Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: mdda am 17. Februar 2012, 14:32:59

Titel: Überstunden in PI
Beitrag von: mdda am 17. Februar 2012, 14:32:59
Hallo,

die Berechnung der Stunden ist mir soweit geläufig.

Meine Frage wäre nun: habe ich einen Rechtsanspruch auf diese Art der Auszahlung?

Die Buchhaltung hat "nicht die technischen Vorraussetzungen" um diese Stunden zu berechnen und verweigert nun
die Bearbeitung. Die Lösung, es in die Programme zu integrieren sei anscheinend zu teuer, der Aufwand nicht gerechtfertigt.

"ich solle doch alles pfänden lassen - kann man nur so machen"

Das möchte ich nicht akzeptieren - nur habe ich eine Chance das auch durchzusetzen?
zur not rechtlich?
Grüße

Titel: Re: Überstunden in PI
Beitrag von: doktor mabuse am 17. Februar 2012, 14:39:17
Hallo,

es gibt im Zeitalter der EDV genug Lohnprogramme, die solche Dinge berücksichtigen.
Der Aufwand ist ein Tastendruck...und Sie sind doch bestimmt nicht der Einzige, der mal Überstunden macht.
Arbeite selbst in einem kleinen Betrieb und selbst da ist es kein Thema.
Scheint mehr eine Frage des Willens zu sein.

Ich würde da am Ball bleiben und das gespräch mit dem Chef suchen, aber nicht mit der Brechstange, das könnte nach hinten losgehen.

Gruß,
Doktor Mabuse
Titel: Re: Überstunden in PI
Beitrag von: Insoman am 17. Februar 2012, 16:35:11
Zitat
"ich solle doch alles pfänden lassen - kann man nur so machen"

Sehr witzig..

Natürlich hat der Arbeitgeber die Abtretungserklärung rechtmäßig zu erfüllen.
Nur dann entfalten seine Zahlungen Ihnen gegenüber schuldbefreiende Wirkung (§ 280 BGB i.V.m. § 850a ZPO).
Ansonsten ist er schadenersatzpflichtig..

Die Anmerkungen von Dr.M stehen auf einem anderen Blatt..