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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Umstellung der Einzugsermächtigungen auf Daueraufträge  (Gelesen 3537 mal)

oldsusy

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Hallo,

habe mit Hilfe des Forums endlich kapiert, dass Einzugsermächtigungen besser auf Daueraufträge umzustellen sind! So weit, so gut!
Was hat der IV eigentlich davon, die Abbuchungen knallen zu lassen? Will er dadurch den Topf füllen?????
Da wir privat versichert sind, haben wir da natürlich auch eine Einzugsermächtigung.....sorry: hatten! Die Dame ber der Krankenkasse sagte mir gerade, dass einige IV sogar die Abbuchungen der letzten 6 Monate storniert haben!!!!! Wir können doch nicht ohne Krankenkasse sein!
Was ich umschreiben kann, werde ich machen.....aber was ist mit den Handy-Verträgen? Da geht doch mittlerweile gar nichts mehr ohne Einzugsermächtigung?
Oder kann ich unsere Handy-Verträge vom Konto meines minderjährigen Sohnes abbuchen lassen????
 Das Inso-Verfahren wird wohl im August eröffnet. Da können wir nur hoffen, dass, wie man es oft nachlesen kann, nicht zu sehr in den vergangenen Abbuchungen herumgestochert wird!

Für hilfreiche Tipps bin ich sehr dankbar! Und sorry, wenn ich vielleicht " blödes Zeug " frage, aber momentan wächst mir alles über den Kopf und ich kann nicht mehr klar denken!

LG
oldsusy
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paps

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Re: Umstellung der Einzugsermächtigungen auf Daueraufträge
« Antwort #1 am: 16. Juli 2008, 19:30:55 »

Hallo,

Was hat der IV eigentlich davon, die Abbuchungen knallen zu lassen? Will er dadurch den Topf füllen?????
ja

Da wir privat versichert sind, haben wir da natürlich auch eine Einzugsermächtigung.....sorry: hatten! Die Dame ber der Krankenkasse sagte mir gerade, dass einige IV sogar die Abbuchungen der letzten 6 Monate storniert haben!!!!! Wir können doch nicht ohne Krankenkasse sein!
Warum überweisen Sie dann nicht?
Ist doch kein Problem.
Im Übrigen, können Sie auch eine Klärung dermaßen herbeiführen, dass ab dem Tag der Eröffnung wieder gezahlt wird, der Vertrag also nicht bendet werden muß. Die Versicherung dann nur für den Zeitraum der "Rückbelastung" leistungsfrei ist.

Was ich umschreiben kann, werde ich machen.....aber was ist mit den Handy-Verträgen? Da geht doch mittlerweile gar nichts mehr ohne Einzugsermächtigung?
Auch das können Sie vorab mit dem Anbieter klären; Stellen Sie um auf Überweisung und fertig.
Oder kann ich unsere Handy-Verträge vom Konto meines minderjährigen Sohnes abbuchen lassen????
können könnten Sie schon, nimmt es die Bank aber genau, dürfte die Buchung nicht ausgeführt werden.
Das Inso-Verfahren wird wohl im August eröffnet. Da können wir nur hoffen, dass, wie man es oft nachlesen kann, nicht zu sehr in den vergangenen Abbuchungen herumgestochert wird!
Das können Sie verhindern, in dem Sie sofort nach Umstellung auf Überweisung oder Dauerauftrag die bisdahin vorliegenden Rechnungsabschlüsse und Buchungen schriftlich genehmigen.
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« Letzte Änderung: 16. Juli 2008, 19:34:07 von paps »
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oldsusy

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Re: Umstellung der Einzugsermächtigungen auf Daueraufträge
« Antwort #2 am: 16. Juli 2008, 20:06:30 »

Hallo paps,

danke für Ihre Hilfe!

Eins habe ich aber nicht verstanden! Den letzten Punkt....dass ich die Rechnungsabschlüsse und Buchungen schriftlich genehmige....wo? Und bei wem?

LG,
oldsusy
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paps

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Re: Umstellung der Einzugsermächtigungen auf Daueraufträge
« Antwort #3 am: 16. Juli 2008, 20:35:46 »

Liebe oldsusy;
werden Sie jetzt wirklich alt?  :gruebel:

Da es sich um Buchungen bei Ihrer Bank handelt....natürlich bei der Bank.

Auf den Kontoauszügen steht doch meist:
Der Rechnungsabschluß gilt als genehmigt, wenn Sie...nicht widersprechen.
Genau in diese Lücke stoßen manche IV/TH und widersprechen den Lastschriften.

Also gilt es dem vorzubeugen.
Das Beste Mittel ist die Umstellung auf Überweisung und Dauerauftrag(diese gelten immer als sofort genehmigt), möglichst im Quartal vor der Abgabe des Antrages.
Ein weiteres Mittel wäre, die schriftliche Genemigung aller Lastschriften unmittelbar vor Abgabe des Antrages.
Das AG Hamburg hat dies aber schon zum Anlass genommen, die Stundung der Verfahrenskosten nicht zu genehmigen, da so dem IV/TH die Möglichkeit genommen wurde, Beträge zur Masse zu ziehen, die dafür verwendet werden könnten.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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bomber007

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Re: Umstellung der Einzugsermächtigungen auf Daueraufträge
« Antwort #4 am: 18. Juli 2008, 00:19:57 »

Ich würde die Rechnungen auch vom Konto des minderjährigen Sohnes bezahlen lassen...

...und ihn somit bis zu seinem 18. Geburtstag ebenfalls in ein Insolvenzverfahren treiben


HALLO!!! AUFWACHEN!!!!

Ein Insolvenzverfahren ist sicher IMMER die bessere Lösung, als Rechnungen ungelesen in den Papierkorb zu schmeißen (das habe auch ich längst hinter mir), aber trotzdem sollten Sie sich bewußt werden, daß man auch durchaus Abstriche machen muß!

Wenn Sie wirklich ein Insolvenzverfahren anstreben und das auch erfolgreich beenden wollen, sorry, wach werden!!!

KEINE Handy-Verträge mehr!

Reden Sie mit Ihrem Anbieter und schildern Sie Ihre finanzielle Situation!
Sagen Sie dem netten Mobilfunkkonzern, daß es zwei Möglichkeiten gibt:

Entweder beendet er den Handyvertrag in beiderseitigem Einvernehmen vorzeitig und bekommt die bestehenden Forderungen oder er fließt mit in die Insolvenzmasse ein und bekommt anschließend nur noch einen Bruchteil bis garnichts!

Auch heutzutage ist es, auch wenn man es nicht glauben mag, durchaus möglich, ohne ein Handy zu überleben oder als Alternative ein Prepaid-Handy zu nutzen!

Prepaid bedeutet: Sie telefonieren das ab, was Sie sich leisten können!

MfG,
Bomber
« Letzte Änderung: 18. Juli 2008, 00:21:28 von bomber007 »
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MissTraut

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Re: Umstellung der Einzugsermächtigungen auf Daueraufträge
« Antwort #5 am: 18. Juli 2008, 17:02:35 »

Hallo ...

@Bomber : Mal so grundsätzlich, auch Insolvente können durchaus mit Handy-Verträgen umgehen. Es soll sogar welche geben, die deutlich besser sind als Prepaid ...

Der Vorschlag, die Rechnungen über das Konto des minderjährigen Sohnes zu bezahlen ist m.E.  nicht wirklich sinnvoll. Der Insolvenzverwalter wird sicherlich den Handy-Anbieter über die Insolvenz informieren und kann durchaus dabei mitteilen, dass diese Verträge weiter laufen können, da sie aus dem pfändungsfreien Einkommen bedient werden (ist sicherlich nicht möglich, wenn es bei den Verträgen keinerlei Rückstände gibt, die zur Masse angemeldet werden müssen) ...

Und nein, Insolvenz ist nicht immer die bessere Lösung: Leider ist es aber so, dass viele (so auch ich selbst) diesen Weg beschreiten, obwohl es sicherlich durchaus Alternativen gegeben hätte.

Und ich denke bis zur Entscheidung die Insolvenz einzuleiten, haben sehr viele schon Entbehrungen hinter sich, die sich nicht immer nur in fehlenden Barmitteln ausdrücken lassen.  Dies alles beruhigt sich dann wieder, spätestens dann wenn die WVP anfängt. Natürlich müssen die "Spielregeln" eingehalten werden, aber dafür kann man dann doch wieder beruhigt schlafen und lernt dann (hoffentlich) auch mit dem auszukommen, was letztlich nach Pfändung übrig bleibt.

LG
MissTraut

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paps

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Re: Umstellung der Einzugsermächtigungen auf Daueraufträge
« Antwort #6 am: 18. Juli 2008, 19:36:41 »

@MissTraut

Bomber hat doch nur oldsusy zitiert und dann nach... eingefügt
Zitat von: bomber007
...und ihn somit bis zu seinem 18. Geburtstag ebenfalls in ein Insolvenzverfahren treiben


bei Handys kann ich leider nicht mitreden, da mein Prepaidguthaben von 20,- Euro für das ganze Jahr reicht.(http://www.cosgan.de/images/midi/traurig/g025.gif)

« Letzte Änderung: 18. Juli 2008, 19:40:09 von paps »
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bomber007

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Re: Umstellung der Einzugsermächtigungen auf Daueraufträge
« Antwort #7 am: 19. Juli 2008, 01:04:23 »

@MissTraut

Bomber hat doch nur oldsusy zitiert und dann nach... eingefügt
Zitat von: bomber007
...und ihn somit bis zu seinem 18. Geburtstag ebenfalls in ein Insolvenzverfahren treiben


bei Handys kann ich leider nicht mitreden, da mein Prepaidguthaben von 20,- Euro für das ganze Jahr reicht.(http://www.cosgan.de/images/midi/traurig/g025.gif)



Paps...nun bin ich aber echt enttäuscht :rougi:

Mein Handy habe ich vor anderthalb Jahren mit 20 Euro aufgeladen.
Aktuelles Prepaid-Guthaben: 7,68 Euro



@MissTraut:
Abgesehen davon, daß es sehr nett wäre, meine Beiträge nicht aus dem Zusammenhang und somit aus dem Sinn zu reißen, wenn Sie diese zitieren, kurz nur folgendes:

Sicher bin ich mit dem, was ich schreibe sehr direkt.
Nur gestaltet sich das Leben leider nicht als Blumenwiese oder Ponyhof und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist fast ausnahmslos JEDER Schuldner (hierbei schließe ich mich ausdrücklich mit ein) zu einem gewissen Maß mit Verantwortlich für seine Situation.

Auch Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht.

Weder möchte ich hier irgendjemandem Angst machen oder andererseits das blaue vom Himmel vorlügen.
Ich kann einfach nur meine Erfahrungen weitergeben, die ich während meines Insolvenzverfahrens gemacht habe.

Meiner Ansicht nach fängt es damit an, daß ich einfach mit dem, was ich habe, auskommen muß!
Zwar ist das nicht immer leicht, aber auch ich habe dieses gelernt.

Dazu gehört für mich mit an erster Stelle, daß ich ein Handy nur dann nutze, wenn ich die Rechnung bereits im VORAUS (PRE-Paid) bezahlt habe.

Zwar mag es für trendige Menschen nicht nachvollziehbar sein, aber ich habe 25 Jahre meines Lebens durchaus glücklich er- und überlebt OHNE ein Mobiltelefon zu besitzen.

Ein normaler Vertrag mit einem Mobilfunkanbieter bedeutet immer, daß das Unternehmen quasi einen Kredit über den Abrechnungszeitraum gewährt.

Zieht jedoch jemand in Erwägung, sein eigen Fleisch und Blut durch Umschreibung eines Vertrages mit in die Schuldenfalle zu ziehen, platzt mir einfach die Hutschnur, da ich solche Überlegungen absolut nicht nachvollziehen kann und einfach nur bedauer, daß man die eigene Situation nicht erkannt hat!

Das sage ich nicht als Schuldner, sondern als Vater von zwei Kindern.


Mit absoluter Sicherheit möchte ich hier niemandem etwas Böses oder so tun, als hätte ich die Weisheit mit dem Schaumlöffel gefressen.
Ich kann einfach nur meine Erfahrungen und mein Wissen weitergeben, um es anderen dadurch vielleicht ein wenig einfacher zu machen.

Ich war über 10 Jahre Selbstständig und über Jahre hinweg hat mich bei einem Neuwagen nicht der Preis interessiert, sondern nur, wie lange die Lieferdauer beträgt.
Dank eigener Fehler und einer Lebensgefährtin, die die Bücher zu Ihren Gunsten "frisiert" hat, stand ich von Heute auf Morgen vor dem Nichts.

Ich habe über Monate keine Post geöffnet, einfach versucht, alles ausgeblenden und mir irgendwann gedacht, daß es doch eigentlich auch egal ist, wenn ich vor eine Mauer fahre.

Irgendwann hat es, dank einer Schuldnerberatung und eines guten (und sehr günstigen) Anwalt aber einfach "Klick" gemacht, wo ich erkannt habe, daß die Situation einfach so ist, man nicht davor weglaufen kann oder gar untergeht, sondern irgendwann die IST-Situation akzeptiert und trotzdem glücklich leben kann.

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MissTraut

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Re: Umstellung der Einzugsermächtigungen auf Daueraufträge
« Antwort #8 am: 19. Juli 2008, 02:02:59 »

Guten Morgen  :whistle:

ups @ paps ... das hab ich wohl offenbar überlesen  :rougi:

@bomber ... wenn ich da etwas aus dem Zusammenhang gerissen habe, dann sorry ... ist mir nicht bewußt ... und sicherlich stimme ich Dir in einem Punkt absolut zu, wenn es darum geht, Familienangehörige mit "reinzuziehen", das geht gar nicht  :nono:

Ich selbst nutze ein Handy mit Vertrag und kann sogar damit umgehen  :thumbup:, habe aber trotzdem den Vertrag gekündigt und werde wohl im Jahre 2010 auf Prepaid umsteigen ... mehr als die absolut kleinste Grundgebühr vertelefoniere ich auch nicht ... nicht mehr und so lohnt ein Vertrag sich nicht mehr ...

Ansonsten kenne ich die "Vogel-Strauß-Politik" nur zu gut. Habe selbst über viele Jahre hinweg die Augen geschlossen und es hat gerade noch einmal rechtzeitig "Klick" gemacht. Da liest sich Deine Geschichte nicht viel anders als meine.

LG
MissTraut

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oldsusy

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Re: Umstellung der Einzugsermächtigungen auf Daueraufträge
« Antwort #9 am: 19. Juli 2008, 10:30:11 »

Hallo und guten Morgen,

zuerst einmal " danke " für die zahlreichen Beiträge.....obwohl ich mit manchen nicht einverstanden bin! Vielleicht liegt es auch daran, dass ganz einfach Hintergrundinfos fehlten und es somit zu Missverständnissen kommt.
Dies ist meine erstmalige Anmeldung in einem Forum, vielleicht hätte ich sonst gewußt, dass man mit fehlenden Infos so manche Beiträge provoziert.
Ok.....bei den Handy-Verträgen handelt es sich um die der 3 Kinder ( 13-17 Jahre). Da mein Mann und ich beide berufstätig sind, waren wir auch in der Lage, diese Verträge abzuschließen. Klar könnte man jetzt dagegen halten, warum eine 13-jährige ein Vertragshandy braucht....aber wir haben günstige Verträge mit frei-sms abgeschlossen und die Kiddies werden dazu angehalten, in diesem Limit zu bleiben!
Da ist allemal günstiger, als auf ein prepaid umzusteigen!
Ich sehe es nicht so, dass uns der Handy-Anbieter durch den Vertrag einen Kredit gibt, da die Grundgebühr ( inkl. frei-sms bzw. Freiminuten ) bereits im Vorraus gezahlt wird. Ein Kredit wäre es nur, wenn die kiddies über ihr Limit schießen und das tun sie nicht!
Klar hat Bomber007 recht......auch ich bin ohne Handy groß geworden.....aber die Zeiten ändern sich! Gerade Kinder in der Pubertät wollen " dazu gehören ".....und dazu gehört für sie auch das Statussymbol HANDY! Als Erwachsene werden sie lernen, zu differenzieren, aber jetzt wollen sie noch mit der Masse schwimmen! Wir, als Eltern, versuchen ihnen einen verantwortungsvollen Umgang damit beizubringen, dass sie z.B. in ihrem budget bleiben!
Für mich würde sich ein prepaid-Handy lohnen ( werde auch darauf umstellen  ), da ich es nur dazu nutze, um für die Kinder jederzeit erreichbar zu sein, wenn sie mich brauchen!
Der 1. Beitrag von bomber007 hat mir fast die Tränen in die Augen getrieben ( vielleicht liegt es an dem schwachen Nervenkostüm...), aber es ist mir unverständlich, anzunehmen, dass wir unseren Sohn dadurch in eine eigene Insolvenz treiben würden / könnten!
Ich würde alles dafür geben, die letzten Jahre zurückzudrehen und jetzt nicht kurz vor der Inso zu stehen. Aber wie schon bereits gesagt wurde: das Leben ist kein Wunschkonzert! Wir werden aber alles dafür tun, den Kindern zu vermitteln, nicht durch Unwissenheit und Blauäugigkeit diegleichen Fehler zu machen wie wir! Denn, Zitat: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !
Wir wollten den Kindern durch Immobilien eine sichere Zukunft ermöglichen, aber es kam leider alles anders! Ok...shit happens....

Aber zurück zu den Handy-Verträgen: es ging nicht darum, die Verträge umzuschreiben ( die laufen eh auf meinen Namen, da unsere Kinder noch nicht volljährig sind ), sondern darum, dem Handy-Anbieter eine Kontonummer anzubieten, wo er abbuchen kann. Und diesen Betrag hätte unser Sohn natürlich auch von uns sofort zurückbekommen!
In diesem Punkt stimme ich mit MissTraut und mit bomber007 überein: die Kinder da mit reinzuziehen geht überhaupt nicht. Aber nichts liegt uns ferner! Unsere Kinder gehen uns über alles.......und wir möchten, dass sie soweit wie möglich aus der Inso herausgehalten werden!
Dazu gehört auch, dass sie ihre Handys behalten dürfen! Noch hat sich der Handy-Anbieter nicht gemeldet, ob er mit einer Überweisung einverstanden ist.
Sollten sich deswegen in der Inso Probleme ergeben, werden wir sie in Angriff nehmen.....und wenn es sein muß, müssen wir eben auf das teurere prepaid-Verfahren umsteigen.

Ich hoffe, es ist etwas klar geworden, dass wir nicht zu dem Personenkreis gehören, die Unbeteiligte mit reinziehen. So schwer die letzten Monate auch waren, und die Nächsten wohl auch noch werden,  ist die Inso für uns mittlerweile die einzige Möglichkeit, in ein paar Jahren wieder schuldenfrei zu leben!

Ein schönes Wochenende und liebe Grüße,
oldsusy

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ThoFa

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Re: Umstellung der Einzugsermächtigungen auf Daueraufträge
« Antwort #10 am: 20. Juli 2008, 12:49:15 »

Hallo,

oldsusy Sie müssen sich hier nicht rechtfertigen.

Manche Dinge kommen in einen Forum halt falsch rüber, so was passiert und man muss es in Kauf nehmen.

Das Thema dieser Seite ist nunmal auch ein emotionales, da kann es schnell passieren, dass der ein oder andere in Sachen zu viel hinein interpretiert.

Lustig finde ich immer die Aussage (und die höre ich in der Beratung so oft), dass man Kindern mit Immobilien etwas "mitgeben möchten". Das ist ein Irrglaube so vieler Eltern.   :whistle: Sie glauben gar nicht wie oft ich von den (dann erwachsenden Kindern) höre, wie froh sie sind, dass dieses häßliche Haus endlich weg ist.  :wink: Vielleicht aber auch nur vielleicht werde ich mal ein Beitrag zum Thema Immobilie und Geldverschwendung schreiben.  :wink:

MfG

ThoFa
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