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Autor Thema: Tiere pfänden?  (Gelesen 3177 mal)

zafiragirl

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Tiere pfänden?
« am: 23. April 2009, 12:54:16 »

Hallo,

wir haben das PI eröffnet und ich habe eben von meiner Freundin erfahren das auch Tiere gepfändet werden können. Wir haben 2 reinrassige Katzen die hatten damals einen Wert von 600 Euro, können die gepfändet werden? Fische, Kaninchen und Geckos haben wir auch. Was ist damit? Ích dachte immer, dass Tiere nicht gepfändet werden können, meine Freundin meinte aber doch.

Habt ihr damit Erfahrungen gemacht?

Liebe Grüsse

Zafiragirl
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dobberstein

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Re: Tiere pfänden?
« Antwort #1 am: 23. April 2009, 13:06:53 »

Dieses Thema hatten wir schon - siehe unter " Suchen" - insbesondere die Problematik Reitpferd / Gnadenbrotpferd
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pd
 

zafiragirl

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Re: Tiere pfänden?
« Antwort #2 am: 23. April 2009, 13:32:12 »

Habe mir das eben durchgelesen, es ging ja um ein Pferd dort aber wir haben keine Pferde sondern reinrassige Katzen. Wie steht es damit? Die haben mal zusammen 1.200 euro gekostet. Kann man die pfänden? Ich habe dort in einem Beitrag gelesen, dass in irgendeinem Paragraphen steht, dass man Haustiere nicht pfänden kann. Wie sieht es mir reinrassigen Haustieren aus?

Nochmal liebe Grüsse
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foxtra

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Re: Tiere pfänden?
« Antwort #3 am: 23. April 2009, 13:54:57 »

Auch reinrassige Katzen sind Haustiere. Ob man diese pfänden darf per Gesetz, weiß ich nicht. Allerdings macht es für einen GV keinen Sinn, Haustiere zu pfänden, auch wenn sie damals in der Anschaffung einen Wert dargestellt hatten. Der GV muss immer abwägen, was Kosten und Nutzen angeht. Die Tiere müssten z.B.  bis zur Versteigerung im Tierheim untergebracht werden, das kostet Geld und es ist kaum Aussicht auf Erfolg, Tiere bei einer Versteigerung wirklich "los zu werden". Es sei denn, es sind absolute Top-Zuchttiere.

Zumal wenn die Tiere schon älter sind, besteht kaum Aussicht, diese zu Geld zu machen, deshalb wird sich ein GV das sicher nicht antun.

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Insokalle

Re: Tiere pfänden?
« Antwort #4 am: 23. April 2009, 17:05:13 »

Hier noch mal die Vorschrift zu der Haustierproblematik:

§ 811c ZPO Unpfändbarkeit von Haustieren
(1) Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, sind der Pfändung nicht unterworfen.
(2) Auf Antrag des Gläubigers lässt das Vollstreckungsgericht eine Pfändung wegen des hohen Wertes des Tieres zu, wenn die Unpfändbarkeit für den Gläubiger eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der Belange des Tierschutzes und der berechtigten Interessen des Schuldners nicht zu rechtfertigen ist.

Auch wenn Sie Ihren Zoo im Wohnhaus haben, ist also eine Pfändung durchaus möglich. Gerade Rassehunde und -katzen sowie Exoten können davon betroffen sein.
Früher gab es eine Wertgrenze im Gesetz, die lag damals noch bei 500,00 DM. Da diese weggefallen ist, müsste der Wert der Tiere diese Grenze nunmehr deutlich übersteigen, damit sie pfändbar sind. Ob das bei Ihren Katzen der Fall ist, vermag ich nicht zu sagen.
Weiterhin kommt es auf die Interessenabwägung zwischen dem Schuldner und den Gläubigern an. Hier können naturgemäß die Meinungen weit auseinander fallen.

Man darf aber auch nicht verkennen, dass der IV die Masse sichern und erhalten muss. Wenn er meint, die Tiere sind pfändbar, müsste er m.E. auch die Ausgaben für Kost und Logis, Tierarzt etc. übernehmen. Da könnte es schon passieren, dass ihm die Tiere die Insolvenzmasse sozusagen wegfuttern, wenn er keinen Käufer findet. Er muss die Sache also auch wirtschaftlich betrachten. Zur Not können Sie die Tiere selbst vom IV „freikaufen“.


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