Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: poldi4 am 05. Juli 2007, 10:03:02

Titel: Überstunden und Autoreperatur??
Beitrag von: poldi4 am 05. Juli 2007, 10:03:02
Hallo,...
Mein Mann ist seit dem 1.12.06 im eröffneten Insolvenzverfahren. Wir haben 2 Kinder und er liegt unterhalb der Pfändungsgrenze.
Nun würde ein Reperatur unseres Autos anstehen ( aus der Masse Freigekauft) und das nötige Kleingeld ist dafür nicht da. Nun hat die Firma -in der mein Mann arbeitet- angeboten das er das Fahrzeug in die Werkstatt bringt, und es von den, im überfluss bestehenden Überstunden bezahlt werden könnte.
Ich weiß aber nicht, ob das rechtens ist, oder ob der TH da Alarm schlägt??
Er muß ihm monatl. die Abrechnung zukommen lassen, auf der das mit Sicherheit vermerkt ist..?
Kann mir jemand helfen?

Liebe Grüße Poldi4
Titel: Re: Überstunden und Autoreperatur??
Beitrag von: paps am 05. Juli 2007, 19:29:37
wie soll das mit der verrechnung der Überstunden laufen?

Im Normalfall, müßten Sie ja  auf dem Lohnzettel ausgewiesen werden und sind zur Hälfte pfändbar.