"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Tochter ist statinonär untergebracht. Sind wir unterhaltspflichtig lt. Inso ?  (Gelesen 1651 mal)

amanoth

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2

Hallo Forum,

ich bin neu hier und habe trotz Suche nix darüber finden können. Wir sind seit 07/2007 im Insoverfahren und wir haben 3 Fragen. Ich hoffe Ihr könnt uns helfen oder einen Hinweis geben.

 1. Frage :Meine Tochter ist anfang Oktober d.J. für 1 Jahr in eine psychiatrische Wohngruppe gezogen. Sie bekommt dort 96 Euro Taschengeld im Monat und 35 Euro Verpflegungsgeld die Woche. Wir selber überweisen einen Anteil von 48,50 ans Amt als unseren Anteil. Das Kindergeld erhalten wir in voller Höhe. Wird unsere Lütte jetzt noch im Pfändungsfreibetrag mitgerechnet ? Achso, und sie ist 18 und hat keinerlei weiteres Einkommen.

2. Frage: Heute haben wir Post vom Anwalt bekommen und er teilt uns mit, das unser Verfahren jetzt Schlußreif sei.

Was bedeutet das ?

3 Frage: Zu Beginn des Insolvenzverfahrens  habe ich Lohnsteuerpflichtig vollzeit gearbeitet danach habe ich Unterhaltsgeld wg. beruflicher Reha von der DRVB für 9 Monate erhalten.
Beides habe ich dem Insovenzverwalter mitgeteilt. Seit Mai 2008 arbeite ich jetzt wieder Lohnsteuerpflichtig mit Netto 1020,-

Und genau das habe ich nicht gemeldet. Was kann mir jetzt passieren ? Gehaltsabrechnungen von Anfang an habe ich zum Glück.
Und was sollte ich schnellstmöglich machen ( auch wenn sich diese Frage vielleicht von selbst beantwortet )

Danke fürs Lesen und in der Hoffnung auf eure Hilfe

Liebe Grüsse

amanoth


Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471

Da sie keinen tatsächlichen Unterhalt zahlen, dürfte die Unterhaltspflicht entfallen.

Wahrscheinlich bereitet der TH den Schlußbercht vor.
Das Verfahren könnte dan in Kürze aufgehoben werden.

Die Frage beantwortet sich von selber, ab mit den Unterlagen zum TH und schon mal das Geld für die Nachzahlung bereit legen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

amanoth

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2

Hej ,

und danke für die schnelle Antwort. Aber wieso Geld für die Nachzahlung ?
Wir haben immer innerhalb der Pfändungsfreigrenzen verdient. DH. bis zum Auszug unserer Tochter mussten wir lt. Pfändungstabelle nichts abführen. Könnten sie mir das beantworten ?

Vielen Dank im Voraus


Amanoth
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz