Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Corydoras am 11. Dezember 2011, 17:13:05

Titel: Umschulung (DRV) während der Verbraucher Insolvenz?
Beitrag von: Corydoras am 11. Dezember 2011, 17:13:05
Hallo an alle :)

Ich lese sehr Interessiert öfter in eurem Forum  :thumbup:
Und nun habe ich auch einmal eine Frage, Ich bin 26 und arbeitslos, da Ich meinen alten Beruf nicht mehr ausüben darf, könnte ich ab Januar 2012 eine Umschulung von der Deutschen rentenversicherung beginnen, aber leider weiss Ich nicht, ob diese Umschulung ein versagensgrund der RSB wäre, weil Ich mit meinem Übergangsgeld das Ich bekommen werde ja weiterhin nichts an den Treuhänder abführen kann.

Zur aufklärung mein Verfahren läuft seit September 2011, Ich befinde mich also in der Phase des IK Insolvenzverfahrens.

Vielen Dank im vorraus, für eure Antworten :)

und einen schönen 3. Advent <:)
Titel: Re: Umschulung (DRV) während der Verbraucher Insolvenz?
Beitrag von: Der_Alte am 11. Dezember 2011, 17:51:21
Wenn Sie in Ihrem erlernten Beruf nicht mehr tätig sein können und ggf. minder bezahlte Tätigkeiten machen müssten, würde auch kein pfändbares Einkommen entstehen. Die Umschulung bietet aber genau diese Möglichkeit, so dass während des Insolvenzverfahrens keine wirklich Gefahr bestehen dürfte, dass eine Aufhebung der Stundung erfolgen könnte.
Wenn Sie später in der Wohlverhaltensphase sind dürfte die Umschulung abgeschlossen sein und bei einer Berufstätigkeit im neuen Berufsfeld gibt es keinen Grund, einen Versagensantrag wegen Verletzung der Erwerbsobliegenheit zu stellen.

In diesem Sinne viel Erfolg bei der Umschulung.
Titel: Re: Umschulung (DRV) während der Verbraucher Insolvenz?
Beitrag von: Corydoras am 11. Dezember 2011, 22:26:33
 :juchu: Vielen Dank  :juchu: @Der_Alte  :thumbup: