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Autor Thema: VInsO - die 2. -Änderungskündigung-Umzug von BLn nach NRW  (Gelesen 1906 mal)

wernst6

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VInsO - die 2. -Änderungskündigung-Umzug von BLn nach NRW
« am: 13. September 2008, 22:37:52 »

Hallo,
ich bins mal wieder mit meinen unverstandenen Themen.
Ich bin jetzt dabei mit einer neuen Schuldnerberatung das zweite mal das VinsO zu machen. Ich hoffe das jetzt keine Fehler geschehen und keine Dokumente Ihr Verfallsdatum erreichen.
 :juchu:
So, wir sind jetzt bei der erneuten Einholung der Forderungsaufstellung.
Nun ist jetzt, zu einem glaube ich, nicht passenden Zeitpunkt vom AG bekannt gegeben, das er seinen Standort nun entgüldig an seinen Hauptsitz nach NRW verlagert.
Das heißt 1. Änderungskündigung,2. Wahl - mitgehen - oder Kündigung in Berlin bleiben und nach ungefähr 3 Jahren Hartz IV, mit jetzt 50 ist hier nix mehr zufinden.
Frage, welche Kentnisse gibt es, wegen der Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme und Erhalt Dieser.
Meine Situation:
Insostatus Einholung der Forderungen

chronisch Krank, seid 3 Jahren Trocken, seid der Zeit alles so eingerichtet das alles i o läuft und mehr geht aber auch nicht.
Gehalt wird schon seid ca 5 Jahren gepfändet
17 Jahre dort ohne Tadel beschäftigt
für Umzug kein Geld
keine Kaution
keine Provision - habe schon geschaut fast nur mit Prov. d Whg.
habe auch nichts unter den Diehlen versteckt oder so
Was macht der Wurm jetzt ?
Angst bei Dieser Riesen Umstellung nach NRW wieder in den Feuchten Aggregatzustand
zu geraten (Bitte keine Selbsthilfegruppenberatung)
Welche Maßnahmen kann das Gericht ergreifen ?
Meine Schuldnerberatung ist ein Anwalt, bis jetzt zahlt das Land, aber für extra Termine muß ich dann auch bezahlen.
Ich informiere Ihn , damit er Infos hat und sich schlau macht, bis wir uns wieder treffen.
Vielleicht gibt es aber schon hier im Forum ähnliche Fälle oder Erfahrungen.

Eigentlich auf den Punkt, muß ich die Arbeit behalten und umziehen, habe ich überhaupt eine Wahl ??
Einkommen ist bei mir  das Pfandfreie Gehalt, 980 €.
Es gibt dann noch die Alternative, von dem bischen Abfindung eine Einmalzahlung aushandeln, aber so viel Abfindung wird das auch nicht das da die Gläubiger zufrieden sind, Schulden 27.000, Gläubiger 21.

Bitte um Erfahrungsberichte,
Danke Müller, W.E.
« Letzte Änderung: 13. September 2008, 22:40:42 von wernst6 »
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ThoFa

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Re: VInsO - die 2. -Änderungskündigung-Umzug von BLn nach NRW
« Antwort #1 am: 20. September 2008, 13:33:36 »

Hallo,

da Sie sich noch nicht im Insolvenzverfahren befinden spielt das alles keine Rolle. Wenn Sie also, den für sich angenehmeren aber für die Gläubiger schädlichen Weg nehmen wollen, sollte Sie den Antrag erst stellen, wenn alles erledigt ist. So sind Sie auf der sicheren Seite.

Sie sollten sich aber selber überlegen, ob für Sie die Zukunft wirklich Hartz IV sein muss. Wenn Sie ein Alkoholproblem hatten, glauben Sie dann nicht auch, dass die zukünftige Langeweile bei Hartz IV eher dazu führt, dass Sie wieder in den "feuchten Aggregatzustand" geraten ?

Die Umzugskosten werden sich schon regeln lassen, vielleicht ein Darlehen vom Arbeitgeber ? Oder eine Förderung vom Arbeitsamt ?

MfG

ThoFa
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