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Autor Thema: Totalversagung RSB oder nur einzelne GL ?  (Gelesen 1922 mal)

langerlu

  • Gast
Totalversagung RSB oder nur einzelne GL ?
« am: 06. Januar 2011, 17:40:21 »

Hallo,
ich bin neu hier und finde das Forum hier wirklich toll. Konnte schon sehr viel rausziehen für meine bevorstehende PI.
Nun hätte ich mal ne Frage:
Falls die RSB versagt wird, gilt das für alle Gläubiger oder nur für die, welche die Versagung wegen einer festgestellten vbuH erklagt haben?
Leben nach der inso alle Schulden wieder auf oder nur die dieses GL?
Wäre sehr dankbar für eine Antwort.

langerlu
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Totalversagung RSB oder nur einzelne GL ?
« Antwort #1 am: 06. Januar 2011, 17:58:40 »

Hallo,

RSB Versagung gilt für alle.

Falls nur ein/oder mehrere Gläubiger eine vbuH anmeldet haben und keine Widersprüche dagegen erfolgten so sind nur diese Gläubiger davon betroffen und diese Forderungen können nach der RSB erneut verfolgt werden.
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langerlu

  • Gast
Re: Totalversagung RSB oder nur einzelne GL ?
« Antwort #2 am: 06. Januar 2011, 18:07:39 »

hallo,
RSB wird NICHT erteilt wegen NACHGEWIESENER vbuH.
Kann leider mit deiner Antwort nicht wirklich was anfangen.
Reden wir aneinander vorbei?
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paps

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Re: Totalversagung RSB oder nur einzelne GL ?
« Antwort #3 am: 06. Januar 2011, 18:33:01 »

Ihr Verständnis für die Inso und deren Wirkungen ist noch etwas unausgefeilt.

Versagung bedeutet alle Schulden leben wieder auf, inkl. der Kosten aus dem Verfahren.

Von der Restschuldbefreiung ausgenommene Forderungen sind z.B. die  Gerichtskosten und eben die Forderungen aus vbuH, denen nicht der Art nach widersprochen wurde.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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