"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Totalversagung RSB oder nur einzelne GL ?  (Gelesen 1923 mal)

langerlu

  • Gast
Totalversagung RSB oder nur einzelne GL ?
« am: 06. Januar 2011, 17:40:21 »

Hallo,
ich bin neu hier und finde das Forum hier wirklich toll. Konnte schon sehr viel rausziehen für meine bevorstehende PI.
Nun hätte ich mal ne Frage:
Falls die RSB versagt wird, gilt das für alle Gläubiger oder nur für die, welche die Versagung wegen einer festgestellten vbuH erklagt haben?
Leben nach der inso alle Schulden wieder auf oder nur die dieses GL?
Wäre sehr dankbar für eine Antwort.

langerlu
Gespeichert
 

Inkassomitarbeiterin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 5
  • Offline Offline
  • Beiträge: 646
Re: Totalversagung RSB oder nur einzelne GL ?
« Antwort #1 am: 06. Januar 2011, 17:58:40 »

Hallo,

RSB Versagung gilt für alle.

Falls nur ein/oder mehrere Gläubiger eine vbuH anmeldet haben und keine Widersprüche dagegen erfolgten so sind nur diese Gläubiger davon betroffen und diese Forderungen können nach der RSB erneut verfolgt werden.
Gespeichert
 

langerlu

  • Gast
Re: Totalversagung RSB oder nur einzelne GL ?
« Antwort #2 am: 06. Januar 2011, 18:07:39 »

hallo,
RSB wird NICHT erteilt wegen NACHGEWIESENER vbuH.
Kann leider mit deiner Antwort nicht wirklich was anfangen.
Reden wir aneinander vorbei?
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Totalversagung RSB oder nur einzelne GL ?
« Antwort #3 am: 06. Januar 2011, 18:33:01 »

Ihr Verständnis für die Inso und deren Wirkungen ist noch etwas unausgefeilt.

Versagung bedeutet alle Schulden leben wieder auf, inkl. der Kosten aus dem Verfahren.

Von der Restschuldbefreiung ausgenommene Forderungen sind z.B. die  Gerichtskosten und eben die Forderungen aus vbuH, denen nicht der Art nach widersprochen wurde.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz