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Autor Thema: TH verlangt zu hohe Pfändungsbeträge  (Gelesen 2559 mal)

Tina08

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TH verlangt zu hohe Pfändungsbeträge
« am: 02. Dezember 2007, 13:42:57 »

Hallo!
Meine PI wurde im Oktober 2007 eröffnet.  Z. Zt.  habe ich 978,90 ALG und 80,80 Witwenrente = 1. 059,70 Einkommen.

Lt.  Pfändungstabelle müßte ich 45,40 an den TH bezahlen.  Dieser hat mir jedoch geschrieben, daß die Pfändungsfreigrenze 989,99 beträgt und ich 69,71 an ihn überweisen muß.

Stimmt das? Und wenn ich ab Januar 2008 wieder arbeite, bleiben mir dann immer nur diese 989,99 EUR?

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Gruß Tina
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Feuerwald

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Re: TH verlangt zu hohe Pfändungsbeträge
« Antwort #1 am: 02. Dezember 2007, 13:52:27 »

da scheint sich der TH zu irren, immerhin hat der die derzeit geltende Lohnpfändungstabelle zur Hand. da gab es schon Exemplare, die nicht mal das hatten.

Handelt es sich bei der Rente um eine gesetzliche oder private ?

Falls gesetzliche Rente und die der Pfändung unterliegt,

ALG I + Rente = 1.059,- Euro, davon pfändbar gem. Lohnpfändungstabelle sind 45,40 Euro,
falls es keine unterhaltspflichtigen Personen gibt, die zu berücksichtigen sind.


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Feuerwald

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Re: TH verlangt zu hohe Pfändungsbeträge
« Antwort #2 am: 02. Dezember 2007, 14:10:43 »

Hier noch die §§ dazu:

§ 850c ZPO ... (2) Übersteigt das Arbeitseinkommen den Betrag, bis zu dessen Höhe es je nach der Zahl der Personen, denen der Schuldner Unterhalt gewährt, nach Absatz 1 unpfändbar ist, so ist es hinsichtlich des überschießenden Betrages zu einem Teil unpfändbar, und zwar in Höhe von drei Zehnteln, wenn der Schuldner keiner der in Absatz 1 genannten Personen Unterhalt gewährt


http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl105s0493.pdf

§ 850e ZPO  ... (2a)  Mit Arbeitseinkommen sind auf Antrag auch Ansprüche auf laufende Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch zusammenzurechnen, soweit diese der Pfändung unterworfen sind. 

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Tina08

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Re: TH verlangt zu hohe Pfändungsbeträge
« Antwort #3 am: 02. Dezember 2007, 14:52:56 »

Danke für die schnellen Antworten. 

Ja, es ist eine gesetzliche Rente, die ich erhalte.  Ich werde morgen mal mit dem TH sprechen und hoffe, er ist einsichtig. 

Welche Möglichkeiten hätte ich sonst noch? Müßte ich sonst beim Gericht anfragen, welchen pfändbaren Betrag ich abzuführen habe?

Gruß Tina
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