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Autor Thema: totales Kopfwirrwarr...  (Gelesen 1424 mal)

steph212

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totales Kopfwirrwarr...
« am: 06. Juli 2012, 07:29:29 »

Hallo zusammen,

ich habe schon viereckige Augen  :wow:, da ich so ziemlich alles hier gelesen habe - leider finde ich keine wirkliche Antwort.
Bevor ich mich an eine Beratungsstelle wende... möchte ich es doch gern hier versuchen:

Meine aktuelle Situation:
(1) Ich habe PI beantragt - der Beschluss ist vom 14.03.2012
(2) Stichtag Prüfungstermin war 12.06.2012 beim Gericht
(3) nachdem ich alles zum TH geschickt hatte, was er noch benötigte, habe ich nix mehr gehört / gelesen
    ich schicke Kontoauszüge alle vier Wochen
(4) ich befinde mich bis zum 30.12.2012 in Elternzeit (meine Tochter ist 6 Monate alt)
(5) ich habe ein ungekündigtes / unbefristetes Arbeitsverhältnis
(6) ich wohne mit meinem Lebensgefährten zusammen

Und nun meine Fragen:
Ich möchte gern zum neuen Jahr wieder arbeiten gehen. Mein alter Arbeitsplatz ist für mich nur mit Öffies (ca. 2 Stunden + Lauf-/ und Wartezeit) zu erreichen. Die Monatskarte würde vom Arbeitgeber über mein Gehalt abgerechnet. Jedoch sind die Arbeitszeiten in Schichten ab 7 Uhr... heisst ich müsste -unter Umständen, gegen 4 Uhr zu Hause starten). Die Spätschicht beginnt um 12 Uhr und endet um 21 Uhr + Nachhausefahrt... Mein Lebensgefährte muss um 5 Uhr morgens zur Arbeit fahren. Bei unseren Arbeitgebern können wir uns die Zeiten beide nicht aussuchen und sind nicht verhandelbar. Was mache ich denn mit meiner Tochter? Kann ich mir einen anderen Job suchen - bzw. kann ich eine Umschulung machen? Ich arbeite in der Hotelbranche und in meiner Umgebung finde ich nix, was ich auch flexibel erreichen könnte. Ich wäre jedoch bereit eine andere Tätigkeit auszuüben. Kann mir der TH einen Strick daraus drehen? Was, wenn ich keinen Vollzeit-Kita-Platz bekomme (was ich eigentlich nicht unbedingt möchte, da meine Tochter noch so klein ist - im Rahmen der PI muss ich wohl auch darauf verzichten viel Zeit mit ihr zu verbringen?!). Was wen ich nur einen 400 EUR-Job annehmen würde. Leider bin ich in der unglücklichen Lage, dass mein LG sich nicht sehr um seine Tochter kümmert. (Er kann in der Hinsicht keine Entscheidungen treffen und ich möchte sie ihm nur ungern überlassen - da ich mich nicht auf ihn verlassen kann... PC Und TV sind ihm wichtiger).
Darüber hinaus ziehe ich eventuell in Erwägung weg zu ziehen (aus eben diesen Beziehungstechnischen Gründen)... meine Eltern- leben in einem anderen Bundesland, würden uns für die erste Zeit aufnehmen. Wie ist das dann mit der PI. Es gibt ja einen Pfändungsfreien Betrag. Wenn ich jetzt vor Ende der Elternzeit das Angebot in Anspruch nehmen würde, wäre es dann ein Problem, wenn ich umziehen und zunächst keine Mietzahlungen hätte? Ich beziehe ja weiterhin Elterngelt & Kindergeld - kann man mir dann was pfänden oder ziehe ich meine Eltern in diese Sache dann mit hinein???
Ich weiss leider nicht, ob ich jetzt schon in der WVP bin oder nicht?!... Den Treuhänder darf ich lt. seinem Brief ausschliesslich per email kontaktieren und da bekomme ich aktuell eine Abwesenheitsmail wg. Urlaub  :neutral:
Vielleicht kann mir jemand ein wenig weiterhelfen...

Danke schonmal vorab!
 :girl:

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ThoFa

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Re: totales Kopfwirrwarr...
« Antwort #1 am: 06. Juli 2012, 13:18:03 »

Hallo,

Sie können umziehen oder auch einen anderen Job annehmen, selbet wenn dieser nur Teilzeit ist, da Ihre Tochter noch jung ist.

Sie sind sicher nicht in der WVP, da der Prüfungstermin erst im Juni war. Auch wenn Sie keine Miete zahlen, bleibt Ihr pfändungsfreies Enkommen gleich, Kindergeld ist eh nicht pfändbar. Ihre Eltern haben mit Ihrem Verfahren nicht zu tun.

MfG

ThoFa

 
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