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Autor Thema: Überwachung pfändbare Einkünfte  (Gelesen 2922 mal)

svennii

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Überwachung pfändbare Einkünfte
« am: 08. August 2007, 11:34:10 »

Kann mir von euch vielleicht einer weiterhelfen.  Verstehe gerade mal gar nix mehr.
Im Januar diesen Jahres wurde bei mir das Insolvenzverfahren eröffnet.  Der Insolvenzverwalter hat mir kulanterweise  erlaubt, monatlich den pfändbaren Betrag selbst auszurechnen, zu überweisen und die Lohnabrechnung an ihn zu übersenden.  Hat bisher auch vorbildlich geklappt, hat er selbst so in der 1.  Verhandlung dem Richter gesagt.  Jetzt bekomme ich plötzlich ein Schreiben vom Verwalter, dass künftig eine Dritte Stelle die Berechnung, Zahlungseingang, etc.  überwachen muss und ich dementsprechend dieser Consulta 20 Euro zusätzlich überweisen muss.  Ansonsten wird das Ganze dem Arbeitgeber mitgeteilt. 
Mein Arbeitgeber weiß von meiner Insolvenz.  Ich möchte ihn nur nicht zusätzlich mit Arbeit belasten und habe daher bisher immer selbst den pfändbaren Betrag ausgerechnet und überwiesen.  Wenn ich es nun nicht über die Consulta laufen lasse, was passiert dann? Dann wird wohl der pfändbare Betrag direkt von meinem Arbeitgeber überwiesen.  Fallen deswegen trotzdem 20 Euro monatlich an Gebühr an? Und warum kann es nicht so weiterlaufen wie bisher, wo alles perfekt klappte.  Ich habe immer sofort den pfändbaren Betrag überwiesen und die Lohnabrechnung auch sofort gefaxt, sobald ich sie erhalten habe.  Verstehe diesen ganzen Zirkus nun gerade nicht.  Ihr vielleicht?
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Gruß svennii
 

Feuerwald

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Re: Überwachung pfändbare Einkünfte
« Antwort #1 am: 08. August 2007, 13:46:14 »

Ich sehe das wie folgt:

Sie müssen diese 20,- Euro nicht aus dem unpfändbaren Betrag zahlen.
Der Arbeitgeber hat den Pfändungsbetrag zu berechnen und an den Treuhänder abzuführen, für Sie kostenfrei. 
Der Treuhänder hat zu prüfen und zu verteilen und kassiert dafür seine Vergütung und Auslagen aus der Masse.
Wenn der Treuhänder meint, seine Arbeit auslagern zu müssen, ist das sein Ding.

Was man Ihnen hier anbietet ist ein Art "Deal",

Sie zahlen die Arbeit des Treuhänders für die der Treuhänder bereits entlohnt wurde
und dürfen im Gegenzug weiterhin selber abführen.

Zwingen kann Sie dazu keiner.

Soweit nur meine Meinung.

Gruss
Feuerwald
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svennii

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Re: Überwachung pfändbare Einkünfte
« Antwort #2 am: 08. August 2007, 15:43:08 »

Also dem Schreiben des Verwalters entnehme ich, dass ich den pfändbaren Betrag plus die 20 Euro (zzgl.  MwSt) an diese Consultafirma abführen muss.  Das hieße, diese 20 Euro plus MwSt müsste ich aus dem unpfändbaren Einkommen bezahlen.  Dieser Betrag ist auch zu zahlen, wenn kein pfändbarer Betrag anfällt.   Der Verwalter nennt es "aufgrund des erheblichen administrativen Aufwandes wie Überwachung Eingang Lohnabrechnung, Berechnung pfändbares Einkommen, Überwachung Zahlungseingang" fällt zusätzlich zum pfändbaren Betrag an.   Der Verwalter schreibt, dass das Ganze zur Vermeidung von Haftungsrisiken seinerseits ist.
Hm ich denke, es ist das Gescheiteste, der Arbeitgeber soll den pfändbaren Betrag abführen.  Weil einer Consultafirma will ich nun das Geld auch nicht in den Rachen schmeißen.  Trotzdem schon mal Dank Feuerwald für Ihre Antwort.
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Gruß svennii
 

paps

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Re: Überwachung pfändbare Einkünfte
« Antwort #3 am: 09. August 2007, 18:16:11 »

...
Hm ich denke, es ist das Gescheiteste, der Arbeitgeber soll den pfändbaren Betrag abführen.  Weil einer Consultafirma will ich nun das Geld auch nicht in den Rachen schmeißen. ...
So sehe ich das auch, wenn Ihr Arbeitgeber bereits von der Inso weiss.

Ein Hinweis noch am Rande zur Pfändungsgebühr des Arbeitgebers:
Als Drittschuldner ist die Berechnung einer zusätzlichen Gebühr unzulässig.
Die mit der Bearbeitung von Lohn- oder Gehaltspfändungen verbundenen Kosten des Arbeitgebers fallen diesem selbst zur Last. Er hat weder einen gesetzlichen Erstattungsanspruch gegen den Arbeitnehmer noch kann ein solcher Anspruch durch (freiwillige) Betriebsvereinbarung begründet werden.
http://www.arbg.bayern.de/lagm/Volltext/9Sa239-05.htm
BAG: Urteil - 1 AZR 578/05 - vom 18.07.2006
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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svennii

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Re: Überwachung pfändbare Einkünfte
« Antwort #4 am: 10. August 2007, 16:58:18 »

vielen lieben Dank paps.  Ich werde mich unverzüglich mit meinem "Big Boss" in Verbindung setzen.
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Gruß svennii
 
 

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