Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: moppel72 am 14. September 2010, 11:55:11

Titel: Treuhänder wechseln,aber wie?
Beitrag von: moppel72 am 14. September 2010, 11:55:11
Hallo, :hi:
würde sehr gern den Treuhänder wechseln, weil der mit die Höhle heiss macht :fuchsteufelswild:immer wenn ich da anrufe ist der TH sehr unfreundlich, kalt,daß ich den Eindruck habe ich wäre der grösste Verbrecher der Welt.
Und er will permanent an mein unpfänbares Einkommen durch irgendwelche Formel(zwickerauer Formel).
Was muss ich tun damit ich einen anderen TH bekomme? Habt Ihr schon so was gemacht? würde es denn den laufenden Prozeß verzögern? Was käme denn auf mich zu wenn ich neuen TH bekämme? :neutral:
Ich danke im Voraus
Moppel
Titel: Re: Treuhänder wechseln,aber wie?
Beitrag von: Fallera am 14. September 2010, 12:04:28
Nach Eröffnung kann das nur die Gläubigerversammlung einen Wechsel herbeiführen oder das Insolvenzgericht den TH entlassen. Beides in Ihrem Fall recht unwahrscheinlich meiner Meinung nach.

Titel: Re: Treuhänder wechseln,aber wie?
Beitrag von: moppel72 am 14. September 2010, 12:08:42
Mit dem Insolvenzgericht könnte ich vielleicht Glück haben, bin mit denen im Kontakt wegen den Anträgen der der TH gestellt hat. Und die sind recht nett bei dem IG  :cheesy:man kann den Glück versuchen
danke für Ihre Antwort
Titel: Re: Treuhänder wechseln,aber wie?
Beitrag von: malud am 14. September 2010, 12:23:57
Stimme Fallera zu. Zwar kann nach § 313 Abs. 1 S. 3 InsO i.V.m. § 57 InsO die Gläubigerversammlung einen anderen Treuhänder wählen. Aber warum sollte die Gläubigerversammlung das tun?!

Noch unwahrscheinlicher ist eine Entlassung des Treuhänders durch das Insolvenzgericht. Für eine Entlassung ist ein wichtiger Grund nötig. Das ist praktisch nur möglich, wenn der Insolvenzverwalter nicht rechtmäßig handelt. Bitte beachten Sie, dass der Treuhänder nur der Rechtsaufsicht nicht aber der Fachaufsicht des Insolvenzgerichts unterliegt.