Erstmal vielen Dank für die antwortreiche Unterstützung.
Das Auto wurde vom Verwerter mit 1100€ begutachtet und steht jetzt online zur Versteigerung. Alle Schäde am Auto hat er nicht mal in die Auktion mitaufgenommen.(Wasserschaden). Das Auto (VW Fox)ist abbezahlt und gehörte mir.
Der TH hat mich vor die Wahl gestellt, auslösen oder verwerten. Da ich ziemlich viel an Reperaturen hatte, habe ich mich für die Verwertung entschieden. Gestern fiel mir dann ein Gerichtsbeschluss vom LG Tübingen in die Finger, dass man als Alleinerziehende das Auto dem Pfändungsschutz unterliegen.(Schutz bei Kraftfahrzeugen bei angestellten Schuldnern - wenn die Schuldnerin allein erziehend und erwerbstätig ist, vgl LG Tübingen, Beschl. v. 10.021992 - 5 T 144/91)Ist schon traurig, dass man so "übern den Tisch" gezogen wird.
Die Berechnung wurde für die Kinder folgendermaßen aufgestellt: Beispiel (mein 9 jähriger):
Regelbedarf(70%): 255,00
Kosten der Unterkunft: 205,57 (sind nicht die tatsächlichen Kosten)
Gesamtbedarf: 460,57
Einkommen (Kindergeld+Unterhalt): 384,00
es wurde auch kein Besserungszuschlag berechnet und auch nicht die volle Höhe der Miete.
Ich werde mich Morgen definitiv auf den Weg zum Amtsgericht machen.
Die Inso resultiert aus einem vermieteten Haus mit Mietnomaden. Sprich das Haus(mein Haus) befindet sich nun in der Zwangsversteigerung.
Nochmals Danke
Esmeralda