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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Treuhändervergütung  (Gelesen 4385 mal)

Kora

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Treuhändervergütung
« am: 19. August 2006, 22:54:38 »

Liebes Forum,

ich habe im Jahre 1996 Konkursantrag stellen müssen. Im Jahr 2000 leitete ich dann mit Hilfe einer städtischen!! Schuldnerberatung mein Insolvenzverfahren ein und es wurde im Februar 2001 ein Schuldenbereinigungsverfahren beschlossen, in dem ich mich bis heute befinde und voraussichtlich bereits im kommenden Jahr abschließen werde, d.h. ein Jahr früher als geplant. Meinem Schulderberater kündigte ich Anfang des Jahres, da dieser die \"Machenschaften\" meines von ihm mir zugeteilten Treuhänders (der bereits Jahre für das Amtsgericht tätig war - daher bekam ich auch hier keinerlei Unterstützung!) unterstützte, indem er seine völlig falschen Abrechnungen seit Beginn des Verfahrens nach meiner Prüfung, die ich belegen konnte und kann! verteidigte \"das könne mir doch letztendlich egal sein, welcher meiner Gläubiger, welchen Betrag bekommt\", Eurobetrag wurde 1/1 als DM Betrag übernommen, prozentuale Verteilung falsch vorgenommen, einige Gläubiger nicht ausgezahlt, Gläubiger \"bezahlt\", die überhaupt kein Konto haben, da sie nicht mehr existieren etc. (ich sollte dies eigentlich an die Staatsanwaltschaft weiterleiten). Nachdem ich mir nicht weiter zu helfen wusste, mein Treuhänder sich seit Beginn des Verfahrens verleugnen lässt (ich habe ihn noch nie gesehen, geschweige denn sprechen dürfen) nahm ich bzgl. meiner Problematik Kontakt zu jedem einzelnen meiner Gläubiger auf, um Klarheit in meine Abrechnung und Stand des Verfahrens zu bringen. Nachdem daraufhin Schreiben einzelner Gläubiger an den Treuhänder gingen mit der Bitte um Richtigstellung, stimmen nun nach Jahren wenigsten die Zahlen und es wurden Differnzzahlungen vorgenommen. Ich sage Euch, es ist/war unfassbar und frage mich, wer kann sich wehren, der der deutschen Sprache nicht mächtig und auf so einen Treuhänder angewiesen ist. Klagen konnte ich nicht, dazu fehlt mir logischerweise das Geld. Hinterhergerrechnet habe ich über 100 Stunden, da mir der Treuhänder immer nur Brocken und das nach Aufforderung zuwarf/noch wirft. Heute habe ich eine bessere Position, da ich meine Gläubiger auf meiner Seite und schlicht und Weg recht habe.

Sorry, jetzt meine eigentliche Frage. Sollte ich meinen Job nicht verlieren, mein Gahlt weiterhin das gleiche bleiben, bin ich im Februar kommenden Jahres fertig - ein Jahr vor eigentlichem Ende. Der Treuhänder hat bereits Rückstellungen gebildet.

Fällt für mich noch irgendeine Endzahlung an? oder ist es mit den jährlichen Vergütungen getan?

Ich wäre dankbar, wenn mir hier irgendjemand eine Info geben könnte.

Lieben Dank!
Annette
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ThoFa

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Treuhändervergütung
« Antwort #1 am: 22. August 2006, 07:27:09 »

Hallo,

zunächst mal die Begriffe klären.

Sie haben ein Insolvenzverfahren durchlaufen mit anschließender Restschuldbefreiungsphase , ist dies richtig ?

Wenn ja, wieso werden Sie \"ein Jahr früher fertig\" ? Haben Sie alle Schulden abgezahlt oder haben Sie die Verkürzung der WVP beantragt, da Sie vor 1997 überschuldet waren ?

Und wegen was wollen Sie gegen den TH klagen ? Welcher Schaden ist IHNEN den entstanden ?

MfG

ThoFa

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Kora

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Treuhändervergütung
« Antwort #2 am: 22. August 2006, 09:55:35 »

Guten Morgen ThoFa,

erst einmal vielen Dank für Ihre Nachricht.

Zu Ihren Fragen:

1. ich habe 2000 Insolvenzantrag gestellt, es wurde jedoch ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan beschlossen.

Beschluss AG: \"In dem Verbraucherinsolventverfahren über das Vermögen der ... wird gemäß § 308 Abs. 1 InsO festgestellt, dass der Schuldenbereinigungsplan vom 01.11.. rechtkräftig als angenommen gilt\"

2. ja, ich werde alle meine Schulden Anfang kommenden Jahres beglichen haben; ursprünglich vereinbart waren 7 (Abschluss März 2008)

Um Verkürzung der WVP wg. Konkursantrag vor 1997 hatte ich die Schuldnerberatung damals, allerdings erst nach Einreichung beim Insolvenzgericht, gebeten (hatte zu spät davon erfahren), diese sagten jedoch, sie wüssten davon nichts und dafür sei es nun ohnehin zu spät.

Im Grunde ist es auch \"egal\", da ich mich doch nun in einem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren befinde, rein theoretisch hätten wir auch 3,4,5, 6 oder auch 10 Jahre angeben können. Angedacht war aber bei Einreichung das Inso-verfahren, damals die bekannten 7 Jahre und wurde daher auch so in meinen Entschuldungsplan übernommen, somit ist es schon ein bisschen ärgerlich. Auf der anderen Seite, habe ich auf diesem Weg alle meine Schulden beglichen, was doch auch was wert ist.

3. Welcher Schaden? ich habe vor Jahren mal etwas verbockt, was mich dazu verpflichtet, es wieder gut zu machen. Seit damals mache ich nichts anderes, als zu arbeiten, um meine Schulden zu begleichen. Ich bin allein erziehend, mein Sohn ist 13, mein Exmann zahlt für ihn keine müde Mark, ich habe eine > 40 Std.-Woche (Gott sei Dank!!!!) ... und muss dann noch meinem Treuhänder tagelang hinterherrechnen, Briefe schreiben, da er mich nicht anhört, mich mit jedem einzelnen Gläubiger selbst in Verbindung setzen, um sein Rechen-Chaos zu beseitigen?. Das kann´s nun wirklich nicht sein, dann brauche ich nämlich keinen Treuhänder, weil mein Geld alles andere ist als in treuen Händen.

Kurz: ich habe weder Lust noch Zeit in meiner \"Freizeit\" dem Treuhänder hinterher zu rechnen. Hinzu kommt, dass spätestens Anfang des kommenden Jahres, d.h. vor Ablauf der eigentlichen 7 Jahre, die Bombe hochgegangen wäre, da seine Zahlen nicht stimmten und der Schuldenbereinigungsplan somit nicht aufgegangen wäre.

Durch, wie ich bereits erwähnte:

1. falschen Umrechnung €/DM bei einem Gläubiger
2. komplett falsche Berechnung der prozentualen Verteilung bei allen Gläubigern
3. einen Gläubiger gibt es nicht mehr
4. FA ist bereits abbezahlt (durch Lohnsteuerrückerstattungen) und neue Verteilung musste vorgenommen werden

Mir liegt es sehr am Herzen, dass jeder meiner Gläubiger das bekommt, was ihm auch zusteht. Nicht der eine ein bisschen hier, der andere ein bisschen da. Stimmt, mit Abschluss des 7 Jahres, hätten wohl alle diese Zahlungen so hingenommen, sorry, ich nicht, denn ich weiß, wer was zu bekommen hat. Einer der Gläubiger wäre überzahlt gewesen, andere hätten zu wenig bekommen, ein 3. Geld, obwohl er gar nicht mehr existiert. Tut mir leid aber da überwiegt dann doch mein Gerechtigkeitssinn, als das einfach so hinzunehmen.

Sie fragen mich, welcher Schaden MIR hierbei entsteht? diese Frage höre ich nicht zum ersten Mal und kann sie bis heute nicht nachvollziehen.

Mit den besten Grüßen
Annette


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ThoFa

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Treuhändervergütung
« Antwort #3 am: 22. August 2006, 14:49:12 »

Hallo,

also Sie haben nicht das Insolvenzverfahren durchlaufen, sondern es wurde sich auf einen gerichtlichen Schuldenbereingungsplan geeinigt. Dann ist es unüblich, dass ein Treuhänder bestellt wird, aber durchaus möglich.

Ob nun noch eine Endzahlung fällig wird, kann Ihnen nur ein Blick in den Schuldenbereinigungsplan sagen. Dort sollte alle Gegebenheiten geklärt sein. So wie es sich liest kommt da aber nichts mehr, da der TH durch die jährlichen Zahlung bedient wurde.
Von Seiten des Gerichtes wird da aber nichts mehr kommen, da die mit der ganzen Sache nichts mehr zu tun haben.

Übrigens, wenn Ihnen die Frage nach den Schaden nicht zum ersten mal gestellt wurde, sollten Sie vielleicht mal darüber nachdenken, ob diese dann nicht doch berechtigt ist.  :denken:

MfG

ThoFa
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Kora

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Treuhändervergütung
« Antwort #4 am: 22. August 2006, 15:26:24 »

Hallo ThoFa,

das hört sich doch alles gar nicht so schlecht an, denn im Schuldenbereinigungsplan ist keinerlei \"Endzahlung\" vereinbart.

Zum Thema Treuhänder: ja, es wurde einer be- und ich vor vollendete Tatsachen gestellt und zwar von der städtischen Schulderberatung. Dass das unüblich ist, höre ich leider heute zum ersten Mal. Was bedeutet, ich hätte ihm auch kündigen können, ohne einen weiteren damit beauftragen zu müssen. Schade.

Über Ihre oder die \"bewusste\" Frage eines anderen brauche ich nicht nachzudenken, denn sie stellt sich meines Erachtens gar nicht, wenn man eine gesunde Erziehung genossen hat.

Nochmals vielen Dank für Ihre Rückmeldung und die Zeit die Sie sich genommen haben.

Mit den besten Grüßen
Annette
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Treuhändervergütung
« Antwort #5 am: 22. August 2006, 15:59:43 »

Hallo,

Zitat:


Über Ihre oder die \"bewusste\" Frage eines anderen brauche ich nicht nachzudenken, denn sie stellt sich meines Erachtens gar nicht, wenn man eine gesunde Erziehung genossen hat.


na da bin ich ja froh, dass wenigstens einer von uns beiden eine solche Erziehung genossen hat.  :rolleyes:

Viel Erfolg noch.

MfG

ThoFa
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Kora

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Treuhändervergütung
« Antwort #6 am: 22. August 2006, 16:33:01 »

Ich bitte um Entschuldigung, das haben Sie falsch verstanden bzw. vielleicht habe ich mich auch falsch ausgedrückt. Ich wollte nicht Ihnen auf die Füße treten. Im Gegenteil, ich bin Ihnen sehr dankbar für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen
Annette
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