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Autor Thema: Th und Steuer  (Gelesen 2040 mal)

Mausi31

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Th und Steuer
« am: 25. September 2009, 16:11:30 »

Hallo!
Bin neu hier und unerfahren :wink:

Ich habe eine Frage. Ich bin seit 2009 in Inso. und habe vom FA. ein schreiben gekriegt das ich meine Steuererklärung für 2008 im Oktober abgeben muss. Meine Steuerberaterin möchte nicht meine Steuererklärung für mich machen da ich im Jahr 2008 Arbeitslos war und habe nur 14 euro an Steuer bezahlt(ich habe noch was dazu zu meinen Arbeitslosengeld verdient) und nur das bekomme ich zurück(und das geht an TH) und ich muss aber noch die Steuerberaterin zahlen und es wird mir 109 euro kosten. Sie möchte mir keine weiteren Schulden machen, so hat sie zu mir gesagt. Ich habe mein TH angerufen und um hilfe gebeten dass er mir hilft bei der Steuererklärung. Seine Sekretärin sagt das so was nicht geht ich muss selbst es machen.
Mein Stiefvater ist auch bei Inso. und er hat mir gesagt das sein TH hat ihm seine Steuererklärung gemacht kostenlos. Und sagt das mein TH ist verpflichtet mir zu helfen meine Steuererklährung zu machen.
Wer hat recht?  Wurde mich sehr freuen über den Antwort :cheesy:
Danke!!!
« Letzte Änderung: 25. September 2009, 16:53:56 von Mausi31 »
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paps

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Re: Th und Steuer
« Antwort #1 am: 25. September 2009, 17:02:03 »

Als Vermögensverwalter ist der Th für die Abgabe der Erklärung verantwortlich.

Sie können unter der Suchfunktion zahlreiche Beiträge dazu finden.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Scarlett

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Re: Th und Steuer
« Antwort #2 am: 27. September 2009, 12:39:39 »

Als Vermögensverwalter ist der Th für die Abgabe der Erklärung verantwortlich.

Sie können unter der Suchfunktion zahlreiche Beiträge dazu finden.



Ist das nur bei der Verbraucherinsolvenz so oder auch bei der Regelinsolvenz??? Ich streite da nämlich mit dem IV meines Mannes. Der sagt, wenn mein Mann sich nicht auskennt, soll er einen Steuerberater bezahlen, oder ich solle das für meinen Mann machen. Sehe ich ehrlich gesagt nicht ein, mal abgesehen davon, dass ich dafür keine Zeit habe. Die wollen partout eine Einkommensteuererklärung haben. Vor allem was soll das bringen. Es ist ja eh nichts zu holen. Die Logik dieses Verwaltungsaufwandes erschließt sich mir nicht.
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paps

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Re: Th und Steuer
« Antwort #3 am: 27. September 2009, 19:55:35 »

Es ist nach Abgabenordnung Aufgabe des Vermögensverwalters.
Dies ist im VI-Verfahren nun mal auch der TH.
Dem Insolventen obliegt es, die notwendigen Unterlagen vorzulegen.
Notfalls  halt per ELSTER ohne zusätzliche Abzüge.
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rookie

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Re: Th und Steuer
« Antwort #4 am: 28. September 2009, 14:59:28 »

Lassen Sie sich nicht vergackeiern, Ihr Th hat nur keinen Bock die Steuer zu machen und nix anderes.

Manche probieren es halt.

Er ist aber dazu verpflichtet. Und das weiss der auch ganz genau.

Wenn er Ihnen dennoch blöd kommt, reiben Sie Ihm das Folgende unter die Nase:

§ 34 Abgabenordnung des Finanzamtes:


Pflichten der gesetzlichen Vertreter und der Vermögensverwalter

 (1) 1Die gesetzlichen Vertreter natürlicher und juristischer Personen und die Geschäftsführer von nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen haben deren steuerliche Pflichten zu erfüllen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, daß die Steuern aus den Mitteln entrichtet werden, die sie verwalten.
 (2) Soweit nichtrechtsfähige Personenvereinigungen ohne Geschäftsführer sind, haben die Mitglieder oder Gesellschafter die Pflichten im Sinne des Absatzes 1 zu erfüllen. 2Die Finanzbehörde kann sich an jedes Mitglied oder jeden Gesellschafter halten. 3Für nichtrechtsfähige Vermögensmassen gelten die Sätze 1 und 2 mit der Maßgabe, daß diejenigen, denen das Vermögen zusteht, die steuerlichen Pflichten zu erfüllen haben.

 (3) Steht eine Vermögensverwaltung anderen Personen als den Eigentümern des Vermögens oder deren gesetzlichen Vertretern zu, so haben die Vermögensverwalter die in Absatz 1 bezeichneten Pflichten, soweit ihre Verwaltung reicht.


Also bringen Sie Ihm die Papiere hin und dann soll er machen. Selbst dürfen Sie das gar nicht.

Lassen Sie sich nicht bequatschen oder abwimmeln.......... :wink:
« Letzte Änderung: 28. September 2009, 16:20:21 von rookie »
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Scarlett

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Re: Th und Steuer
« Antwort #5 am: 28. September 2009, 23:03:08 »

Also nicht nur bei der Verbraucherinsolvenz - sondern auch bei der Regelinsolvenz????
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rookie

  • Gast
Re: Th und Steuer
« Antwort #6 am: 29. September 2009, 16:25:01 »

Gemeint ist Beides....... :hi:
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