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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Überstunden während der Insolvenz, bzw. gibt es einen Freibetrag?  (Gelesen 8115 mal)

Roja54

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Hallo an Alle,

hatte vor längerer Zeit schon mal gepostet, wegen meiner Berechnung.  Da wurde dann gesagt, dass Weinachtsgeld bis 500 € nicht mitgerechnet werden darf.  Leider wurde es mitberechnet,  dementsprechend zuviel einbehalten,  wurde nicht korrigiert oder zurückgezahlt.

Nun habe ich vorigen Monat 128,5 Überstunden (Urlaubs-, Krank- und Todesfallvertretung) machen müssen, habe aber schon 240 Regelstunden im Monat.

Das Urlaubsgeld (100,-€) auch  nicht mitgerechnet werden darf, weiss ich mittlerweile schon, aber wie sieht es mit den Überstunden aus? Da der Steuerberater offensichtlich auch nicht auf dem neuesten Stand ist, denn mit der Weihnachtsgeldregelung wusste er auch nicht,  würde ich gerne wissen, was ausgezahlt werden müsste.  Die Anwältin, die mich eingestellt hatte,  sagte zwar, dass sie in einem Seminar erfahren hätte, dass es für Überstunden eine Regelung gäbe, um Arbeitnehmern einen Anreiz zu bieten;  und sie hätte Dies dem Steuerbüro mitgeteilt.

Irgendwie kommt mir der Auszahlungsbetrag zu niedrig vor.  Wenn Alles seine Richtigkeit hat, dann werde ich mit Sicherheit keine Überstunden mehr machen.   
Die Gehaltsabrechnung  sieht mit Steuerklasse I/0 folgerndermaßen aus:

Regelstunden     1800,00
Überstunden        963,75
Urlaubgeld            100,00
                         ---------------
Gesamtbr.         2863,7

Auszlg.  lt.  Abrechnung  1676,71     tatsächlich erhalten 1379,31 .

Muss noch bemerken, dass auf der Abrechung immer nur der Nettobetrag steht, aber nicht was letztendlich auf meinem Konto landet.   Es wird also der Pfändungsbetrag nicht nicht als Solcher ausgewiesen.

vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen

liebe Grüsse

Roja

P. S. : Gibt es eine Pfändungstabelle um selber nachschauen zu können und wenn ja, wo bekommt man Sie?
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jafern

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P. S. : Gibt es eine Pfändungstabelle um selber nachschauen zu können und wenn ja, wo bekommt man Sie?

Hallo Roja54,

in der linken Navigationsleiste auf unserer Starseite findest Du direkt unter "Inhalte" einen Link zur derzeit aktuellen Pfändungstabelle.
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Gruß
jafern
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Seit Oktober 2008 bin ich als selbstständiger Unternehmer in der Branche tätig, in der ich über zehn Jahre als Angestellter mein Brot verdiente ;-)  Ich wünsche allen hier weiterhin gutes Gelingen und viel Erfolg!
 

paps

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So wie es aussieht wurde von 1.410,- ausgehend gepfändet.
Das ergibt tatsächlich keinen Sinn.

Ist die Regelarbeitszeit bereits voll (38-40Wochenstunden)?

Ansonsten sollte Netto abzüglich 1/2 Überstunden abzüglich 100,- Urlaubsgeld um die 75 Euro pfändbar sein.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Roja54

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P. S. : Gibt es eine Pfändungstabelle um selber nachschauen zu können und wenn ja, wo bekommt man Sie?

Hallo Roja54,

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jafern
Sorry, ich  :rougi: mich ja schon. . . . . lesen soll helfen . . . habs gesehn, nachdem ich gefragt habe. . . . gelobe Besserung  :wink:

liebe Grüsse

edit by jafern: Beitrag formatiert, um Zitierfunktion und Anzeige der Smilies zu testen..
« Letzte Änderung: 26. Juli 2007, 08:18:15 von jafern »
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Roja54

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So wie es aussieht wurde von 1. 410,- ausgehend gepfändet.
Das ergibt tatsächlich keinen Sinn.
Ist die Regelarbeitszeit bereits voll (38-40Wochenstunden)?

Ich habe keine wöchentliche Arbeitszeit im eigentlichen Sinn.   Mein Dienstturnus beträgt 5 x 24 Stunden rund um die Uhr = 120 und das 2 x im Monat = 240.  Und dann 10 Tage frei.

Beispiel : Dienst von Freitags d.  20. 07.  ab 10 Uhr - Mittwoch d.  25. 07.  um 10 Uhr.   
   Nächster Dienst von Samstags d.  04. 08.  - Donnerstag d.  09.  08. 

Hat denn die Arbeitszeit Etwas mit dem zu pfändenden Betrag zu tun?

Ansonsten sollte Netto abzüglich 1/2 Überstunden abzüglich 100,- Urlaubsgeld um die 75 Euro pfändbar sein.

Das verstehe ich nicht ( um die 75 € pfändbar), da mir ja schon ohne Überstunden oder Urlaubsgeld bei 1800 Brutto bis auf 1046 weggepfändet wird.  Zudem wurden die Überstunden nicht abgabenpflichtig extra aufgelistet, sondern mit dem normalen Gehalt versteuert usw. , von daher ist der Nettobetrag für Ü-Std.   garnicht ersichtlich.  Nur das das Urlaubsgeld wurde extra aufgelistet. . .

liebe Grüsse

Roja


edit by jafern: irgendwie waren u. a. Freizeichen innerhalb der "quote"-tags vorhanden, die den Beitrag verunschönern...; ansonsten funktioniert das Zitieren einwandfrei.  
« Letzte Änderung: 26. Juli 2007, 08:27:26 von jafern »
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paps

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Gemäß ZPO sollten auch die Vergütungen für "Mehrarbeit", das sind nun mal Überstunden, zur Hälfte unpfändbar sein.
Gängige Berechnungspraxis ist Bruttoabzug aus dem gesetzlichen Netto: Auch Urlaubsgeld wird Brutto vom gesetzlichen Netto abgezogen.

     1.676,71
-       100.00
-       481,87
---------------------
     1. 094 ,84 
->pfändbarer Betrag 73,40  :thumbup:
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Roja54

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Hallo Paps,

also noch mal für die ganz Dummen (ich)  :dntknw:. . . . dann wurde mir 224,- € zu wenig ausbezahlt, bzw.  an die TH überwiesen  :gruebel:. . .
Wow, ich bin ja echt vom Glück verfolgt  :sad:
Ich glaube ich muss doch mal mit der Tür ins Haus fallen, sonst passiert das noch öfter, denn es stehen noch mal Überstunden an und evt.  Weihnachtsgeldzahlung (wenn meine Arbeitgeberin dann noch lebt. ) Sorry, ich weiss hört sich makaber an, aber es entspricht dem Arbeitsvertrag. . . . Der beeinhaltet, dass Dieser mit dem Tag des Todes der Arbeitgeberin endet ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
Und das ist die Zwickmühle in der ich mich befinde, wenn ich reklamieren sollte und auf Korrektur bestehe.
Einerseits könnte ich das Geld sehr gut brauchen (wer brauchs nicht  :whistle:), andererseits sehe ich schwarz in meinem Alter eine neue Arbeitsstelle zu bekommen und das möglichst schnell; und dann hat die TH mehr Geld zur Verteilung Ende des Jahres. 
Falls ich keine Stelle finde und Arbeislosengeld beziehen muss bis ich eine Neue habe.  Das dürfte dann so wenig sein, dass nichts gepfändet werden kann.  Oder kann/sollte mir diese Denkweise egal sein ?

Was passiert eigentlich, wenn ich nur eine Stelle finde in der ich nicht mehr soviel verdiene, sodass es unter der Pfändungsgrenze liegt?
Es heisst ja, dass ich jede zumutbare Stelle annehmen muss und nicht dass ich einen bestimmten Betrag verdienen muss oder sollte das damit gemeint sein?

Dann habe ich noch eine Frage, die evtl.  nicht hierher gehört, nur mittelbar, bzw.  rechnerisch.  Vielleicht weiss es aber Jemand.

Ist es korrekt, dass das Weihnachts- und Urlaubsgeld ( je 100 € ) separat versteuert und SoziVpflichtig ist? Denn dann bleibt davon weniger wie die Hälfte übrig.  Wenn nicht, dann würde auch die Berechnung des zu pfändenden Betrag nicht stimmen.

Fragen über Fragen, aber aus meiner Sicht wichtig.

liebe Grüsse

Roja   

 
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jafern

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Re: Überstunden während der Insolvenz, bzw. gibt es einen Freibetrag?
« Antwort #7 am: 01. August 2007, 23:18:29 »

Dann habe ich noch eine Frage, die evtl.  nicht hierher gehört, nur mittelbar, bzw.  rechnerisch.  Vielleicht weiss es aber Jemand.

Ist es korrekt, dass das Weihnachts- und Urlaubsgeld ( je 100 € ) separat versteuert und SoziVpflichtig ist? Denn dann bleibt davon weniger wie die Hälfte übrig.  Wenn nicht, dann würde auch die Berechnung des zu pfändenden Betrag nicht stimmen.

...nach oben schieb...  :cheesy:

Danke + Gruß
jafern
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Re: Überstunden während der Insolvenz, bzw. gibt es einen Freibetrag?
« Antwort #8 am: 02. August 2007, 10:31:29 »

Hallo Jafern,

zunächst Danke für´s  "nach oben schieben", damit das nicht in der Versenkung verschwindet  :wink:.
Du vermutest zu Recht, dass Dies eine Frage war, muss allerdings gestehen, dass im ganzen, letzten Beitrag  mehr als eine Frage ist.
 
z. B.  "Was passiert,.  wenn ich bei einer Arbeitstelle so wenig verdiene, dass nichts gepfändet werden kann, ect.  ?

oder. . . . . , wurde mir dann zuwenig ausgezahlt, nach der Berechnung von Paps, bzw.  gänginge Praxis Auszahlung Überstundenberechnung?

Hab die gehaltzahlende Anwältin darauf angesprochen und sie erklärte mir, dass 2 Abrechnungen gemacht werden, ich aber nur eine davon erhalte.  Und die Berechnung des gepfändeten Betrages würde so stimmen!!!
Es würde nach Abzug der hälftigen Überstunden und des Urlaubsgeldes nochmal nach dem so errechneten Brutto der Pfändungsbetrag ermittelt. . . . . Das wäre  Das , was sie im Seminar gelernt hätte. . . .

Auf Grund Dessen ist Fakt, dass ich also den zuviel einbehaltenen Pfändungsbetrag nicht zurückbekomme  :sad: Kann ja schlecht gegen eine Anwältin, die mir meine Arbeitsstelle vermittelt hat, klagen.

liebe Grüsse

Roja
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Re: Überstunden während der Insolvenz, bzw. gibt es einen Freibetrag?
« Antwort #9 am: 06. August 2007, 21:12:07 »

Dazu müsste man jetzt wahrscheinlich mal genau die Abrechnung sehen.
Und ja Sie haben einen Anspruch auf korrekte Lohnzahlung.

Auch Anwälte können irren und wenn sie das nur aus Seminaren nehmen, die irgend wann mal waren??

Wenden Sie sich doch zur Überprüfung der Abrechnung an Ihre SB:
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Re: Überstunden während der Insolvenz, bzw. gibt es einen Freibetrag?
« Antwort #10 am: 13. August 2007, 21:05:43 »

Hallöchen Paps,

vielen Dank für die Geduld bei der Beantwortung meiner Fragen. . . . . . Und dennoch bin ich nicht schlauer geworden, bzw. 
Die gängige Berechnungspraxis scheint doch Ermessenssache zu sein
Die Anwältin und eine, mir persönlich bekannte, Steuerberaterin teilten mir mit, dass Überstunden und Weihnachts/Urlaubsgeld . . netto vom netto abgezogen werden und daraus der Pfändungsbetrag ermittelt würde
Und das  Seminar war erst vor Kurzem. . . . .
Achja. . . und ich wurde davon in Kenntnis gesetzt, dass ich ohnehin monatlich ca 60-80 € mehr rausbekäme, wie "normal" wäre.  Mir dürften nur 960 € bleiben und keine 1040 € Muss ich das verstehn??

Und der grösste Witz ist, dass man dann noch gesagt bekommt, dafür wäre ich schneller mit der Inso fertig, wenn mehr einbehalten werden würde.  Das ist ja wohl völliger Quatsch. . . . 6 Jahre sind 6 jahre. . . . Es kann höchstens Ende des Jahres mehr verteilt werden. . . . oder seh ich da was falsch?

liebe Grüsse

Roja
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Re: Überstunden während der Insolvenz, bzw. gibt es einen Freibetrag?
« Antwort #11 am: 14. August 2007, 00:22:32 »

Also die Berechnung steht hier:

Zitat
§ 850e Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens

Für die Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens gilt Folgendes:

1.
    Nicht mitzurechnen sind die nach § 850a der Pfändung entzogenen Bezüge, (also brutto)ferner Beträge, die unmittelbar auf Grund steuerrechtlicher oder sozialrechtlicher Vorschriften zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen des Schuldners abzuführen sind. (also Netto)
Diesen Beträgen stehen gleich die auf den Auszahlungszeitraum entfallenden Beträge, die der Schuldner

    a)
        nach den Vorschriften der Sozialversicherungsgesetze zur Weiterversicherung entrichtet oder
    b)
        an eine Ersatzkasse oder an ein Unternehmen der privaten Krankenversicherung leistet, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen.

2.
    Mehrere Arbeitseinkommen sind auf Antrag vom Vollstreckungsgericht bei der Pfändung zusammenzurechnen. Der unpfändbare Grundbetrag ist in erster Linie dem Arbeitseinkommen zu entnehmen, das die wesentliche Grundlage der Lebenshaltung des Schuldners bildet.
2a.
    Mit Arbeitseinkommen sind auf Antrag auch Ansprüche auf laufende Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch zusammenzurechnen, soweit diese der Pfändung unterworfen sind. Der unpfändbare Grundbetrag ist, soweit die Pfändung nicht wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche erfolgt, in erster Linie den laufenden Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch zu entnehmen. Ansprüche auf Geldleistungen für Kinder dürfen mit Arbeitseinkommen nur zusammengerechnet werden, soweit sie nach § 76 des Einkommensteuergesetzes oder nach § 54 Abs. 5 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch gepfändet werden können.
Somit ergibt sich eine Berechnung Bruttoabzug aus dem Netto

Zitat
Und der grösste Witz ist, dass man dann noch gesagt bekommt, dafür wäre ich schneller mit der Inso fertig, wenn mehr einbehalten werden würde.  Das ist ja wohl völliger Quatsch. . . . 6 Jahre sind 6 jahre. . . . Es kann höchstens Ende des Jahres mehr verteilt werden.
so ist es.
Es sei denn, sie würden soviel abführen, dass eine vorzeitige RSB in Frage kommt.  :whistle:

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Re: Überstunden während der Insolvenz, bzw. gibt es einen Freibetrag?
« Antwort #12 am: 15. August 2007, 18:21:10 »

Vielen Dank Paps,

beruhigt mich ungemein, dass ich nicht ganz aus Dummsdorf bin. . . . jetzt ist nur noch das Problem der Anwältin irgendwie beizubringen, dass sie entweder nicht richtig aufgepasst hat beim Seminar oder dass "vor Kurzem" doch schon länger her sein muss. . .

Am Besten ich kopiere die Antworten, wegen Berechnung, raus und übergebe sie ihr. . . . . Könnte aber auch ein Schuss in die falsche Richtung geben  :neutral:. . . . .

Die TH wegen Rückführung des zuviel überwiesenen Betrages anzusprechen, dürfte ziemlich sinnlos sein.  Die rückt bestimmt nichts mehr raus und ausserdem würde ich dann die Anwältin und das Steuerbüro bloßstellen und Das gefällt bestimmt nicht.

heisst ja nicht umsonst. . . . Recht haben und Recht bekommen, ist zweierlei. . . . .

 Zitat


so ist es.
Es sei denn, sie würden soviel abführen, dass eine vorzeitige RSB in Frage kommt.   :whistle:



Dann müsste ich im Lotto gewinnen. . . .   :biggrin:


liebe Grüsse

Roja


 
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