Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Sophie987 am 27. Juni 2009, 17:11:55

Titel: Treuhänder will Einkommensnachweis meines Mannes
Beitrag von: Sophie987 am 27. Juni 2009, 17:11:55
Hallo zusammen,

ich habe kürzlich geheiratet und dies auch umgehend dem Gericht und TH gemeldet. Heute erhielt ich nun ein Schreiben vom TH das ich bitte Heiraturkunde und Namensänderungsnachweis einreichen möge. Ok kein Problem, bekommt er. Nun stand im letzten Absatz das ich bitte doch auch einen Einkommensnachweis meines Mannes mit schicken soll zwecks Unterhaltsansprüche. Was hat nun mein Mann mit meiner PI zu tun? Ich würde ihn sehr gern da raus halten. Das sind alles Dinge aus der Zeit vor unserer Ehe und die Eröffung des Verfahrens war auch schon im letzten Jahr. Bin ich verpflicht ihm die Einkommensnachweise meines Mannes zu senden?

Ich Danke Euch im vorraus!
Viele Grüße
Sophie
Titel: Re: Treuhänder will Einkommensnachweis meines Mannes
Beitrag von: Feuerwald am 27. Juni 2009, 19:22:28


Es geht nicht darum, das Einkommen Ihres Mannes heranzuziehen. Das unterliegt nicht der Pfändung bzw. nicht Abtretung in Ihrem Verfahren. Also keine Panik.

Die Höhe des Einkommens Ihres Mannes ist maßgeblich für die Entscheidung, ob dieser bei der Berechnung Ihres Pfändungsbetrags als unterhaltspflichtige Person zu berücksichtigen ist (§ 850c Abs. 4 ZPO).




Titel: Re: Treuhänder will Einkommensnachweis meines Mannes
Beitrag von: Sophie987 am 27. Juni 2009, 19:37:13
Ersteinmal vielen Dank für die Antwort!
Meine Angst ist nur das er mir gegenüber ggf. Unterhaltpflichtig ist und das mit zu meinem Einkommen angerechnet wird? Hier eine kurze Übersicht: wir sind beide voll berufstätig. Ich bekomme ca. 1400€ Netto, er ca. 2000€ Netto, ein Unterhaltpflichtiges Kind habe ich aus erster Ehe.
Ist meine Angst berechtigt?
Viele Grüße
Sophie
Titel: Re: Treuhänder will Einkommensnachweis meines Mannes
Beitrag von: Feuerwald am 27. Juni 2009, 19:58:03
Ist meine Angst berechtigt?

-> Nein.  Das Sie eigenes Einkommen haben, entfällt sogar der Unsinn mit dem Taschengeldanspruch.