Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: bonsai am 23. Februar 2009, 17:25:53

Titel: Totalverwirrung wegen Kontowechsel nach EV
Beitrag von: bonsai am 23. Februar 2009, 17:25:53
Hallo zusammen,
hier aus allen Postings habe ich erfahren, dass man nach der Abgabe der eidestattlichen Versicherung, das Konto wechseln sollte, um so einer Kontopfändung zu entgehen.
Nun auf der Suche nach einer neuen Bank und immer mit offenen Karten, habe ich heute erfahren, dass dem nicht so ist.

Hat ein Gläubiger einen Titel, kann er über die Schufa oder sonst wie erfahren, wie die neue Bank heißt.

Ist das so???

Hat einer schon Erfahrung mit einer solchen Situation gemacht??

Danke für die hilfreichen Antworten im Voraus

Bonsai