Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: moppel72 am 11. Februar 2011, 11:54:32
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Hallo zusammen,
bald ist ein Jahr daß meine PI eröffnet wurde. Damals hat mein TH meine Arbeitgeber angeschrieben wegen Pfändbarem Anteil und daß die regelmässig Kopien von meinem Gehalt dem TH zukommen lassen sollen.(Ich weiss aber daß mein Arbeitgeber keine Kopien an den TH geschickt hat). Nach ca. halbem Jahr schrieb TH mich an ich solle doch bitte Kopien vom Gehalt und Kontoazszügen ihm zukommen lassen. So, hab ich gemacht jetzt ist aber über ein halbes Jahr her und habe von meinem TH keine Forderung erhalten zwecks Kopien. Muss ich etwa dem TH selbst alles kopieren und zuschicken? weil mein Arbeitgeber im Dezembar nicht den pfänbaren Anteil überwiesen hat(wegen Weihnachtsgeld und überstunden),sonst bin ich immer unter dem pfänbaren Anteil gewesen. Was muss ich tun, warten? oder dem TH Kopien zukommen lassen? Will echt kein Ärger bekommen
LG
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weil mein Arbeitgeber im Dezembar nicht den pfänbaren Anteil überwiesen hat(wegen Weihnachtsgeld und überstunden),sonst bin ich immer unter dem pfänbaren Anteil gewesen.
- Das verstehe ich nicht? Im Dezember waren sie über dem Pfändbaren Anteil oder nicht?
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Also ich faxe meinem TH sofort meinen Lohnzettel nach Erhalt zu.
Damit ist er glücklich und zurfrieden.
daMichi
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ja ich war im Dezembar über dem pfändbarem Anteil
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und warum hat ihr ag dann nichts überwiesen an den TH?
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keine Ahnung,weil er sich vermutlich in sowas nicht aufhält*denk* es sind was an die 50€ der TH bekommt. Aber hab ich denn nun was falsch gemacht? Soll ich dem TH Kopien zukommen lassen oder soll ich warten bis er sich meldet?
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wie bitte? Ihr AG weiß aber von der Insolvenz oder?
Naja, letztendlich wird der TH das Geld einfordern welches ihm zusteht.
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sicher weiss mein Ag das,schliesslich hat der TH mein AG angeschrieben. Kann auch nix für daß der Ag so handelt:(
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Wenn der AG als Drittschuldner nicht reagiert, werden Sie als nächstes Post bekommen.
Dort erfolgt dann die Aufforderung an Sie, den pfändbaren Betrag zu überweisen mit dem Hinweis auf die Mitwirkungspflicht und...
Für mich stellt sich aber die Frage, ob tatsächlich pfändbare Beträge entstanden sind.
-Weihnachtsgeld mgl. Weise 500,- brutto frei, Überstunden nur mit 1/2 Brutto anzurechnen-
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hmm, mein unpfänbarer Betrag ist 989,99 Euro. Habe aber netto 1061 Euro bekommen. Deswegen gehe ich von aus daß der TH ein wenig bekommt,oder? sonst liege ich meistens unter dem pfändbaren Betrag.
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Wenn Weihnachtsgeld gezahlt wurde hat der AG das entsprechend angerechnet und es gibt weiterhin keinen pfändbaren Anteil. Das dürfte, wie paps schon ausführte, richtig sein.