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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: TH unterbindet Eintragung von Freibetrag auf Lohnsteuerkarte  (Gelesen 4125 mal)

maren_b

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ich habe folgende Frage:
 
Bisher hatte ich die gesamte Lohnsteuer bei der Einkommenssteuererklärung wieder heraus bekommen.
Nun soll die Erstattung durch den Treuhänder einbehalten werden.
Ist dies überhaupt rechtens, da ich, selbst wenn ich keine Lohnsteuer monatlich abführen würde, unterhalb der Pfändungsgrenze liege?
Ich habe versucht einen entsprechenden Freibetrag auf meiner Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, was zunächst auch vom Finanzamt getan wurde, aber im Nachhinein wurde dieser für ungültig erklärt, aufgrund des Treuhänders.
 
Gibt es hierzu eine Rechtsprechung (ich konnte bislang keine ausfindig machen).
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paps

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Re: TH unterbindet Eintragung von Freibetrag auf Lohnsteuerkarte
« Antwort #1 am: 07. Mai 2007, 20:39:46 »

Prinzipiell ist eine Lohnsteuererstattung ja kein Einkommen, sondern halt eine Korrektur der durch Sie gezahlten Abgaben.
Im Verfahren ist dies, wie richtig gesagt, Masse zugehörig.

Warum der Th den Freibetrag rückgängig gemacht hat, ist doch klar.

Aus meiner Sicht lässt sich aber nicht so einfach auch für den Bereich der Steuerfreibeträge aus dem § 80 (1) ein Verfügungsrecht herleiten
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maren_b

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Re: TH unterbindet Eintragung von Freibetrag auf Lohnsteuerkarte
« Antwort #2 am: 08. Mai 2007, 11:23:42 »

erst einmal vielen Dank für die Antwort.
Wo finde ich diesen Paragraphen 80?
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paps

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maren_b

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Re: TH unterbindet Eintragung von Freibetrag auf Lohnsteuerkarte
« Antwort #4 am: 09. Mai 2007, 12:27:52 »

habe zwar nachgelesen, bringt mich aber nicht weiter...

ich habe aber den Tipp bekommen die Lohnsteuerklasse zu wechseln, da bin ich dann eh steuerfrei. Fragt sich nur, ob der TH dagegen intervenieren kann...
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Feuerwald

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Re: TH unterbindet Eintragung von Freibetrag auf Lohnsteuerkarte
« Antwort #5 am: 09. Mai 2007, 12:51:58 »

Folgende Gedanken  dazu:

Die Steuererstattung ist nur für die Zeit es Insolvenzverfahren massezugehörig. Später in der sog. Wohlverhaltensphase fällt diese wieder an den Schuldner.

Eine offensichtlich rein missbräuchliche Wahl der Steuerklasse ohne sachlichen Grund  zwecks Absenkung des pfändbaren Betrages könnte den TH dazu veranlassen, beim Insolvenzgericht einen Beschluss zu erwirken, dass die gewählte  Steuerklasse  bei der Berechnung des Pfändungsbetrags unberücksichtigt bleibt.

Unklar ist m.E.,  ob die Befugnissee des TH soweit reichen, sachlich gebotene Einträge in der Lohnsteuerkarte rückgängig zu machen. Die Lohnsteuerklassenwahl kann ja auch nicht rückgängig gemacht werden  sondern allenfalls nicht berücksichtigt werden.

MfG
Feuerwald



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maren_b

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Re: TH unterbindet Eintragung von Freibetrag auf Lohnsteuerkarte
« Antwort #6 am: 09. Mai 2007, 13:20:45 »

"Die Steuererstattung ist nur für die Zeit es Insolvenzverfahren massezugehörig. Später in der sog. Wohlverhaltensphase fällt diese wieder an den Schuldner." - dies habe ich zwischenzeilich auch erfahren.

"Eine offensichtlich rein missbräuchliche Wahl der Steuerklasse ohne sachlichen Grund  zwecks Absenkung des pfändbaren Betrages könnte den TH dazu veranlassen, beim Insolvenzgericht einen Beschluss zu erwirken, dass die gewählte  Steuerklasse  bei der Berechnung des Pfändungsbetrags unberücksichtigt bleibt." - Selbst wenn ich mein Brutto-Gehalt als Netto nehme, bleibe ich unterhalb der Pfändungsgrenze, ich bleibe dann eben Lohnsteuerfrei und käme monatlich besser über die Runden. Also der pfändbare Betrag wird in diesem Sinn ja nicht geringer, der TH hätte dann nur nicht die Möglichkeit der Vereinnahmung der Steuererstattung. Ob mir allerdings dadurch irgendein Nachteil während der ganzen Insolvenzzeit entsteht vermag ich nicht zu beurteilen.
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paps

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Re: TH unterbindet Eintragung von Freibetrag auf Lohnsteuerkarte
« Antwort #7 am: 09. Mai 2007, 19:14:51 »

wie schon gesagt, ich sehe hier nicht wirklich ein Mitbestimmungsrecht des TH.

Da sie mehr Netto haben wollen, scheinen Sie ja in LSK3 wechseln zu wollen?
Bedenken Sie aber, dass eventuell notwendige Nachzahlungen durch Sie getragen werden müssen.

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maren_b

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Re: TH unterbindet Eintragung von Freibetrag auf Lohnsteuerkarte
« Antwort #8 am: 11. Mai 2007, 12:48:55 »

das mit den Nachzahlungen ist mir bewusst.
Ich weiss noch nicht wie ich mich entscheiden werde (ich warte erst mal die Reaktion des TH ab - ich habe ihn gebeten mir mitzuteilen auf welcher Grundlage er mir die Steuerfreistellung verweigert hat).

Auf jeden Fall vielen Dank für Ihre Antwort
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maren_b

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Re: TH unterbindet Eintragung von Freibetrag auf Lohnsteuerkarte
« Antwort #9 am: 14. Mai 2007, 11:01:40 »

so, hier die Reaktion des TH (er hat die Frage nach der rechtlichen Grundlage quasi umgekehrt):

er schreibt, dass sich für ihn nicht die rechtliche Grundlage stellt die Verweigerung der Eintragung eines Lohnsteuerfreibetrages zu begründen, sondern mit welcher rechtlicher Grundlage er verpflichtet wäre dem Antrag zuzustimmen! Diese rechltiche Grundlage sieht er nicht, da die theoretische Gefahr einer Minderung künftiger Steuererstattungsansprüche bestehen würde welche ja der Insolvenzmasse zustehen würde...
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paps

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Re: TH unterbindet Eintragung von Freibetrag auf Lohnsteuerkarte
« Antwort #10 am: 14. Mai 2007, 16:41:49 »

Mit §80 InsO wie bereits gepostet hat er eben nicht das Recht einzugreifen, da es sich bei der Wahl der Lohnsteuerklasse nicht um Vermögen des Schuldners handelt.

Ob und wie sie überhaupt eine Erstattung bekommen die dann zur Masse gezogen werden könnte....läßt sich doch nicht im Voraus beantworten.

Mal böse laut gedacht:
Wenn sie sich nicht mit dem Th anlegen wollen, verzichten Sie in dem ersten Jahr auf die Geltendmachung weiterer Aufwendungen.
Dann ist der abgeführte Betrag ja mit den Grundfreibeträgen identisch.
Somit haben Sie keinen Verlust und der Th keine Masse

Nach Beendigung des Verfahrens können Sie dann über die erstattung verfügen.
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