Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: rubenspower am 28. Oktober 2007, 09:08:29

Titel: Treuhändervergütung
Beitrag von: rubenspower am 28. Oktober 2007, 09:08:29
Ich befinde mich im eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahren.

Jetzt meine Fragen:

Wie setzt sich eigentlich die Treuhändervergütung zusammen?

Bekommt der TH eigentlich einen Prozentsatz von der Gehaltsabtretung und allen "Einnahmen"?

z. B. Sondertilgungen aus meinem pfändungsfreien Einkommen?

Hintergrund der Frage ist, da sich bis jetzt nicht viele Gläubiger gemeldet haben würde ich einen vorzeitigen Antrag auf Restschuldbefreiung in der WVP anstreben indem ich früher alle Verbindlichkeiten und Kosten tilge.

Titel: Re: Treuhändervergütung
Beitrag von: paps am 28. Oktober 2007, 15:45:18
m.E. berechnet sich die Vergütung nach der Masse.
Wird dabei die mögliche Vergütung nicht erreicht, gibt es die  Grundvergütung.
Titel: Re: Treuhändervergütung
Beitrag von: rubenspower am 28. Oktober 2007, 16:08:49
Was gehört alles zur Masse?
Alles was er aus dem pfändbaren Vermögen und der Gehaltsabtretung erhält?
Titel: Re: Treuhändervergütung
Beitrag von: paps am 28. Oktober 2007, 16:48:22
§ 35
Begriff der Insolvenzmasse

(1) Das Insolvenzverfahren erfaßt das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse).

Gehaltsabtretungen werden vorrangig in den ersten 2 Jahren bedient.