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Autor Thema: Treuhänder will nachträglich ausgezahlten Rückständigen Arbeitslohn Pfänden  (Gelesen 3078 mal)

nautilusmv6

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Hallo

Wollte mal fragen ob das richtig ist, mein Treuhänder will von mir geld haben.
Also ich wurde von der Firma endlassen, und habe dann geklagt weil eine Abrechnung nicht richtig war.
Es ging um die Abrechnung vom September 2006, habe dann im März 2007 den fehlenden betrag von der Firma bekommen.
Also trotz Nachzahlung von der Summe liege ich immernoch unter dem Satz zum fenden in dem Monat Sep 2006, auch wo ich das Geld bekommen habe im März 2007 bin ich nicht über den Satz gekommen.


MFG
Frank
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paps

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Handelt es sich wirklich um eine "Nachzahlung" von Arbeitslohn, so ist diese auf den Monat/die Monate aufzuschlagen, für die die Berichtigung erfolgte.
Es muß also eine korrigierte Abrechnung für die jeweiligen Monate erfolgen.

Handelt es sich um eine Abfindung oder um eine außergerichtliche Einigung über eine Nachzahlung xxx, dann wäre diese pfändbar.
Zur Not müßte eine Teilfreistellung beim Insolvenzgericht beantragt werden.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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nautilusmv6

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Hi

Es ist wirklich eine Nachzahlung von Arbeitslohn, das Gericht hatte endschieden das mir noch einige Stunden mehr bezahlt werden müssen, und Urlaubstage mussten auch nachbezahlt werden.
Eine korrigierte Abrechnung für den Monat  erfolgen.

MFG
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paps

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Hi

Es ist wirklich eine Nachzahlung .... Urlaubstage mussten auch nachbezahlt werden.

Die finanzielle Abgeltung für Urlaub ist aber pfändbar und wird in dem Monat der Auszahlung dem Nettogehalt zugerechnet.

Die anderen "Nachberechnungen" richten sich dann wider monatsweise nach dem damals gültigen Pfändungstabellen.
War es nun ein Vergleich, oder gibt es ein Urteil?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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nautilusmv6

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Hi

Also es war ein Vergleich beim Gericht.
Auch wen ich die Urlaubstage zu rechne komme ich nicht über die Pfändungsgrenze.

In der korigierten Abrechnung ist die Summe um die es geht als Sonderzahlung bezeichnet worden.

MFG
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paps

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Wenn die Monate nachberechnet wurden, würde ich dem Verlangen des Th beim Insogericht widersprechen und um eine Entscheidung bezüglich der Pfändbarkeit bitten.

Da aber die zahlungen aus einem Vergleich herrühren, es sich also um freiwillige Leistungen des EX-Arbeitgebers handelt, tendiere ich ehr dazu, dass die volle Pfändbarkeit gegeben ist.

Steht die Nachberechnung der vakanten Monate in der Vergleichsvereinbarung? 
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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