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Autor Thema: Überschuss auf dem Massekonto  (Gelesen 4634 mal)

ballycoola

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Überschuss auf dem Massekonto
« am: 22. Oktober 2014, 15:19:02 »

hallo, habe heute einen brief vom th bekommen, dass auf dem massekonto ein überschuss besteht und ob ich das ausgezahlt haben möchte.
bin nun seit 3 1/2 jahren im eröffneten verfahren.
was bedeutet das?
da steht auch, dass ich das geld auch für die kosten der restschuldbefreiungsverfahren belassen kann.
ist es nachteilig für mich, wenn ich mir das auszahlen lasse?

gruß
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eidechse

Re: Überschuss auf dem Massekonto
« Antwort #1 am: 23. Oktober 2014, 15:49:18 »

Wie ist denn der Verfahrensstand derzeit bei Ihnen? Befinden Sie sich noch im eröffneten Insolvenzverfahren oder bereits in der WVP?

Konnte soviel Insolvenzmasse generiert werden, dass 100 % der Gläubigerforderungen ausgeglichen werden konnten?
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ballycoola

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Re: Überschuss auf dem Massekonto
« Antwort #2 am: 23. Oktober 2014, 16:54:49 »

wie schon gesagt, ich bin im eröffneten verfahren und nein, es konnte nicht soviel generiert werden, dass die forderung befriedigt wurde.

gruß
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Insokalle

Re: Überschuss auf dem Massekonto
« Antwort #3 am: 23. Oktober 2014, 18:45:00 »

Dann gäbe es auch nichts an Sie auszuzahlen. Also klären Sie die Sache mal auf und fragen den TH.
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ballycoola

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Re: Überschuss auf dem Massekonto
« Antwort #4 am: 23. Oktober 2014, 19:02:19 »

sehr geehrte frau...
derzeit besteht auf dem massekonto ein überschuss in höhe von .....€ ich bitte nunmehr um rücksendung des beigefügten vordruckes, wie mit dem guthaben verfahren werden soll.......
sollte ich bis zum zuvor genannten zeitpunkt keine rückantwort haben, werde ich den betrag unter verzicht auf den rückforderungsanspruch für die kosten des restschuldbefreiungsverfahrens verwenden und einen möglicherweise verbleibenden überschuss an die insolvenzgläubiger verteilen.

so der o-ton des schreinens.
wie gesagt, die gläubigersumme ist bei weitem noch nicht erreicht.

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eidechse

Re: Überschuss auf dem Massekonto
« Antwort #5 am: 24. Oktober 2014, 16:20:48 »

Mir ist schleierhaft, wie auf dem Insolvenzanderkonot ein Überschuss entstehen kann. Selbst wenn der IV von einem Drittschuldner zu Unrecht etwas ausgezahlt erhalten hat (z.B. irgendwelche unpfändbaren Beträge), besteht kein Überschuss zugunsten des Schuldners. Vielmehr hätte der Schulnder nach wie vor noch einen Anspruch gegen seinen Drittschuldner und dieser einen Bereicherungsanspruch gegen die Masse.

Ich bin echt ratlos. Da bleibt nur nachfragen.
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Feuerwald

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Re: Überschuss auf dem Massekonto
« Antwort #6 am: 24. Oktober 2014, 18:03:11 »

"wie gesagt, die gläubigersumme ist bei weitem noch nicht erreicht"

-> wissen Sie denn, welche Forderungen im Insolvenzverfahren tatsächlich angemeldet und festgestellt wurden?

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Insokalle

Re: Überschuss auf dem Massekonto
« Antwort #7 am: 24. Oktober 2014, 18:45:00 »

Ich versteh es auch nicht bzw. immer noch nicht. Seit wann entscheiden Schuldner über die Insolvenzmasse? Das Verfahren ist doch kein Wunschkonzert. Wenn ich Gläubiger wäre, würde ich dem TH die Ohren lang ziehen. Aber vermutlich befinden sich auf dem Konto allenfalls ein paar hundert Euro.

Wenn in der WVP keine pfändbaren Beträge an den TH fließen, dann soll er das Guthaben für die Verfahrenskosten verwenden. Das kommt durchaus vor und Sie geraten nicht in die Versuchung, das Geld auszugeben.
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ballycoola

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Re: Überschuss auf dem Massekonto
« Antwort #8 am: 24. Oktober 2014, 19:28:36 »

@feuerwald: ich habe nur einen gläubiger und der hat auch angemeldet. ist eine bank und deshalb weiß ich auch, dass die schuldsumme bei weitem noch nicht aufgebracht ist
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Sannypless

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Re: Überschuss auf dem Massekonto
« Antwort #9 am: 30. Oktober 2014, 09:07:49 »

Ich persönlich finde das Schreiben vom TH sehr merkwürdig...
wie kann ein überschuss am Massekonto vorhanden sein wenn die Gläubigersumme bei weitem noch nicht gedeckt ist?

Ich würde für weitere Überraschungen vorsichtshalber für die Restschuldbefreiung das Geld stehen lassen.

Es sei dir ja vergonnt wenn du dein IV schnell abbezahlen kannst...aber auch ist er schleierhaft dass nach 3 Jahren das Verfahren noch nicht aufgehoben ist. Erfahrungsgemäss kommt die WVP ein Jahr nach der Eröffnung...

GGf. würde ich mit dem Rechtspfleger vom Amtsgericht Rücksprache halten... Schlafende Hunde weckt man zwar nicht so gern, aber vorsicht ist der Mutter der Porzellankiste und somit kann dir keiner unterschieben dass du deinen Pflichten nicht nachgekommen bist.

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eidechse

Re: Überschuss auf dem Massekonto
« Antwort #10 am: 30. Oktober 2014, 16:23:57 »

Mir kommt gerade ein Gedanke. Dafür wäre aber zwingend erforderlich dass das Insolvenzverfahren bereits aufgehoben ist und sich unser Fragensteller schon im Verfahren zur Erteilung der RSB befindet. (Ja ich weiß, dass der Fragensteller schon geantwortet hat, er befindet sich im eröffneten Verfahren. Aber auch in diesem Forum gibt es immer noch Schuldner, die alles als eins sehen und nicht auf dem Schrim haben, dass nach der Insolvenzeröffnung regelmäßig zwei Teile kommen, nämlich Insolvenzverfahren und Verfarhen zur Erteilung der RSB, und demgemäß immer vom Insolvenzverfahren allgemein sprechen.)

Nehmen wir mal an, wir hätten hier das Verfahrensstadium: Verfahren zur Erteilung der RSB

Dann könnte ich mir vorstellen, dass auf das TH-Konto evtl. ein Geldbetrag gezahlt wurde, der im Verfahren zur Erteilung der RSB dort gar nichts mehr zu suchen hat. z.B. Steuererstattung für ein Jahr, das erst nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens begann. Dann würde ein solch schwammiges Schreiben des TH Sinn machen.
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