Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: mamaspinne am 28. April 2013, 17:46:11

Titel: TH will alles ohne Gericht klären
Beitrag von: mamaspinne am 28. April 2013, 17:46:11
Hallo,

unser TH ( mein Mann und ich haben den selben) lässt uns in Ruhe. Ansich ja ganz nett, aber:
Jetzt ist unsere Situation ein bisschen kompliziert: Mein Mann ist Belgier, arbeitet in Belgien und bekommt seinen Lohn auf ein belgisches Konto( netto +- 2100€). Ich arbeite hier Teilzeit und bekomme meinen Lohn hier. Wir haben eine gemeinsame Tochter und einen Enkel, beide wohnen bei uns und haben kein eigenes Einkommen.Zudem leben noch 2 leibliche minderjährige Kinder von mir bei uns. Zudem fährt mein Mann immer 100km (eine Strecke) bis zur Arbeit.
Laut TH kann er in Belgien nicht pfänden. Die Insoeröffnung war am 30.10.12. Da ich weit unter der Pfändungsgrenze liege lässt mich der TH komplett in Ruhe. Ich faxe jeden Monat meine Abrechnung hin und fertig.
Ich faxe auch monatlich die Lohnabrechnung meines Mannes hin, aber bisher wollte der TH nicht einen Cent haben. Wir haben schon 2 mal den Antrag bei Gericht gestellt das wir einen Beschluß bekommen über den zu pfändenden Betrag ( es geht ja darum wieviele Unterhaltsberechtigte Personen zu berücksichtigen sind). Erst sagte der TH: KEINE Unterhaltsverpfl. Personen da, da ich selber Geld verdiene, die Stiefkinder nicht zählen, die leibliche Tochter Erziehungsgeld bekommt und der Enkel( 1 Jahr alt) Kindergeld und Unterhalt hat( 200€ monatlich). Inzwischen führen wir ein Fahrtenbuch weil er weder den Routenplaner noch die Bescheinigung der Kaserne über die Arbeitstage akzeptiert. Er will auch Tankquittungen haben, was ja kein Problem ist. Auch hat unsere Tochter jetzt kein Elterngeld mehr, wurde nur für 1 Jahr gezahlt.
Nun zahlen wir monatlich freiwillig 100€ an den TH damit wenigstens die Kosten gedeckt sind.
Nach der zweiten Anfrage unsererseits beim Gericht sollte der TH eine Stellungnahme abgeben. Konsens des Ganzen war dann das er  schrieb: Mit Rücksicht auf die Situation der Tochter und des Enkels bestünde Bereitschaft beide Pers als Unterhaltsberechtigte anzuerkennen. Insofern könnte insgesamt auf die Durchführung eines Beschlußverfahrens zur Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten verzichtet werden. Ein entsprechender Antrag ist hier jedoch bereits vorbereitet.Was ist dann mit dem Beschluß über MEINE Unterhaltsberechtigung? Und wie will er dann die Fahrtkosten meines Mannes berechnen/anrechnen??
Soll ich drauf bestehen das alles über das Gericht läuft oder lieber den Mund halten, freiwillig 100€ zahlen und meine Ruhe haben?? Bin ein bisschen konfus! :dntknw:



Titel: Re: TH will alles ohne Gericht klären
Beitrag von: Nixmehrda am 28. April 2013, 23:40:12
Das Insolvenzgericht stellt die Unterhaltsverpflichtungen fest, falls dies oder strittig sind.
Und bei Euren auf dem ersten Blick unübersichtlichen Verhältnissen erscheint es mir besonderrs angebracht dies verbindlich festzustellen.

Eine freiwillige Zahlung zum "Ruhigstellen" des TH macht wenig Sinn.