Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Barbara am 29. Juli 2009, 17:49:30
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Hallo
Mein Mann kann zum 01.08 eine neue Stelle antreten. Seine Löhne werden immer im darauffolgenden Monat ausgezahlt.
Jetzt bekommen wir noch für den Monat August Hartz 4 Geld, sozusagen als Überbrückungsgeld.
Probleme mit dem Arbeitsamt bekommen wir keine, da kein Gehalt im August ausgezahlt wird.
Meine Frage wäre jetzt, wenn mein Mann nun so gut verdient, dass die Pfändungstabelle zum Einsatz kommt, was zählt alles dazu und was nicht?
Kann es passieren, dass dann auch das Überbrückungsgeld mit dem ersten Lohn mitgerechnet wird?
Und wie sieht es mit Fahrgeld, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld aus?
Wer kann uns darüber Auskunft geben?
Danke im Voraus
Barbara
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Günstig wäre die Forensuche nach pfändbarer Betrag (http://www.pleite-was-nun.info/modules.php?name=Forum&action=search2), Weihnachts- oder Urlaubsgeld zu befragen.
Ansonsten ist die Pfändung von Einkommen und gleichgelagerten Einkünften in den §§850 ff ZPO (http://dejure.org/gesetze/ZPO/850.html) geregelt