Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Sumavota am 11. Mai 2011, 10:11:24
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Hallo,
bei einer Privatinsolvenz ist die Überstundenvergütung ja zu 50% pfändbar, heißt das nun, das bei einer Überstundenvergütung in Höhe von 400 € nun 200 € an den Insolvenzverwalter gehen, oder heißt das, dass 200 € mit in die Berechnungsgrundlade einfließen, also in das Netto nach dem dann die Höhe der Pfändung berechnet wird?
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Danke für Antworten!!!
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Das heißt, das die 200€ mit auf dein Nettoeinkommen gerechnet werden!
Nun kannst du mit deinem Netto in die Tabelle schauen und schon siehst du, was gepfändet wird :wink:
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Ach ok - super - das heißt also, wenn ich dann mit meinem normalen Nettogehalt + die 50% Netto-Überstundenvergütung immer noch unter 1.359,99 € liege (1 Unterhaltspflichtiges Kind) - dann wird auch nichts gepfändet trotz Überstundenvergütung.
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Richtig ! :biggrin:
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wie ist dass den bei Urlaubsgeld?
Also es geht um 1400 Euro netto (2166 Euro Brutto) plus 90% Urlaubsgeld (1949,41 Euro) und ein Unterhaltspflichtiges Kind? Wieviel darf ich davon behalten? Ich habe das nicht ganz verstanden.
Und bei meinem Mann? Brutto 2004 Euro netto ca. 1400 Euro 50 % Urlaubsgeld und ebenfalls eine Unterhaltspflichtige Person?
Vielen Dank für die Hilfe
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Hallo,
Urlaubsgeld ist überhaupt nicht pfändbar http://de.wikipedia.org/wiki/Pf%C3%A4ndung .
Was mich auch noch interessieren würde ist:
Wenn ein Mann der sich in Privatinsolvenz befindet nun heiratet - hat er dann zwei unterhaltspflichtige Personen?! Sprich das Kind und die Frau? Das Kind ist erst 1 1/2 Jahre alt und die Frau geht nicht arbeiten.
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Ja, dann hat er 2 unterhaltsberechtigte Personen !
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Ist der Mann denn auch der Vater?
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Ja ist er.