Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: wasser88 am 22. Februar 2014, 15:19:33
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IN eröffnet 8/12
IK eröffnet 4/13
Hallo
habe nun von der TK-Krankenkasse die Dividende i. H. v. 160 Euro als Verrechnungscheck erhalten, sowie eine Prämienzahlung für geleistete Vorsorge i. H. v. 100 Euro. Der TH teilte mir mit, dass der komplette Betrag pfändbar ist. Ich habe erwartet, dass diese Summe meinem Einkommen hinzu gerechnet wird und danach anteilig nach der Pfändungstabelle ein Teilbetrag gepfändet wird...,liege ich hier falsch?
Über eine Antwort würde ich mich freuen...Danke im Voraus.
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...,liege ich hier falsch?
Ja. Die Pfändungstabelle gilt für Arbeitseinkommen, Renten u.ä. Ihre Erstattungen gehören nicht dazu und sind demnach in voller Höhe pfändbar.
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:hi:
was meinst du mit IK eröffnet 4/13?
Ich habe überigens die selben Beträge erhalten, bin aber in der WVP. Mir hat keiner gesagt das ich die 260 € abgeben soll. Ich werde die Beträge aber in der Steuererklärung 2014 angeben.
wir wollen ja alles richtig machen :thumbup:
gruß von HausH
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so steht es in dem Schreiben des Amtsgerichtes, Inso eröffnet am...(PI)
Vielleicht habe ich auch einen Fehler gemacht(???), gesamte Gutschriften, etc. gebe ich natürlich weiter an den TH und frage nach, wie ich damit verfahren soll; weil ich ja auch alles richtig machen will:thumbup:
LG
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Das ist schon richtig so, denn in der Inso steht es eben der Masse zu. In der WVP muss nur noch vom Gehalt abgeführt werden, andere Einkünfte sind frei. Das Thema Erbschaft lasse ich mal außer Acht, weil es ein Spezialfall ist.
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Danke für die Antwort...., dann kann ich ja hoffen, dass es ein bisschen beser wird. Wie lange dauert es bis man in die Wohverhaltensphase rutscht? Hat der IV nicht auch ein Interesse daran, dass es lange dauert...?
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:hi:
das ist wohl verschieden, bei mir war Eröffnung des Verfahrens 10/2011, WVP ab 3/2013. Ging also relativ schnell bei mir, habe hier aber schon ganz andere Fälle gelesen.
Du kriegst dann Post vom Amtsgericht, Merkblätter sind auch dabei. Eigentlich darfst du bis dahin nicht viel machen, außer Arbeiten gehen und Atmen. Geb dein Geld am besten immer vor dem Monatswechsel aus (oder leg es unters Kopfkissen), es gibt ein Urteil was besagt das wenn du den freigegeben Teil deines Einkommens nicht im laufenden Monat verbrauchst, dieser Teil zur Masse gehört. Steht hier irgendwo im Forum.
Lese hier regelmässig, gibt unglaublich viele Tipps hier...an dieser Stelle mal ein dickes Lob an die Betreiber und die Betroffenen und natürlich ex-betroffenen.
gruß von HausH
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Hallo,
ist die Dividende in jedem Fall voll pfändbar oder nur außerhalb der WVP ?
Vielen Dank vorab.
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In der WVP greift die Abtretungserklärung des § 287 InsO für Bezüge aus einem Dienstverhältnis und an deren Stelle tretende Bezüge.
Die Dividende ist kein Arbeitseinkommen o.ä., s.o. In der WVP dürfen Sie sie also behalten.
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Super. Vielen Dank für die schnelle Antwort. Einen schönen Tag noch.
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Ich liebe dieses Forum. :thumbup:
Diese Auskunft hätte mich bei meinem gierigen Steuerberater wieder mal richtig Geld gekostet, wahrscheinlich hätte ich dem StB gleich den Verrechnungsscheck schicken können.
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Hallo Zusammen,
wie damals zum Thema erfahren, war die Dividende +Auszahlung aus dem Bonusprogramm der Krankenkasse vor der Wohlverhaltensphase in vollem Umfang pfändbar. Nun, im Lohnsteuerjahresausgleich führten diese Geldleistungen der Krankenkasse zu einer Unterzahlung der Lohnsteuer (lt. Auskunft des Finanzamtes), sodass ich diese Beträge an das Finanzamt zurückzahlen muss. Da ich aber diese Beträge an den Treuhänder vollständig abgeführt habe und nun noch mal an das Finanzamt überweisen soll kommt mir das widersinnig und ungerecht vor. Der TH möchte, dass ich die telef. Begründung für eine Forderung des Finanzamtes, durch die Auszahlung der Dividende mit dem Finanzamt klären, bzw. erfragen soll....Im steuerlichen Bescheid taucht diese Summe natürlich für mich nicht sichtbar auf...Wie oder was könnte das nun belegen, dass ich hier doppelt abführe? Bin ratlos. Es handelt sich um eine Summe von 260 Euro, abzgl. der Summe von 80 Euro, durch Gutschrift des Finanzamtes aus den Steuerjahren 14/15. Über eine Antwort würde ich mich freuen. Danke
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Ich verstehe die Frage nicht, irgendwas stimmt da nicht.
Normalerweise wird die Erstattung bei den Sonderausgaben berücksichtigt, die sich entsprechend verringern.
Sie zahlen aber doch nicht die 80 € an das FA ???????
Die Prämienzahlung als Erstattung für verauslagte Vorsorge darf hingegen gar nicht vom FA als Beitragsrückerstattung berücksichtigt werden. Das ergibt sich aus einem neuen Urteil des BFH (X R 17/15).
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Telefonisch hat mir das Finanzamt das genau so mitgeteilt!
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IN eröffnet 8/12
IK eröffnet 4/13
WP eröffnet 10/14
Also gut, habe jetzt einen Widerspruch beim Finanzamt eingelegt, gegen die Versteuerung von Prämienzuwendungen der Krankenkasse. Im Übrigen handelt es sich um eine Gesamtsumme von 178 Euro, da die TK 2014 eine Dividende i.H. v. 160,- Euro, sowie eine Geldprämie/Bonusprogramm 100 Euro(2014) und eine weitere Geldprämie/Bonusprogramm i.H.v.50 Euro(2015); abzgl. der entstandenen Steuergutschriften.
Da der Treuhänder alle Prämien der Inso-Masse zugeführt hat, fühle ich mich doppelt bestraft.
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Um mal ein wenig Sachlichkeit in den aufgekommenen Frust zu bringen:
Das Finanzamt mindert die Vorsorgeaufwendungen um die Rückzahlungsbeträge.
Daraufhin erhöht sich die fällige Einkommensteuer um schätzungsweise dreißig Prozent des Erstattungsbetrages.
Von Doppelbelastung kann also keinesfalls die Rede sein.
Abgesehen davon liegt keine Bestrafung vor, wenn der IV im Verfahren alles zur Masse zieht, was er kriegen kann. Denn dann wäre ja auch der Einbehalt vom Lohn jeweils als Bestrafung anzusehen. Bestrafung für was?
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Mit der Kohle werden ja auch mindestens die Verfahrenskosten beglichen. Das könnte schon für das Zuflussprinzip ausreichen.
Bezüglich der Prämien für die Vorsorge sollte der Einspruch mit dem Hinweis auf das o.a. Urteil erfolgreich sein.