Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Resi Ratlos am 09. Mai 2011, 14:45:06

Titel: Treuhänder fordert Geld! Bitte schnell Hilfe
Beitrag von: Resi Ratlos am 09. Mai 2011, 14:45:06
Hallo!

Mein Insolvenzverfahren (vielmehr in diesem Falle geht es um meinen Mann) wurde am 26.03.2005 eröffnet. Nachdem wir nun am 11.04. über das Ende der Wohlverhaltenszeit vom Gericht und über die bevorstehende gerichtliche Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiuung informiert wurden, erhielten wir vor zwei Tagen eine Rechnung des Treuhänders.

Hier berechnet er uns als Vergütung für die Restschuldbefreiuung knapp 170 Euro, hat als Zahlungsfrist den 26.05. angegeben und droht bei Nichtzahlung mit dem Antrag auf Versagen der Restschuldbefreiuung.

Wir leben derzeit von Arbeitslosengeld II, ich habe kein 170 Euro.
Was mache ich denn jetzt? :dntknw:

Vielen Dank für eure Antworten!

Liebe Grüsse
Resi Ratlos
Titel: Re: Treuhänder fordert Geld! Bitte schnell Hilfe
Beitrag von: Resi Ratlos am 09. Mai 2011, 14:51:10
...nochmal zum besseren Verständnis der genau Wortlaut:

"hiermit schreibe ich Ihnen unter Bezugnahme meiner Tätigkeit als Treuhänder während der Laufzeit der Abtretungserklärung gem. § 286 Abs. 2 InsO vom 10.11.2008 bis 29.03.2011.(...)
(...)Bitte beachten Sie dringend, dass Ihnen die Restschuldbefreiung versagt wird, wenn Sie den vorgenannten Betrag nicht fristgemäß leisten bzw. wenn Ihnen nicht für die Restschuldbefreiungsphase Verfahrenskostenstundung gem. § 4a InsO gewährt worden ist.(...)
Titel: Re: Treuhänder fordert Geld! Bitte schnell Hilfe
Beitrag von: Achdujeh am 09. Mai 2011, 15:52:41
Beantragt umgehend die Verfahrenskostenstundung auch für die WVP. Entweder formlos ein entsprechendes Schreiben an das Gericht schicken oder gleich morgen früh hinmarschieren und mit dem Rechtspfleger sprechen. Der gibt euch dann auch die entsprechenden Formulare.

FG Achdujeh
Titel: Re: Treuhänder fordert Geld! Bitte schnell Hilfe
Beitrag von: paps am 09. Mai 2011, 19:13:33
ggf. mal schauen, was im Stundungsbescheid stand.
Wurden die Kosten auch für die WVP gestundet, dann den TH darauf hinweisen.

Finden sie nichts, dringend zum Gericht und Stundung beantragen, wenn sie den betrag nicht zahlen können.
Bescheide über Einnahmen und Ausgaben nicht vergessen.