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Autor Thema: Überstunden und Autoreperatur??  (Gelesen 2400 mal)

poldi4

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Überstunden und Autoreperatur??
« am: 05. Juli 2007, 10:03:02 »

Hallo,...
Mein Mann ist seit dem 1.12.06 im eröffneten Insolvenzverfahren. Wir haben 2 Kinder und er liegt unterhalb der Pfändungsgrenze.
Nun würde ein Reperatur unseres Autos anstehen ( aus der Masse Freigekauft) und das nötige Kleingeld ist dafür nicht da. Nun hat die Firma -in der mein Mann arbeitet- angeboten das er das Fahrzeug in die Werkstatt bringt, und es von den, im überfluss bestehenden Überstunden bezahlt werden könnte.
Ich weiß aber nicht, ob das rechtens ist, oder ob der TH da Alarm schlägt??
Er muß ihm monatl. die Abrechnung zukommen lassen, auf der das mit Sicherheit vermerkt ist..?
Kann mir jemand helfen?

Liebe Grüße Poldi4
Gespeichert
 

paps

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Re: Überstunden und Autoreperatur??
« Antwort #1 am: 05. Juli 2007, 19:29:37 »

wie soll das mit der verrechnung der Überstunden laufen?

Im Normalfall, müßten Sie ja  auf dem Lohnzettel ausgewiesen werden und sind zur Hälfte pfändbar.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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