Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Bea am 24. November 2007, 16:15:31

Titel: Trennungsunterhalt im/und Insolvenzverfahren
Beitrag von: Bea am 24. November 2007, 16:15:31
Hallo zusammen, nun brauche ich Auskünfte bzw.  einen Rat:
Ich befinde mich im priv.  Insolvenzverfahren; habe Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit, zwei Unterhaltspflichtige Kinder im Haushalt wohnen und mein Gehalt wird um den pfändbaren Betrag (z. Zt.  79 EUR) gepfändet.  Mein getrennt lebender Ehemann bezieht ALG II und nun hat mich die ARGE angeschrieben und um Auskünfte zu meinen Einkünften gebeten, da sie den Trennungsunterhalt überprüfen müssen.
Es gibt keinen Titel auf Unterhalt noch eine private Vereinbarung; ich selbst habe in der Trennungsphase auch keinen Unterhalt für meine Kinder bekommen da mein Mann finanziell dazu gar nicht in der Lage war.  Worüber ich natürlich gestolpert bin ist die Tatsache, dass die ARGE rückwirkend ab 11/2006 meine Einkünfte sowie den Steuerbescheid für das Jahr 2006 einsehen will.  Meines Erachtens kann eine rückwirkende Unterhaltsforderung an mich nicht erfolgen, dass ich erst am 22. 11. 07 durch Schreiben der ARGE darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass Unterhalt evtl.  zu zahlen wäre.
Kann mir jemand meine Rechtsauffassung dahingehend bestätigen und wie kann ich den Betrag ermitteln den ich evtl.  noch an Unterhalt an die ARGE abtreten müßte bzw.  muss ich - obwohl der pfändbare Betrag von meinem Gehalt bereits abgezogen wird - außerdem noch Unterhalt "abdrücken"??? Wenn ja, kann ich mich gleich erschiessen, denn das mir zur Verfügung stehende Geld reicht eh schon nicht aus um über den Monat zu kommen.