"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Trotz Beschluss wird Pfändung einbehalten  (Gelesen 3590 mal)

Teddy15

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6
Trotz Beschluss wird Pfändung einbehalten
« am: 23. Januar 2012, 07:18:03 »

hallo
ich habe folgendes problem:
ich erhalte rente und zusätzlich hartz4 als ausgleich, was ja miteinander verrechnet wird. seit etwa 2,5 jahren werden aber trotzdem 300 euro bei der rentenstelle einbehalten, weil ich über irgendeinem satz liege würde. als ich vor einem halben jahr nicht mal mehr einkaufen konnte, da nur noch etwa 60-80 euro im monat übrig blieben, habe ich die PI beantragt. diese ist auch rechtskräftig, laut beschluss seit dem 1.12.2011.
dabei wurde mir auch ein TH zugewiesen, der sich weiter kümmern soll. dieser ist leider für nachfragen nicht errreichbar (telefonisch nicht erreichbar, emails werden nicht beantwortet)

jetzt ist am we auch von der rente endlich ein brief gekommen, das sie die pfändung einstellen. aber nicht wie erwartet, ab 1.12.2011 und auch nicht zum 1.2. sondern erst zum 1.3.
das heisst für mich weitere 5 wochen durchhungern.

ich finde, das die rentenstelle nicht eingenmächtig noch einen weiteren monat dieses geld einbehalten kann, zumal bis zum 1.2. noch genügend zeit wäre, die pfändung zu stoppen.

meine frage: kann ich dagegen etwas unternehmen und wie oder wo?


danke schon mal für die antworten.
Gespeichert
 

Insoman

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 733
Re: Trotz Beschluss wird Pfändung einbehalten
« Antwort #1 am: 23. Januar 2012, 18:56:32 »


Bitte schildern Sie genau, welche Gelder von welcher Bezugsquelle kommen..
Zitat
ich erhalte rente und zusätzlich hartz4 als ausgleich
Wenn Sie "Aufstocker" sind, also ergänzende Sozialleistungen erhalten, ist eine Pfändung normalerweise nicht möglich..
Meinen Sie vielleicht Aufrechnung oder ähnliches?
Bitte machen Sie etwas genauere Angaben, sonst kann nicht sinnvoll geantwortet werden. :dntknw:
Gespeichert
www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Teddy15

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6
Re: Trotz Beschluss wird Pfändung einbehalten
« Antwort #2 am: 24. Januar 2012, 01:02:10 »

ich bin wegen krankheit ausgesteuert und bekommen algII und witwenrente
« Letzte Änderung: 24. Januar 2012, 01:04:53 von Teddy15 »
Gespeichert
 

Insoman

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 733
Re: Trotz Beschluss wird Pfändung einbehalten
« Antwort #3 am: 24. Januar 2012, 16:39:04 »

ich werde immer noch nicht schlau aus Ihrem Beitrag.. :gruebel:
Wenn Sie ergänzende Leistungen erhalten, scheint mir eine Aufrechnung in Höhe von € 300,00 mtl. nicht praktikabel.
Es würde Hilfsbedürftigkeit im Sinne von SGB XII entstehen, das kann eigentlich nicht sein..
Wieviel Geld haben Sie denn dann noch zur Verfügung?
Was müssen Sie davon bezahlen?
Gespeichert
www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Teddy15

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6
Re: Trotz Beschluss wird Pfändung einbehalten
« Antwort #4 am: 24. Januar 2012, 17:27:12 »

hallo, ich versuch es mal besser zu erklären:

ich bekommen leider schon länger hartz4 + witwenrente. vor etwa 2,5 jahren wurde eine rentenanpassung durchgeführt, das waren für mich ca. 2,50 euro mehr, das wurde dann von der alg wieder angepasst. ich habe eine hohe miete (620 euro + strom 335 euro für nachtspeicheröfen)übrig blieben aber immer nur die grundsicherung, +51 euro wegen mehrbedarf.
davon gehen dann natürlich tele usw, noch ab.

durch diese 2,50 euro mehr wurden dann auf einmal 299 euro von der rentenstelle einbehalten/gepfändet und an einen gläubiger weitergeleitet, angeblich war ich durch die anpassung über einem satz. das geht seit juli 2009 so. egal wo ich nachgefragt habe, hies es, dagegen kann ich nichts tun, das ist alles rechtens.

letztes jahr im september konnte ich mir nicht mehr anders helfen und habe die pi beantragt, denn wenn man von der grundsicherung und den 51 euro 299 abzieht ist nicht viel übrig, meistens unter 100 euro. davon kann man einfach auf dauer nicht existieren.

am 16.12.11 kam dann vom gericht der beschluss der pi, das diese ab 1.12. gültig sei und der name eines treuhänders. bei dem war ich dann auch noch vor weihnachten, in der hoffnung, das ich dann ab januar endlich die pfändung los bin. das war nicht so.

jetzt endlich ist der beschied von der rentenstelle da, das die pfändung eingestellt wird, aberr.....und das war die frage: warum erst zum 1.3. und nicht schon zum 1.2....dürfen die das? kann ich etwas dagegen tun? wenn ja, wie und wo?

das ich den dezember warscheinlich nicht mehr gezahlt bekomme leuchtet mir ja grade noch ein, denn  ich kann mir nicht vorstelle, das die rentenstelle sich das geld wiederholen würde, weg ist weg.

aber da es im januar zugesagt wurde, hoffe ich dieses geld noch zu bekommen, februar aber auf jeden fall.

hoffe das war nun alles verständlich
Gespeichert
 

Teddy15

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6
Re: Trotz Beschluss wird Pfändung einbehalten
« Antwort #5 am: 26. Januar 2012, 19:15:45 »

Hat keiner eine Antwort für mich?
Gespeichert
 

Insoman

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 733
Re: Trotz Beschluss wird Pfändung einbehalten
« Antwort #6 am: 27. Januar 2012, 06:48:27 »

ich würde Ihrem Problem ja gerne auf den Grund gehen, aber es ist immer noch unklar..
Die Pfändung im Insolvenzverfahren verläuft im Grunde auch nicht anders als dies jetzt der Fall ist:
Die pfändbaren Einkommensanteile werden abgeführt.
Also gibt es eigentlich keine vorstellbare Konstellation, nach der sich die Situation im Verfahren für Sie ändern sollte.
Wenn Sie €300,00 abgeben müssen, berechne ich im Umkehrschluss, dass sie über ein mtl. Einkommen von € 1460,00 verfügen (vgl. http://www.pleite-was-nun.info/Content-pid-Lohnpfaendungstabelle-59.html).
Selbst wenn Sie von einer Verrechnung sprechen würden (Rentenstelle zahlt z.B. an einen anderen Sozialversicherungsträger) und eben nicht von einer Pfändung oder Abtretung, sollte dies in Ihrem Fall eine unbillige Härte darstellen.
Eine Antwort zu geben, wird erst dann möglich, wenn Sie im Einzelnen erklären:
Wieviel Einkommen haben Sie insgesamt?
Wie setzt es sich genau zusammen?
An wen genau führt die Rentenkasse ab; aus welchem Rechtsgrund?
Gespeichert
www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Teddy15

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6
Re: Trotz Beschluss wird Pfändung einbehalten
« Antwort #7 am: 27. Januar 2012, 07:17:39 »

hmm versteh ich jetzt zwar nicht, denn hartz4 grundsicherung ist bekannt und ich bekomme 51 euro für mehrbedarf. aber ok.

ich hab 645€ witwenrente und 720€ von der arge. davon gehen 620€ miete und 335€ euro strom ab. von der rente wurden aber seit 2,5 jahren 299€  gepfändet, somit wurden mir nur 390€ rente überwiesen. bleibt also ein rest von ca 145 euro, davon musste noch telefon und ein rest an strom bezahlt werden, danach konnte ich erst einkaufen gehen. das waren etwa 90€ für den ganzen monat.

diese pfändung fällt durch den beschluss weg. ich erhalte also jetzt diese 299€ mehr.
damit würde ich zurecht kommen. der beschluss der pi ist seit 1.12. gültig, die rentenstelle, will mir aber erst ab 1.3. meine volle rente auszahlen.

meine frage war, ob die das dürfen oder ob sie schon zum 1.2. auszahlen müssten, weil ich das nicht verstehe, ich  habe einen beschluss, die pfändung ist nicht mehr zulässig, trotzdem soll ich weitere 4 wochen auf das geld warten. ich hatte eigentlich erwartet, das ich das geld von der rente ab 1.12. erhalte.

ich wollte wissen ob ich etwas dagegen unernehmen kann.
« Letzte Änderung: 27. Januar 2012, 07:19:23 von Teddy15 »
Gespeichert
 

Insoman

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 733
Re: Trotz Beschluss wird Pfändung einbehalten
« Antwort #8 am: 27. Januar 2012, 07:34:27 »

..nach der bis 01.06.2011 gültigen alten Tabelle wäre von €1365,00 ein Betrag von €262,40 pfändbar gewesen, ab 01.06.2011 noch €231,78 !
Deshalb irritiert mich Ihre Angabe von € 299,00...
Außerdem sind diese €231,78 auch im Insolvenzverfahren pfändbar, über die Abtretungserklärung.
Sie können also ohnehin nicht mit diesem Geld rechnen, da es vom Treuhänder vereinnahmt wird.
Gespeichert
www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Teddy15

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6
Re: Trotz Beschluss wird Pfändung einbehalten
« Antwort #9 am: 27. Januar 2012, 07:39:18 »

na dann hab ich  wohl die überraschung noch vor mir, die treuhänderin hat sichnochnichtmal gemeldet bisher. vielen dank für die antwort. lg
Gespeichert
 

Insoman

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 733
Re: Trotz Beschluss wird Pfändung einbehalten
« Antwort #10 am: 27. Januar 2012, 08:37:48 »

Sie könnten auch bei der THin anrufen und einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren.
Gespeichert
www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz