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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Treuhänder hat meinen Namen im Internet veröffentlicht wegen Insolvenz  (Gelesen 8600 mal)

tobinatale

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Hallo,
habe dieses Thema schon vor ein paar Monaten mal angesprochen und mir hat man gesagt, ich solle es an einen Datenschutzbeauftragten weiterleiten, der für meinen Wohnort zuständig ist. Dies habe ich getan. Mein Treuhänder hat meinen kompletten Namen mit samt Richter-Namen, den Rechtspfleger, das ich PI habe sowie meine komplette Adresse mit Telefonnummer (auch Handy-Nr.) ins Internet gestellt.
Ich bin auch nur durch Zufall darauf gestossen, weil meine Tochter für die Schule etwas suchen musste, bezüglich was alles unter dem Familiennamen im Internet steht. Ich fiel von allen Wolken. Aufgrund meiner Veröffentlichung der  Telefonnummer, die ich nicht mal im Telefonbuch veröffentlicht habe, habe ich mich an meinen Treuhänder gewendet und er meinte nur, ob ich denn so wichtig sei das ich das nicht möchte?!? Ausserdem meinte er, man kann es ja unter Insolvenzbekanntmachungen einsehen. Was mir ja klar ist, aber ich kommen nicht auf den Gedanken, meinen Nachbarn mal in INsolvenzbekanntmachungen zu suchen - oder???
Allein schon diese Aussage von diesem arroganten TH, kam ich mir vor als ob ich ein Geschwür habe und die ganze Welt es wissen müsse, das ich PI habe.
Darauf hin habe ich mich telefonisch an einen Beauftragten des Datenschutz gewendet. Es dauerte gut einige Wochen, siehe da meine Telefonnummer ist zwar aus dem Google-Verzeichnis gelöscht aber ich stehe immer noch mit meinen kompletten Daten und Richternamen sowie das ich eine Insolvenz habe. Denke das mein TH von dem Beauftragten hinsichtlich "Datenschutzverletzung" gerügt worden ist.
Nun meine Frage:
Die Menschen, die es wissen müssen oder schon wissen, können dies ja in den Insolvenzbekanntmachungen nachforschen, bzw. nachsehen was sie wissen möchten.  Aber ich laufe hier nicht in meiner Stadt mit einem Schild herum, da sich PI habe. Das Schubladendenken der Menschen dich ich kennengelernt habe, hat mir gelangt und habe festgestellt, das es besser ist, darüber nicht zu reden oder darüber sich zu äußern.
Wie kann es sein, das der TH meine Akte ins Internet stellen darf. Zumal mein Mann auch PI hat und dieser in keinster Weise im Internet steht??? Sein TH meinte, die Gläubiger die etwas wissen möchten über ihn, können sich an seinen TH persönlich oder telefonisch wenden. Was in meinen Augen auch richtig ist. Aber warum macht mein TH das?
Wer kann mir bitte helfen oder was kann ich dagegen tun? Ich denke dabei auch an meine Kinder, 13 und 11 Jahre, irgendwann kommt wieder  ein Projekt in der Schule oder ähnliches und dann finden die Freunde meiner Kinder diese Angaben, dann weiß ich nicht wie sie reagieren werden. Meine Kinder wissen zwar was PI ist und warum es soweit kam, aber auch sie merken hier in unserem Dörfchen, das nur materielle Dinge die Menschen interessieren, nicht den Charakter oder das man auch mit wenig Geld, anständige Menschen sein können.
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rookie

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Nicht Dein TH macht das sondern das Insolvenzgericht und dagegen wirst Du nichts machen können....

Der Eintrag ist nur für 2 Wochen aber Eröffnungsbeschluss sichtbar. Danach nicht mehr so ohne weiteres.

Ausserdem stehst Du noch in der lokalen Tageszeitung .
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foxtra

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Das ist, glaube ich, nicht ganz richtig, rookie. Die Veröffentlichungen in Tageszeitungen werden meines Wissens nach schon lange nicht mehr gemacht.  :gruebel:

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rookie

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Wahrscheinlich keine PI`s .....Firmenpleiten kann ich hier jeden Tag nachlesen...
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foxtra

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Das wird's wohl sein
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rookie

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Yep..... :wink:
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tobinatale

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also von der Veröffentlichung in der Tageszeitung weiss ich, aber auch nur Geschäftliche Insolvenzen.
Meine Daten sind von meinem TH eingestellt, es steht auch darin Akte von Dr. ...... Akte Schuldnerverzeichniss usw.
Meine Angaben bei Gericht sind in den Insolvenzbekanntmachungen angegeben nicht bei Google.
Kann mir da jemand helfen was ich diesbezüglich machen kann.
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foxtra

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Hallo,

handelt es sich um die Seite www.versteigerungskalender.de?
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rookie

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Das Gericht veröffendlicht nicht der TH und zwar für genau 14 Tage ab Datum des Beschlusses......

Machen kannst Du da rein gar nichts weil Insolvenzbekanntmachungen sogar gesetzlich verankert sind.....

Kriegt doch sowieso keiner mit wer glotzt denn schon da rein ....... :coffee:
« Letzte Änderung: 20. Juni 2009, 10:37:01 von rookie »
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foxtra

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Ist schon richtig, Rookie, aber das gilt nur für insolvenzbekanntmachungen.de. Hier ist aber sichergestellt, daß die hinterlegten Daten nicht durch Suchmaschinen gefunden werden können.

Was tobinatale meint, ist ein Verzeichnis, in welchem er drinsteht und welches durch Suchmaschinen erfasst wird. Ich hatte selbst ein ähnliches Problem mit der von mir vorher genannten URL; ich habe mich mit Hilfe der Datenschutzbeauftragten des entsprechenden Bundeslandes erfolgreich dagegen wehren können, hat auch gar nicht lange gedauert.
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rookie

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Also von  mir ist nichts im Netz........... :coffee:
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tobinatale

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wie rookie schon sagt, in den insolvenzbekanntmachungen steht man ne gewisse zeit drinnen, glaube solange bis das verfahren abgeschlossen ist und es nun zur Wohlverhaltensphase über gegangen ist. Aber das ich in einer suchmaschine von meinem TH noch aufgelistet bin das kann es ja wohl nicht sein. ein paar menschen die ich kenne, die ebenfalls PI haben sind auch nicht in einer suchmaschine augelistet. denke mal ich werde mich nochmal mit dem datenschutzbeauftragten in Verbindung setzen und da mal nachhaken.
zu dem kommentar bezüglich "wer soll da schon was mitbekommen wegen meiner PI" kann ich nur sagen, das geht schneller als man denkt. wenn ich bedenke wie ich da durch zufall draufgekommen bin, so kann es jedem passieren.
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rookie

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zu dem kommentar bezüglich "wer soll da schon was mitbekommen wegen meiner PI" kann ich nur sagen, das geht schneller als man denkt. wenn ich bedenke wie ich da durch zufall draufgekommen bin, so kann es jedem passieren.


>>>>>>> ja klar wenn dein TH son Scheiss veröffnetlich würde ich ihm ganz mal schnell die Hammelbeine brechen 
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foxtra

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Ich kopier hier mal einen Auszug aus der Mail hinein, die ich von der Datenschutzstelle des Landes NRW in meinem Fall erhielt:

Die Gerichte haben Insolvenzverfahren öffentlich bekanntzumachen, dieses kann auch durch elektronische Informations- und Kommunikationsdienste erfolgen. Die Veröffentlichung im Internet durch die Gerichte ist durch eine Verordnung geregelt, die Vorgaben zur Datensicherheit und Löchungsfristen gibt. Die Gerichte in Nordrhein-Westfalen veröffentlichen die Insolvenzverfahren im Internet.
Aber auch private Anbieter veröffentlichen Insolvenzverfahren im Internet. Wenn es sich ausschließlich um Daten von Kapitalgesellschaften handelt, ohne Angabe von natürlichen Personen, ist das datenschutzrechtlich in der Regel unproblematisch. Werden Daten von natürlichen Personen veröffentlicht, wie z.b. bei Personengesellschaften, Privatinsolvenzen etc., dann ist das Datenschutzrecht anzuwenden.
Als gesetzliche Grundlage zur Veröffentlichung kommt § 29 BDSG in Betracht, da es sich hierbei um den Geschäftszweck der Übermittlung handelt. Die Daten können in diesem Fall geschäftsmäßig gespeichert werden , da sie aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen wurden, nämlich aus den Insolvenzveröffentlichungen der Gerichte. Es muss jedoch eine Interessenabwägung vorgenommen werden, zwischen dem Interesse des Webseitenbetreibers die Insolvenzdaten zu veröffentlichen und dem schutzwürdigen Interesse der betroffenen Personen nicht veröffentlicht zu werden. Das schutzwürdige Interesse der Betroffenen tritt so lange hinter dem Interesse des Webseitenbetreibers zurück, so lange das Gericht die Insolvenzdaten auch veröffentlicht. Voraussetzung muss jedoch sein, dass die Daten nicht über Suchmaschinen recherchierbar sind, denn dann wären die Insolvenzdaten wesentlich länger als der gesetzlich vorgegebene Zeitraum (für die Gericht) im Internet recherchierbar.
Ich habe den Betreiber der Webseite angeschrieben, ihm meine Rechtsauffassung bezüglicher der Veröffentlichung mitgeteilt und Ihn um Stellungname gebeten. 


Ist ein brisantes Thema, denn nicht nur TH's veröffentlichen, sondern auch andere Organisationen. Ich kann nur jedem den Rat geben, nach Insolvenzeröffnung ein paar Wochen lang regelmäßig in den Suchmaschinen nach dem eigenen Namen zu suchen.
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tobinatale

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Vielen Dank für die Antwort, damit hast Du mir sehr geholfen. Ich werde dies mir ausdrucken und meinem TH senden mit nem netten Schreiben dazu.
Ich habe sowieso eine A... Karte gezogen mit meinem TH. Er hat mich schon von Anfang an immer dumm von der Seite angemacht, als ob ich net bis 3 zählen kann. Wenn man ihn etwas gefragt hat, kamen nur unverschämte antworten. Mein Mann hat auch die PI machen müssen, sein TH alledings ist ein sehr netter und verständnisvoller Mensch. Bei ihm hat man nicht das GEfühl Mensch 3. Klasse zu sein. Aber leider kann man sich die TH nicht aussuchen.  :rougi: Wenn wir halt allgemeine Fragen haben, wenden wir uns an den TH meines Mannes, meinen TH frag ich schon gar nichts mehr.
Meine Daten sind seit dem September 2007 in der Suchmaschine aufgeführt. Die Telefonnummer waren ca 8 Monate darin enthalten, jetzt steht lediglich Telefon Nr 1 .... und Telefon Nr. 2 .... ansonsten alles seit knapp 2 Jahren aufgelistet.
 
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makro

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Bei www.insolvenzbekanntmachungen.de findet man auch länger als 2 Wochen was, man muss nur die andere Suchvariante wählen. Viel einfacher ist da ja www.insolnet.de da reicht der Name und man sieht all das was das Gericht veröffentlicht hat und zwar bis zum Abschluss des Verfahrens.
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tobinatale

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Danke Makro für den Hinweis. Das wusste ich nicht mit der Seite Insonet. Habe es ausprobiert, das nette ist ja nur, das mein Mann nicht drinnen steht  :shock: obwohl wir zur selben Zeit die PI gemacht haben. Schon komisch das alles.
Aber wie gesagt, dies ist zwar ne Suchmaschine für Insolvenz direkt wo man Daten erhalten kann, denke das ist schon ein kleiner Unterschied zu Google. Denn nicht mal ich wusste von der Seite Insonet das dort alle Daten angegeben werden. Wahnsinn wenn man die Verfahren-Zahl hier sieht  :cry:
Danke nochmals für Eure Hilfe
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estrella

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Hallo, ich finde mich da auch nicht bei www.insolnet.de . Nur bei den Gerichtsveröffentlichungen und da kommst du über Google nicht ran.
Ich meine es ist ein Hammer was der Insoverwalter da treibt und, daß es nicht gesetzeskonform ist, ist auch klar.
Ich frage mich was der davon hat? Das ist Rufmord.

Gruß Estrella
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dobberstein

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In "insolnet " stehen m.W. doch auch nur IN-Verfahren.
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pd
 

foxtra

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Nein, ich habe RI und stehe auch drin
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