Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: nautilusmv6 am 12. August 2008, 19:30:45

Titel: Treuhänder will nachträglich ausgezahlten Rückständigen Arbeitslohn Pfänden
Beitrag von: nautilusmv6 am 12. August 2008, 19:30:45
Hallo

Wollte mal fragen ob das richtig ist, mein Treuhänder will von mir geld haben.
Also ich wurde von der Firma endlassen, und habe dann geklagt weil eine Abrechnung nicht richtig war.
Es ging um die Abrechnung vom September 2006, habe dann im März 2007 den fehlenden betrag von der Firma bekommen.
Also trotz Nachzahlung von der Summe liege ich immernoch unter dem Satz zum fenden in dem Monat Sep 2006, auch wo ich das Geld bekommen habe im März 2007 bin ich nicht über den Satz gekommen.


MFG
Frank
Titel: Re: Treuhänder will nachträglich ausgezahlten Rückständigen Arbeitslohn Pfänden
Beitrag von: paps am 12. August 2008, 20:42:11
Handelt es sich wirklich um eine "Nachzahlung" von Arbeitslohn, so ist diese auf den Monat/die Monate aufzuschlagen, für die die Berichtigung erfolgte.
Es muß also eine korrigierte Abrechnung für die jeweiligen Monate erfolgen.

Handelt es sich um eine Abfindung oder um eine außergerichtliche Einigung über eine Nachzahlung xxx, dann wäre diese pfändbar.
Zur Not müßte eine Teilfreistellung beim Insolvenzgericht beantragt werden.
Titel: Re: Treuhänder will nachträglich ausgezahlten Rückständigen Arbeitslohn Pfänden
Beitrag von: nautilusmv6 am 12. August 2008, 20:57:58
Hi

Es ist wirklich eine Nachzahlung von Arbeitslohn, das Gericht hatte endschieden das mir noch einige Stunden mehr bezahlt werden müssen, und Urlaubstage mussten auch nachbezahlt werden.
Eine korrigierte Abrechnung für den Monat  erfolgen.

MFG
Titel: Re: Treuhänder will nachträglich ausgezahlten Rückständigen Arbeitslohn Pfänden
Beitrag von: paps am 13. August 2008, 00:04:56
Hi

Es ist wirklich eine Nachzahlung .... Urlaubstage mussten auch nachbezahlt werden.

Die finanzielle Abgeltung für Urlaub ist aber pfändbar und wird in dem Monat der Auszahlung dem Nettogehalt zugerechnet.

Die anderen "Nachberechnungen" richten sich dann wider monatsweise nach dem damals gültigen Pfändungstabellen.
War es nun ein Vergleich, oder gibt es ein Urteil?
Titel: Re: Treuhänder will nachträglich ausgezahlten Rückständigen Arbeitslohn Pfänden
Beitrag von: nautilusmv6 am 13. August 2008, 13:30:20
Hi

Also es war ein Vergleich beim Gericht.
Auch wen ich die Urlaubstage zu rechne komme ich nicht über die Pfändungsgrenze.

In der korigierten Abrechnung ist die Summe um die es geht als Sonderzahlung bezeichnet worden.

MFG
Titel: Re: Treuhänder will nachträglich ausgezahlten Rückständigen Arbeitslohn Pfänden
Beitrag von: paps am 13. August 2008, 19:41:11
Wenn die Monate nachberechnet wurden, würde ich dem Verlangen des Th beim Insogericht widersprechen und um eine Entscheidung bezüglich der Pfändbarkeit bitten.

Da aber die zahlungen aus einem Vergleich herrühren, es sich also um freiwillige Leistungen des EX-Arbeitgebers handelt, tendiere ich ehr dazu, dass die volle Pfändbarkeit gegeben ist.

Steht die Nachberechnung der vakanten Monate in der Vergleichsvereinbarung?