Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: luis65 am 09. Oktober 2009, 08:30:30

Titel: Tja, wieder eine Frage an Euch
Beitrag von: luis65 am 09. Oktober 2009, 08:30:30
Hallo alle zusammen,

ich hätte da nochmal eine Frage :

Und zwar würde ich gerne wissen ob es einen Unterschied
zwischen einen schriftlichen Verfahren und einen Mündlichen
Verfahren gibt.
Ich meine ob es für den Schuldner oder die Gläubiger besser oder schlechter ist?

Also was passiert denn da genau im Verfahren?  :question:

Freu mich Antworten

Titel: Re: Tja, wieder eine Frage an Euch
Beitrag von: paps am 09. Oktober 2009, 17:26:53
Den Unterschied sagt doch schon die Art des Verfahrens.

Im mündlichen Verfahren sollte man anwesend sein, um Anträge zu stellen oder diese abzuwehren.

Im schriftlichen Verfahren äußert man sich per Papier.
Vorteil für den Schuldner, man bekommt Versagungsanträge oder Forderungen aus vbuH nochmal schriftlich. :wink:

Titel: Re: Tja, wieder eine Frage an Euch
Beitrag von: luis65 am 14. Oktober 2009, 21:25:58
@paps vielen Dank für die Info  :biggrin:

Nun möchte ich noch gerne wissen, wenn jetzt noch ein Gäubiger Nachgemeldet hat ob dieser mir jetzt noch eine Unerlaubte Handlung vorwerfen kann, weil ich in meinen VB nichts dergleichen gelesen habe?!

Und kann mir vielleicht noch jemand von Euch sagen wie lange es denn eventuell noch mit dem Schlußtermin dauern kann? Oder können die Gläubiger die ganzen 6 Jahre noch alles an oder nachmelden wie es heißt?

Bekomme vom TH leider keine Info darüber weil dieser immer zu mir sagt er wüsste es nicht  :embarrassed:

Bin seid 14 Monaten im eröffneten Verfahren.

Vielen Dank an alle die mir antworten
Titel: Re: Tja, wieder eine Frage an Euch
Beitrag von: paps am 14. Oktober 2009, 23:24:09
m.E. gibt es eine Rechtssprechung, die Forderungsanmeldungen nach dem Schlußverzeichnis ausschließt.
D.h., dass das Protokoll vom Schlußtermin genehmigt und veröffentlicht ist.
Also 2-3 Wochen.

Da der Termin feststeht (?), sollte es also nicht allzulange bis zu Aufhebung des verfahrens dauern.
Meist 2 - 3 Monate nach dem Schlußtermin.

Bei Verbraucherinsolvenzen geht man von einer Verfahrensdauer von 6 - 18 Monaten aus.
Insofern ist bei Ihnen alles im "grünen" Bereich.
Titel: Re: Tja, wieder eine Frage an Euch
Beitrag von: luis65 am 15. Oktober 2009, 20:43:13
@paps,

danke für Ihre schnelle Antwort, aber ich habe bislang noch nichts von einem Schlußtermin
oder auch sonst einem genannten Datum erhalten.

Weiß auch nicht ob es nach der prüfung dann weitergeht oder danach dieser Schlußtermin
folgen soll? Ich denke ich muß einfach mal abwarten was da noch so alles kommt.