Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: baldininso am 04. Januar 2010, 08:50:59
-
Bin neu hier,... (verheiratet, keine Kinder, beide berufstätig)
der Schriftverkehr mit meinen Gläubigern über meinen Anwalt läuft nun seit drei Monaten. Dabei sind mir ein paar Fragen aufgekommen.
Mein Anwalt ist immer unterwegs und mir ist es auch schon peinlich mit so Kleinigkeiten nachzufragen.
Darf der TH meine/unsere Wohnung betreten?
Wieviele Lohnabrechnungen / Kontoauszüge (bis wann zurück) darf er anfordern?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
baldininso
-
1. natürlich darf der TH deine Wohnung betreten, wenn du ihn reinlässt!
2. im Normalfall sind es 3 Monate, meiner wollte das ganze Jahr haben (wegen Finanzamt), ist aber auch eine Regelinsolvenz bei mir.
-
Danke für die schnelle Antwort, wo ist denn der Unterschied zur Regelinsolvenz?
baldininso
-
PS: Muss ich ihn reinlassen?
-
Er/Sie wird sich ankündigen. (Aber das der IV/TH nach Hause kommt geschieht eigentlich nur in ganz wenigen Fällen)
Wenn das Vermögensverzeichnis korrekt erstellt ist, gibt es doch keinen Grund, den Zutritt zu verweigern.
Bezüglich Regelinsolvenz sollten Sie sich über die Suche einlesen.
Kurz; es ist für Selbständige/Unternehmen oder ehemalige Selbständige.
Es ist also das eigentlich mit der Insolvenzordnung beschriebene Verfahren (die Regel)