Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Zuckermaushh am 25. Juni 2010, 21:35:08
-
Hallo,
ich brauch dringend Infos.
Mein Mann ist seit Jan. 2008 in der Privatinsolvenz. Mitte 2009 haben wir geheiratet. Nun haben wir die erste gemeinsame Steuererklärung gemacht. Die gesamte Erstattung hat das Finanzamt umgebucht auf Schulden aus dem Jahr 1993 und 99.mein Mann hat nur 8000 verdient 2009 und ich 30000, ich besitze ein haus, dass ich vermiete. Wir haben Gütertrennung vereinbart und das auch beim lohnsteuerhilfeverein angegeben.
Meine Frage ist nun ob das in Ordnung ist, dass einfach die gesamte Erstattung umgebucht wird und was soll ich nun tun?
Ich hoffe jemand kann mir eine Antwort geben.
Danke
-
Aus diesem Grunde würde ich bei der Insolvenz eines Ehepartners immer die getrennte Veranlagung wählen!
Auch wenn hier evtl. steuerliche Nachteile entstehen.
Oder bei gemeinsamer Veranlagung gleich einen Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld/ Erstattung stellen bzw. getrennte
Berechnung/Auszahlung beantragen.
Das FA darf mit Forderungen aufrechnen.
Dem TH steht nur der Teil des insolventen Partners zu!
Ich würde eine Korrektur verlangen und eine getrennte Berechnung/Auszahlung beantragen.
-
und wieder mal mein Standardsatz: Gütertrennung ist für "nach der Ehe"! Bei dem vorhandenen Haus macht das natürlich Sinn!
Eine gemeinsame Veranlagung ist kein Problem und würde ich immer bevorzugen, gerade weil ich dem Finanzamt nichts schenken möchte. Wichtig ist nur eine Aufteilung zu beantragen. Ihr werdet dann zusammen veranlagt, aber das Finanzamt teilt dann die jeweilig dem Partner zugehörigen Summen auf.