenz sich ja gewöhnlich einige Monate hinzieht, und Sie aber nun von offenen Rechnungen aus Jahresbeginn sprechen. Dass Sie also während der Vorbereitungsphase neue Schulden gemacht haben, wohl in dem vermeintlichen Glauben, diese noch bereinigen zu können.

Man müsste wohl die näheren Umstände kennen, wie es hierzu gekommen ist, um abschätzen zu können, ob Sie diese Schulden im vollen Bewusstsein, sie nicht begleichen zu können, eingegangen sind. Dies könnte evtl. einer Restschuldbefreiung entgegenstehen.

Da würde ich persönlich Ihnen anraten, im Zweifelsfalle die ’Paritätische’ nochmals zu konsultieren, die Ihnen bei der Beurteilung und vor allem bei der Argumentierung hierzu sicherlich Hilfestellung geben wird. Die natürlich, wie eingangs schon erwähnt, auf Tatsachen zu beruhen hat.
Gespeichert
 

Katzenfrau

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 13
Re: TH schreibt
« Antwort #5 am: 17. Juli 2013, 19:11:50 »

Hallo Waldi,
 das waren laufende Rechnungen, die ich bezahlt hätte, wenn  die Gehaltspfändung nichtwirksam geworden wäre.
Ich war der Meinung, dass der Gläubiger einen Titel benötigt, bevor er das Gehalt pfänden kann. Da war ich wohl blauäugig...
Auf keinen Fall habe ich vorsätzlich neue Schulden gemacht.
Katzenfrau
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: TH schreibt
« Antwort #6 am: 17. Juli 2013, 19:38:22 »

Ich war der Meinung, dass der Gläubiger einen Titel benötigt, bevor er das Gehalt pfänden kann. Da war ich wohl blauäugig...

- Ohne Titel, keine Pfändung. Ausnahme Bei einer vertraglich vereinbarten Lohnabtretung.


Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Katzenfrau

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 13
Re: TH schreibt
« Antwort #7 am: 17. Juli 2013, 19:42:08 »

Danke.
Es war die 'Ausnahme'.
die Katzenfrau
Gespeichert
 

Susanne365

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 10
Re: TH schreibt
« Antwort #8 am: 18. Juli 2013, 13:11:33 »

Hallo Katzenfrau,

meines Wissens nach darf man in der Phase vor dem offiziellen Insolvenzbeginn (sprich: sobald durch den Anwalt die Gläubiger zwecks außergerichtlicher Schuldenbereinigung angeschrieben werden) diese nicht mehr bedienen; das wurde mir sowohl von meiner Schuldnerberatung als dann auch von meinem Anwalt eingetrichtert, da es sich sonst um Gläubigerbevorteilung handelt. Ich selbst habe auch einen Gläubiger bei dem Antrag vergessen und dies durch meinen Anwalt bei Gericht nachgereicht; sowas kann immer passieren und wird auch berücksichtigt.
Gespeichert
VG, Susanne
 

Katzenfrau

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 13
Re: TH schreibt
« Antwort #9 am: 18. Juli 2013, 13:20:11 »

Danke.
Ich habe gerade die Schreiben an TH und AG fertig gemacht und schicke sie am Montag per Einschreiben ab.

die Katzenfrau
Gespeichert
 

Katzenfrau

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 13
Re: TH schreibt
« Antwort #10 am: 18. Juli 2013, 13:43:05 »

Noch eine Verständnisfrage:
Darf ich die Nachmeldungen dem AG schicken oder muss das der TH machen?
Gruss
cat
Gespeichert
 

Susanne365

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 10
Re: TH schreibt
« Antwort #11 am: 18. Juli 2013, 15:53:06 »

Bei mir hat noch mein Anwalt die Unterlagen nachgereicht; in Deinem Fall würde ich das mit dem TH absprechen - der wird Dir schon sagen was zu tun ist.
Gespeichert
VG, Susanne
 

Katzenfrau

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 13
Re: TH schreibt
« Antwort #12 am: 18. Juli 2013, 16:52:48 »

Au Backe. Hab mit meiner Beraterin gesprochen wegen der Nachmeldung. Drückt mir mal bitte  die Daumen,
dass der TH nd das AG mir glauben, dass das Versäumnis wirklich nur krankheitsbedingt passiert ist.  :rougi:
cat
Gespeichert
 

eidechse

Re: TH schreibt
« Antwort #13 am: 18. Juli 2013, 17:22:34 »

Au Backe. Hab mit meiner Beraterin gesprochen wegen der Nachmeldung. Drückt mir mal bitte  die Daumen,
dass der TH nd das AG mir glauben, dass das Versäumnis wirklich nur krankheitsbedingt passiert ist.  :rougi:
cat

Vermute mal, dass sie dich auf § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO und die mögliche Versagung der RSB hingewiesen hat. Du hast nämlich schlicht Gläubiger in der Gläubigerliste nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 InsO nicht angegeben und da du sie kanntest war das auch noch vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig. (Mit der Krankheit hatte es m.E. nach der Schilderung auf den 1. Blick nichts zu tun.)

Und laufende Rechnungen waren es wohl auch nicht, wenn man von Altlasten spricht. Da sind dann wohl nicht bloß die laufenden Beträge nicht gezahlt worden sondern es gab bei Vorlage des Gläubigerverzeichnisses bereits Rückstände, worauf auch die Höhe der GEZ-Forderung schließen lässt. Kann das sein?

Vielleicht hast du ja Glück und es stellt kein Insolvenzgläubiger einen Versagungsantrag.
Gespeichert
 

Katzenfrau

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 13
Re: TH schreibt
« Antwort #14 am: 18. Juli 2013, 17:43:16 »

Hallo,
GEZ ist das einzige ältere. Diehatte ich nicht mehr auf dem Schirm, weil ich keine Mahnung bekommen hatte.
Die anderen Posten sind von Feb/März 2013.
cat
Gespeichert
 

eidechse

Re: TH schreibt
« Antwort #15 am: 18. Juli 2013, 17:58:19 »

o.k. bei der Sachlage, könnte man dann doch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit weg agumentieren.

Aber mal ehrlich gesagt, warum wollen Sie denn die GEZ unbedingt bedienen. Außer dass man dort wahrscheinlich erstmal nicht auf die Reihe bekommt, dass ein Insolvenzverfahren läuft, droht von der GEZ doch eher kein Ungemach.
Gespeichert
 

Katzenfrau

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 13
Re: TH schreibt
« Antwort #16 am: 18. Juli 2013, 18:08:08 »

Hallo nochmal,
hab nachgesehen:die Mahnung der GEZ-Forderung aus 07/2012 datiert vom 01.03.2013.

Das mit der Krankheit ist so eine Sache. Es soll kein rausreden sein, aber mit einer schweren Depression kann
man auch mal was aus den Augen verlieren, unbeabsichtigt, versteht sich. Weil dann eben manchmal nix mehr wirklich
wichtig ist. Das ist natürlich gerade in diesemFall extrem übel. Ich hoffe einfach mal das Beste.
cat
Gespeichert
 

waldi

Re: TH schreibt
« Antwort #17 am: 18. Juli 2013, 18:59:25 »

Ja, das Beste hoffe ich dann auch mal für Sie!

Es hatte mich ja gleich beim ersten Beitrag der Verdacht gestreichelt, dass Sie dem Insolvenzvorgang nicht die nötige Ernsthaftigkeit widmen.

Wenn nun auch noch eine Mahnung von nur vier Monate vor Insolvenzantrag, und ein paar offene Rechnungen aus gleichem Zeitraum aus dem Nichts erscheinen, fühle ich mich in meinem Verdacht sehr bestätigt.

Allerdings scheint das Kind noch nicht völlig in den Brunnen gefallen zu sein. Und deshalb sollten Sie jetzt auch nicht gleich in große Hektik verfallen, sondern vielleicht eher mal ganz, ganz viel Ruhe walten lassen, um sich zunächst gedanklich nochmals mit der Materie auseinanderzusetzen. Und dann vielleicht schauen, ob noch sonstige ’Leichen im Keller‘ sind.

Die Insolvenz ist zwar keineswegs ein Weg in Richtung Schlachthof. Im Gegenteil.
Aber eine gewisse Akribie und Sorgfältigkeit ist da schon gefordert.
Ein Verstecken hinter welcher Krankheit auch immer führt da seltenst zum Erfolg.

Ich wünsche Ihnen von Herzen, dass der nun anfänglich steinig gewordene Weg sich langsam aber sicher wieder ebnet.

Das merkwürdige zeitliche Zusammentreffen von Ende der Krankheit mit der Verfahrenseröffnung lasse ich jetzt einfach mal außen vor. Und das brauchen Sie auch umGottesWillen nicht hier im Forum zu verargumentieren. Es reicht allemal, dass Sie selber damit im Reinen sind.
Gespeichert
 

Katzenfrau

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 13
Re: TH schreibt
« Antwort #18 am: 18. Juli 2013, 19:14:17 »

Hallo Waldi,
die Krankheit ist nicht. vorbei.Hab nur durch neue Medis eine bessere Phase erreicht.
Und enst genommen habe ich das ganze schon,nur vielleicht nicht alles so vertanden,wie es gemeint war.
Dankefür Ihre guten Wünshe.
cat
Gespeichert
 

waldi

Re: TH schreibt
« Antwort #19 am: 19. Juli 2013, 08:58:59 »

Dann ersetze ich mal die von mir verwendete ’nötige Ernsthaftigkeit’ durch ’sich mit der Sache identifizieren’. Und dazu gehört natürlich, das DrumUndDran vollständig verstanden zu haben.

Falls also zum Verständnis noch weitere Fragen offen sind, kann dieses Forum entsprechende Hilfestellung leisten.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz