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Autor Thema: Umsatzsteuer und Insolvenz  (Gelesen 2238 mal)

horstkevin

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Umsatzsteuer und Insolvenz
« am: 05. September 2011, 15:23:09 »

Hallo zusammen,

ich befinde micht seit Ende Juni im eröffneten IK Verfahren. Bis April war ich nebenberuflich selbständig tätig, habe das Gewerbe dann aber abgemeldet. Nun war vor kurzem der Prüfungstermin. Ich habe gerade Einsicht in die Tabelle genommen und bin fast hinten rübergefallen.
Das Finanzamt steht mit einer wahnsinnig hohen Summe als Gläubiger mit in der Tabelle obwohl ich dem Laden bis jetzt eigentlich nur knapp 500 EUR von der letzten Umsatzsteuervoranmeldung schulde, die ich nach Insolvenzbeginn machen musste. Daraufhin habe ich meinen TH angerufen und gefragt wie sich diese Summe zusammensetzt. Er selber war nicht anwesend, seine Sekretärin allerdings. Diese versuchte das nachzuvollziehen ist aber auch gescheitert und meinte nur, dass mein TH wohl wissen wird was er tut. Bevor ich mir das jetzt mit ihm verscherze habe ich versucht das selber nachzuvollziehen und irgendwie auch nur in die Nähe des angemeldeten Betrages zu kommen. Komme ich aber bei weitem nicht. Fakt ist, dass ich für Quartal I 2011 die Umsatzsteuer bezahlt habe. Für Quartal II 2011 sind die o.a. 500 EUR offen. Das Quartal II ging aber nur bis April, da seitdem abgemeldet und keine weiteren Umsätze vorhanden.
Das einzige was ich mir denken könnte ist, dass die Einkommenssteuer für 2011 aus den vorliegenden Umsätzen schon irgendwie errechnet wurde. Aber selbst da komme ich bei weitem nicht in die Region.
Im Grunde genommen kann es mir ja theoretisch egal sein, ist es mir aber doch nicht wirklich. Hat jemand eine prinzipielle Idee was das Finanzamt genau abrechnet im Falle einer Insolvenz bzw. an wen ich mich wenden kann/darf ohne schlafende Hunde zu wecken ? Oder soll ich am Besten gar nichts machen und das als gegeben hinnehmen ?

Danke im voraus für Antworten!
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Der_Alte

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Re: Umsatzsteuer und Insolvenz
« Antwort #1 am: 05. September 2011, 18:17:21 »

Was bringt es Dich weiter wenn Du weißt, wie die FA-Forderung entstanden ist und ob sie richtig berechnet wurde? Das herauszufiltern und zu bewerten ist Sache des TH und des Gerichts.
Mit Erteilung der RSB ist es Geschichte, und nur darum machen wir hier alle diese Zeit durch.
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horstkevin

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Re: Umsatzsteuer und Insolvenz
« Antwort #2 am: 05. September 2011, 18:38:56 »

ja, ich weiß. Du hast selbstverständlich absolut Recht, aber es wurmt mich schon ungemein nicht zu wissen, wie eine Forderung "entstanden" ist. Ich hake das jetzt einfach mal ab und gut  :wink:
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Feuerwald

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Re: Umsatzsteuer und Insolvenz
« Antwort #3 am: 05. September 2011, 20:01:48 »

ich habe es schon öfters erlebt, dass öffentlichen Kassen einfach Forderungen in absurden Höhrn anmelden, selbst wenn diese völlig unbegründet sind. Der IV / TH mann diese bestreiten, muss aber nicht.

Sie können selbst bestreiten. das hat zur Folge, dass diese Forderungen nicht rechtskräftig (vollstreckbar) werden.


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horstkevin

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Re: Umsatzsteuer und Insolvenz
« Antwort #4 am: 06. September 2011, 11:22:23 »

das mit dem vollstreckbaren Titel, wenn aus welchen Gründen auch immer die RSB versagt würde, hat mir auch ziemlich Kopfzerbrechen bereitet und ich habe heute mal rumtelefoniert. Das ist echt der Klopfer, was da bei rausgekommen ist.
Da ich ja im IK und nicht im IN Verfahren bin hat der TH natürlich kein Gutachten abgegeben und das Finanzamt hat aufgrund meiner letzten Umsatzsteuervornameldungen den Betrag hochgerechnet obwohl mein Gewerbe ja mittlerweile abgemeldet ist.
Um mal Zahlen zu nennen: reelle Schulden beim FA habe ich besagte 500 EUR. Zur Tabelle gemeldet haben die gute 40.000 EUR  :shock:
Auf meine Anmerkung, dass selbstverständlich seit Gewerbeabmeldung keine weiteren Umsätze getätigt wurden und ich natürlich auch keine unbezahlten Rechnungen habe auf die ich bereits Vorsteuer erstattet bekommen habe und somit dem FA schuldig wäre, meinte man dann, dass man sich mit meinem TH in Verbindung setzen würde und den Betrag dann korrigieren werde.
Ich stelle mir gerade vor, ich hätte nicht in die Tabelle geschaut und mir würde die RSB, warum auch immer, versagt. Das FA könnte dann 40.000 EUR anstatt 500 EUR vollstrecken. Da läuft es mir kalt den Rücken runter.
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tomwr

Re: Umsatzsteuer und Insolvenz
« Antwort #5 am: 08. September 2011, 15:53:36 »

Ich stelle mir gerade vor, ich hätte nicht in die Tabelle geschaut und mir würde die RSB, warum auch immer, versagt. Das FA könnte dann 40.000 EUR anstatt 500 EUR vollstrecken. Da läuft es mir kalt den Rücken runter.
Dafür gibt es ja einen Prüfungstermin, zu dem auch der Schuldner geladen wird. Wenn man sich zu dem Zeitpunkt für die angemeldeten Forderungen nicht interessiert (bzw. in bestimmter Höhe bestreitet), darf man sich auch hinterher nicht beschweren.
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