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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Übertrag in den nächsten Monat?????  (Gelesen 7169 mal)

zamorra

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Übertrag in den nächsten Monat?????
« am: 01. April 2014, 17:52:44 »

Hallo,
jetzt weiß ich gar nichts mehr?

Ich habe ein P Konto (TH wollte es so. Ich selber habe keine Pfändung auf das Konto).
Mein Freibetrag ist 1.438,34 € (verheiratet, Ehefrau ohne Einnahmen).
Mein Einkommen (Rente) liegt unterhalb der Pfändungsgrenze.

Ende März (26.03.) wurde mir eine Nachzahlung des Stromversorgers in Höhe von 402 Euro überwiesen. Da ich bereits mein pfändungsfreies Geld für März bis auf 30 Euro verbraucht habe, hatte ich den TH informiert was und wie mit dem Geld verfahren werden soll. Nach meinem Verständnis hatte ich keine Verfügungsgewalt über diesen Betrag.

Jetzt, am 10.04. habe ich festgestellt, dass meine Rente von knapp 1.400 € plus die 402 € als zur Verfügung stehendes Geld mir zur Verfügung steht.
Das verstehe ich nicht.
1.400 € Rente + 402 € Nachzahlung sind doch weit über die Pfändungsgrenze und hätten doh ausgekehrt (o.ä.) werden müssen. Wie verstehe ich das.

Soll bez. kann ich dem TH jetzt die 402 € überweisen

Ich habe jetzt Angst, dass mir am Monatsende - wenn meine Rente i.H. von knapp 1.400 € - für Mai überwiesen wird den Betrag von 402 € abgezogen wird und ich dann für Mai nur knapp 1.000 € habe.

Ich weiß, dass mir dieser Betrag nicht zusteht. Ich möchte ja alles richtig machen - weiß aber nicht wie ich hier verfahren soll.

Nochmal kurz die Zahlen.
Pfändungsfreibetrag 1.438 €
keine Kontopfändung o.ä.
Kontostand 31.03. / 01.04. knapp 1.800 € (Rente + Nachzahlung) - zur Verfügung
Einnahmen 30.04. 1.400 € (Rentenzahlung für Mai)

Ich blicke nicht durch. Vielleicht kann mir das jemand erklären.
Danke
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Insokalle

Re: Übertrag in den nächsten Monat?????
« Antwort #1 am: 01. April 2014, 19:50:08 »

Ja, eines hatte ich neulich vergessen, den Übertrag in den nächsten Monat. Hat das denn keiner gemerkt? § 850k wurde geändert, um das sog. Monatsanfangsproblem zu beheben. Das zieht aber wieder Folgefragen nach sich. Deswegen sollten Sie ja bei der Bank nachfragen, wie sie damit umgeht. Bei Ihren Zahlen sollten Sie eigentlich auch im April 1400 € zur Verfügung haben. Mal angenommen, Sie geben auch die 1400 € aus. Dann stellt sich Ende April die Frage, was mit den dann immer noch übrigen 400 € passieren soll.

Geht man davon aus, dass Sie immer zuerst über "altes" oder noch vorhandenes Geld verfügen, dann wären die 400 € von der neuen Rente. Die wären wieder in den nächsten Monat zu übertragen. Usw. Auf diese Weise schiebt man quasi die 400 € wie eine Bugwelle vor sich her. Hatte ich das nicht irgendwo schonmal beschrieben?

Geht man aber davon aus, Sie verfügen zuerst über die neu eingegangen Beträge, dann wären die 400 € aus altem Geld übrig. Da nur ein einmaliger Übertrag in den nächsten Monat möglich ist, wäre der Betrag pfändbar und auszuzahlen.

Ich hoffe, jetzt stimmts.
Ich weiß nicht, ob es zu der Frage inzwischen Gerichtsentscheidungen gibt. Klären Sie, welche Variante die Bank wählt.

Bei Variante 1 muss bei einer Auszahlung durch Sie eigentlich irgendwie durch eine Abstimmung mit Bank, TH sichergestellt werden, dass die 400 € eine Auszahlung des pfändbaren Betrages ist und nicht eine "normale" Verfügung, damit eben nicht das eintritt, was Sie vermutlich befürchten, nämlich nur noch 1000 € für den Monat zum Leben zu haben. Dann ginge das ganze Spielt wieder von vorne los.
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zamorra

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Re: Übertrag in den nächsten Monat?????
« Antwort #2 am: 02. April 2014, 18:03:28 »

?? :gruebel:

wenn ich das richtig verstehe.... dann

Ich überweise dem TH die 402,30 € Heizkostennachzahlung (stehen mir ja definitiv nicht zu).
Nach dieser Überweisung beträgt mein Kontostand noch 3,36 € als Guthaben.
Somit ist alles Geld verbraucht (ca. 1.400 € Rente als Eigenverbrauch und die Nachzahlung von 402,30€ überwiesen an den TH).

Wenn dann am Monatsende meine Rente von knapp 1.400 € für den Monat Mai eingeht habe ich diese ab 01.05. zur Verfügung?

Ich glaube, dass ich es nicht so schnell verstehe liegt am fortgeschrittenen Alter.
Hoffe auf verständnisvolle User  :dntknw:

DANKE

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Insokalle

Re: Übertrag in den nächsten Monat?????
« Antwort #3 am: 02. April 2014, 19:04:56 »

Ist ja auch kompliziert.
Der Plan klingt an sich gut, nur muss oder sollte mit den Beteiligten geklärt werden, ob das auch so geht.
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zamorra

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Re: Übertrag in den nächsten Monat?????
« Antwort #4 am: 03. April 2014, 17:52:31 »

Danke,
ich habe dem TH eine Mail gesendet. Mal sehen wann er was antwortet.
Bisher habe ich den Betrag noch nicht überwiesen.

Am liebsten ist mir, die 402 € werden am Monatsende ausgekehrt und Schluss ist.

Warten wir die Antwort ab.

Gruß
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zamorra

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Re: Übertrag in den nächsten Monat?????
« Antwort #5 am: 04. April 2014, 14:42:09 »

Hallo,
habe die Antwort vom TH.
Ich soll die 402 € sofort an ihn überweisen.

Muss es wohl jetzt machen und hoffen, dass am Monatsende kein böses Erwachen kommt.

Gruß
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pleiteheinz123

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Re: Übertrag in den nächsten Monat?????
« Antwort #6 am: 08. April 2014, 20:28:06 »

Dreimal Nein!
Erstens: Dir stehen 1438,38Eur. zu
Zweitens: nach §850i ist es völlig schnuppe woher das Geld kommt
Drittens: der überschüssige Betrag muss(!) mindestens einmal in den nächsten Monat übertragen werden!Das heisst, es ist mindestens so:
Du bekommst diesen und nächsten Monat 1438,83Eur zur verfügung, der Rest des Überschusses (von den 400.-)wird in den nächsten Monat übertragen und dann auch wieder freigegeben. Du bekommst dann also nächsten Monat nochmal 1438,38Eur freigegeben. Erst dann wird der Betrag ausgekehrt!
Will heissen: mindestens 76,76Eur des Betrages stehen dir zu.
Ich hatte wegen eines ähnlich gelagertem Fall einen Disput mit meiner Bank und habe (ohne Anwalt) gewonnen, nur lesen, lesen, lesen!
Ich würde als erstes meinem TH den §850i unter die Nase halten und ihn fragen wie er dazu steht!
Desweiteren ist das doch wohl eine Rückzahlung, oder?
Das heist, Du hast aus Deinem unpfändbahren Einkommen an einen Anbieter zuviel bezahlt, welches er jetzt zurück erstattet. Es ist also ein Teil Deines ünpfändbaren Einkommens und steht nach meiner Rechtsauffassung zu 100% Dir zu! Das würde ich meinem TH als zweites unter die Nase reiben.
Desweiteren würde ich die gleiche Frage noch in einem anderem Forum posten und zu einer Beratungsstelle  gehen. Lass Dir keinen Termin geben sondern sag, es ist ein Notfall, sonst ist das Geld eventuell futsch.
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pleiteheinz123

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Re: Übertrag in den nächsten Monat?????
« Antwort #7 am: 08. April 2014, 20:38:13 »

1400,-Eur rente für zwei Persohnen ist ja auch nicht gerade üppig! Ich würde um die 400,-Eur kämpfen, ist doch mal ein nettes Zubrot.
P.S.: Hättest Du den Strom verbraten, währe das Geld auch futsch! Du hast es von Deinem Freibetrag bezahlt und dann durch Sparsamkeit nicht verbraucht. Es ist Dein Geld. Du darfst ja auch von Deinem Freibetrag soviel Du möchtest auf ein Sparkonto legen für Aschaffungen! Nur mal so als Denkanstoss
Hast Du schon überwiesen, hole es Dir zurück. Bekommst Du es Wieder, melde Deinen TH!
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Der_Alte

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Re: Übertrag in den nächsten Monat?????
« Antwort #8 am: 08. April 2014, 21:50:06 »

1400,-Eur rente für zwei Persohnen ist ja auch nicht gerade üppig! Ich würde um die 400,-Eur kämpfen, ist doch mal ein nettes Zubrot.
P.S.: Hättest Du den Strom verbraten, währe das Geld auch futsch! Du hast es von Deinem Freibetrag bezahlt und dann durch Sparsamkeit nicht verbraucht. Es ist Dein Geld. Du darfst ja auch von Deinem Freibetrag soviel Du möchtest auf ein Sparkonto legen für Aschaffungen! Nur mal so als Denkanstoss
Hast Du schon überwiesen, hole es Dir zurück. Bekommst Du es Wieder, melde Deinen TH!

Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal ...

Die Antwort ist in allen Belangen fehlerhaft.
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zamorra

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Re: Übertrag in den nächsten Monat?????
« Antwort #9 am: 08. April 2014, 23:44:17 »

Hallo,

ich habe überwiesen.
Da ich noch im laufenden Insolvenzverfahren bin gehört die Stromrückzahlung zur Masse.
Jeder Euro der mir zusteht werde ich auch verlangen. Aber ich bin nun mal in der INSO und habe daher auch Pflichten.
Mir ging es nicht um "muss ich zahlen oder nicht" das stand  für mich immer fest, dass ich das Geld nicht behalten darf.

Ich hoffe nur, dass am Ende des Monats - wenn meine Rente von 1.400 € kommt ich auch über diese verfügen kann.

LG
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pleiteheinz123

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Re: Übertrag in den nächsten Monat?????
« Antwort #10 am: 09. April 2014, 12:49:48 »

@ Der Alte:
Das war eine Meinung!
Aber auch tolle sachliche Antwort Ihrerseits! Genau wie von meiner Bank, bis sie eingestehen mussten, daß sie im Unrecht wahren.
Bis zum letzten Kommentar war für mich jedenfalls nicht ersichtlich, ob der Fragende in der INSO oder der WVP ist, das währe schon mal der erste Unterschied.
Was ist mit meinem ersten Kommentar? Stimmt es nicht das nach § 850i jede Einnahme bis zur erreichung der Pfändungsgrenze gesichert wird und dem Fragenden so mindestens 76,76Eur zustehen?
Dies war genau der Punkt über den ich mich mit meiner Bank stritt und gewann.
Dann spielt es meines erachtens auch eine Rolle, wer als Mieter eingetragen ist bzw. wer die Stromrechnung bezahlt!
Aber einfach nur sagen: "Das ist falsch", ist nun auch keine Antwort!
Cheers
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Der_Alte

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Re: Übertrag in den nächsten Monat?????
« Antwort #11 am: 09. April 2014, 16:29:45 »

@pleiteheinz123:

Wenn man sich nicht im Klaren ist, ist es meist nicht hilfreich, absolute Behauptungen zu machen.

Das Forum, in dem hier gepostet wurde, heißt "Das (Verbraucher-)Insolvenzverfahren" und nicht "Wohlverhaltensperiode". Damit liegt der Schluss nahe, dass der TE sich wohl im eröffneten Verfahren befinden muss.

Nach durchlesen aller Threadbeiträge wäre klar gewesen, dass die Anwendung des § 850 i ZPO überhaupt nicht in Frage steht, da es nicht darum geht, ob der Geldeingang in irgendeiner Form zu unpfändbaren Teilen auf dem P-Konto führt. Denn die Nachzahlung ist bereits bei der Zahlung an den Schuldner massezugehörig und damit an den TH herauszugeben. Dass es dabei wegen der "Überschreitung" der Freibeträge auf dem P-Konto zu zwischenzeitlichen Friktionen kommt, ist nur ein irrelevanter Nebenkriegsschauplatz.

Es spielt auch gar keine Rolle, wer Mieter ist oder die Rechnung bezahlt. Die Einnahme beim Insolvenzschuldner löst die Herausgabepflicht gegenüber der Masse aus.

So kurz, einfach und überschaubar zusammengefasst stand bereits alles in den Beiträgen und hat beim TE zu der richtigen Entscheidung geführt: Überweisung des Gesamtbetrags an den TH.
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Insokalle

Re: Übertrag in den nächsten Monat?????
« Antwort #12 am: 09. April 2014, 17:31:22 »

Ich frag mich, was der § 850i hier überhaupt auf einmal zu suchen hat. Die Erstattung fällt nicht darunter.

Zitat
Du hast aus Deinem unpfändbahren Einkommen an einen Anbieter zuviel bezahlt, welches er jetzt zurück erstattet. Es ist also ein Teil Deines ünpfändbaren Einkommens

Und nein, ist es eben nicht.
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nix-mit-inkasso

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Re: Übertrag in den nächsten Monat?????
« Antwort #13 am: 09. April 2014, 20:15:27 »

Hallo,
...

... Ende März (26.03.) wurde mir eine Nachzahlung des Stromversorgers in Höhe von 402 Euro überwiesen. Da ich bereits mein pfändungsfreies Geld für März bis auf 30 Euro verbraucht habe, hatte ich den TH informiert was und wie mit dem Geld verfahren werden soll. Nach meinem Verständnis hatte ich keine Verfügungsgewalt über diesen Betrag.



Hallo Zamorra

Was hier als Nachzahlung bezeichnet wir, scheint eher eine Erstattung von zuviel gezahltem Abschlag des vorran gegangenen Jahres zu sein.

Nun ist es wie es ist.

Versuchen Sie doch einmal bei ihrem Stromversorger einen Abschlag auszuhandeln, bei dem Sie nichts mehr zurück bekommen, bzw. nur einen geringen Anteil.

Aber Sie haben auch die Möglichkeit ca. zwei Monate vor Ende des Abrechnungsjahres bei ihrem Stromversorger ihren aktuelle Stand zu erfragen, wenn sie ihm den aktuellen Zählerstand mitteilen. Dann wird dieser ihnen sagen können ob Sie weiter diesen Abschlag zahlen oder ob Sie diesen verringern können.

Leider gehört alles in die Masse was über die Freigrenze geht. Auch der zuviel gezahlte Abschlag an ihren Stromversorger, der aus ihrem Freibetrag geleistet wurde. Wie gesagt "Leider".

Da stellt sich mir aber auch die Frage, warum man die zuvielgezahlten Abschläge nicht in den neuen Abschlagszahlungen eingerechnet hat. Dann wäre ihr Monatlicher Abschlag etwas geringer, weil Sie aus dem Vorjahr ja ein Guthaben haben, das mit verrechnet wird.


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Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenige Leute damit beschäftigen.

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zamorra

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Re: Übertrag in den nächsten Monat?????
« Antwort #14 am: 09. April 2014, 22:19:45 »

Hallo,

mein Stromanbieter nimmt nichts mit im die nächste Abrechnungsperiode,
Ich habe aber ab April die monatlichen Abschlagszahlungen um 30 € pro Monat gekürzt.

Bei der nächsten Abrechnung habe ich garantiert kein so großes Guthaben bez. evtl. sogar  etwas nachzahlen. Aber jetzt habe ich dafür monatlich 30 € mehr.

Danke für die Antworten.

Hoffe nur, das mir die Überweisung der 402 € am Monatsende noch bös nachlaufen.

Gruß
zamorra
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