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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Treuhänder 1. Kontakt  (Gelesen 3286 mal)

Jule

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Treuhänder 1. Kontakt
« am: 31. Mai 2008, 20:34:31 »

Hallo,

bin neu hier und hab da mal eine Frage,
Mein Insolvenzverfahren wurde vor ca. 2 Wochen eröffnet, Treuhänder wurde benannt, kommt aber nicht aus meiner Stadt und ist ca. 80 km von mir entfernt.
Der Anwalt, der mich bis zur Eröffnung beraten hat, hat gesagt, daß der Treuhänder sich bei mir melden wird.

Frage, wann wird er sich melden, und wie läuft es wegen der Entfernung, kommt er zu mir in die Wohnung, oder muß ich die 80 km überbrücken?

Danke im voraus!
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Amrod

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Re: Treuhänder 1. Kontakt
« Antwort #1 am: 01. Juni 2008, 08:50:15 »

Hallo...

Soweit ich weiß und in Anbetracht der Insolvenzfälle von denen ich bereits gehört habe wird es wohl so sein, dass Dich der Treuhänder zu einem Termin laden wird. Zu diesem solltest Du auch unbedingt erscheinen. Allerdings kann das ein Weilchen dauern, da auf Grund der Masse an zu bearbeitenden Insolvenzen mittlerweile alles ein wenig länger dauert ( zumindest hab ich mir das sagen lassen ).

Aber nicht verzagen, der Anfang ist gemacht, die Insolvenz eröffnet und der Rest kommt auch noch...

LG Amrod
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Jule

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Re: Treuhänder 1. Kontakt
« Antwort #2 am: 01. Juni 2008, 08:55:12 »

Guten Morgen!

Danke für die schnelle Antwort, hätte da noch ein paar Fragen,

1. Was versteht man unter verwertbarem Vermögen, der Begriff ist ja sehr dehnbar.

2. Und was ist  eine angemessene Arbeit, habe vor ner Weile nen 400 € Job gefunden, würde natürlich gerne mehr verdienen, aber ist bei der heutigen Arbeitsmarktsituation ja nicht das einfachste.
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Amrod

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Re: Treuhänder 1. Kontakt
« Antwort #3 am: 01. Juni 2008, 09:43:44 »

Hallo Jule...

Na ja, wie so vieles in unserem Recht ist auch der Begriff des "verwertbaren Vermögens" recht dehnbar. Im Grundprinzip gehe ich mal davon aus, dass es sich in allererster Linie um die Dinge handelt, die nicht dem pfändungsfreien Vermögen angehören. Zum pfändungsfreien Vermögen gehören soweit all die Dinge die im Sinne einer bescheidenen Lebensführung angemessen sind oder zur Sicherung des Erwerbseinkommens benötigt werden.

Beispiel

Hast Du also einen 22.000 Euro Neuwagen vor der Tür stehen, so wäre dieser mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weg, da er weder angemessen noch zur Sicherung Deines Erwerbseinkommens notwendig ist. Handelt es sich jedoch um einen älteren Gebrauchten bestünde die Chance, dass Du ihn behalten darfst sofern Du diesen brauchst um zur Arbeit zu kommen.

Normale PC's werden einem in der Regel gelassen. Sie sind angemessen und gehören heute schon fast zur normalen bescheidenen Lebensführung. Ein 1700 Euro Notebook hingegen ist dann ganz schnell weg. Ebenso wie Plasmafernseher, hochwertige Stereoanlagen, Münzsammlungen oder sowas.

Eine angemessene Arbeit ist auch wieder so eine Sache. Hast Du Kinder, so richtet sich eine angemessene Arbeit auch nach Deinen Möglichkeiten. In dem Fall kann ein 400 Euro Job ebenso angemessen sein. Bist Du ungebunden und hast keine Kinder so könnte man vielleicht verklangen, dass Du Dich auch außerhalb Deines gewohnten Umfeldes bewirbst. Ist alles wieder so ein Auslegungssache und Frage, was Du für einen TH bekommst...

LG Amrod
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Jule

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Re: Treuhänder 1. Kontakt
« Antwort #4 am: 01. Juni 2008, 10:46:46 »

Hi,

ich bin echt begeistert, wie schnell mir hier geantwortet wird!

Also mit den Dingen in der Wohnung ist es bei uns so:

Die größeren Anschaffungen hat mein Mann getätigt, und da wir Gütertrennung haben, kann da wohl nichts passieren, oder?
Die Gütertrennung haben wir bei unserer Heirat vor einem Jahr durchgeführt, weil meinMann selbstandig ist, wovon  wir aber gerade so leben können und ich wollte im Falle einer evtl. Pleite ( heute weiß man ja nie), nicht auch noch von seiner Seite mit Schulden belastet sein.
Außerdem habe ich einen 11-jährigen Sohn.


Gruß Jule
 

« Letzte Änderung: 02. Juni 2008, 06:35:41 von Jule »
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Amrod

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Re: Treuhänder 1. Kontakt
« Antwort #5 am: 01. Juni 2008, 11:00:35 »

Hallo...

Nun ja, soweit mir bekannt hätte Dein Mann mit Deiner Insolvenz auch so nicht viel zu tun. Problematisch wird es wohl dann wenn es um die Berechnung Deines pfändungsfreien Betrages geht. Keine Ahnung, ob die Gütertrennung da irgendwelche Auswirkungen hat oder nicht. Das kann Dir Dein Treuhänder aber im Einzelnen erläutern. Vielleicht kommt aber auch noch eine Antwort von den Insolvenzprofis hier im Forum.

Probleme könnte es natürlich auch geben bei nicht pfandfreien Dingen die in Euerm gemeinsamen Haushalt zu finden sind. Lässt sich durch Quittung oder Kaufvertrag nicht eindeutig beweisen, dass die Deinem Mann gehören, so könnte es da schon das eine oder andere Problem geben...

LG Amrod
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feierfrau81

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Re: Treuhänder 1. Kontakt
« Antwort #6 am: 02. Juni 2008, 10:34:10 »

Hallo,

meine Treuhänderin ist auch ca. 100 km von mir entfernt wir regeln alles auf dem Postweg bzw telefonisch. Wir hatten noch nie persönlichen Kontakt und es funktioniert sehr gut-hoffe Sie haben ähnliches Glück

MFG Feierfrau
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ThoFa

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Re: Treuhänder 1. Kontakt
« Antwort #7 am: 02. Juni 2008, 15:08:01 »

Hallo,

i.d.R. trifft man sich im Büro des TH. Ist den meisten Insolanern auch lieber.  :wink:

Wenn Sie aus finanziellen Gründen den Weg nicht antreten können, dann sagen Sie es dem TH und gut ist, dann wird er/sie sich bewegen müssen.

Sie müssen sich um einen angemessenen Job bemühen (allein schon aus Eigeninteresse), wenn Sie keinen bekommen, wirkt sich das nicht auf Ihre Insolvenz aus. Dokumentieren Sie Ihre Bemühungen, nur falls mal einer danach fragt.

Ihr Sohn zählt bei Ihnen als unterhaltsberechtigte Person, Ihr Mann natürlich nicht, da eigenes Einkommen.

Das Vermögen hat Amrod ja schon gut erklärt.

MfG

ThoFa

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Jule

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Re: Treuhänder 1. Kontakt
« Antwort #8 am: 02. Juni 2008, 15:15:54 »

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Ich habe jedoch einen Beschluß über die Stundung der Verfahrenskosten vorliegen, in dem steht:

".... Sie hat durchschnittliches Einkommen von 400 € und ist zwei Personen zum Unterhalt verpflichtet. Der Ehemann verfügt über ein Einkommen i.H.v. 1263,82 € und kann somit keinen Kostenvorschuss im Rahmen der Unterhaltsverpflichtung leisten."

Heißt das dann nicht für das weitere Verfahren, daß ich 2 Personen zu Unterhalt verpflichtet bin?

Gruß Jule
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ThoFa

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Re: Treuhänder 1. Kontakt
« Antwort #9 am: 02. Juni 2008, 15:19:09 »

Hallo,

nun, wenn das so gesehen wird, haben Sie Glück gehabt. Letztendlich wird das Problem erst akut, wenn Sie ein Nettoeinkommen über  1.359,99 € erzielen. Erst ab dann wäre bei nur einer unterhaltsberechtigten Person etwas pfändbar.

MfG

ThoFa
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Jule

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Re: Treuhänder 1. Kontakt
« Antwort #10 am: 02. Juni 2008, 15:21:57 »

Hallo,

und wie ist das mit der Gütertrennung,

wäre alles, was mein Mann nachweislich gezahlt hat unpfändbar?

Gruß Jule
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ThoFa

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Re: Treuhänder 1. Kontakt
« Antwort #11 am: 02. Juni 2008, 15:32:01 »

Hallo,

ja ist es.

MfG

ThoFa
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Jule

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Re: Treuhänder 1. Kontakt
« Antwort #12 am: 02. Juni 2008, 15:35:13 »

Danke, für die raschen Antworten!

Dann werde ich mal abwarten, wann sich der Treuhänder bei mir meldet!

Gruß Jule
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