Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: horstkevin am 17. August 2012, 11:53:00

Titel: Umwandlung P-Konto in Guthabenkonto nach Insolvenzeröffnung
Beitrag von: horstkevin am 17. August 2012, 11:53:00
Hallo,

ich habe folgende Frage:
Schuldner hat ein P-Konto mit einer bestehenden Pfändung. Nun geht er in Insolvenz.
Ob der TH das P-Konto freigibt oder nicht scheint ja wohl aktuell nicht ganz einheitlich gehandhabt zu werden.
Angenommen er würde es frei geben, könnte das P-Konto dann wieder umgewandelt werden in ein normales Guthabenkonto ?
Die Pfändung wäre doch noch drauf, oder wird die durch Freigabe nichtig bzw. ruhend gestellt ?
Danke im voraus!

Gruß,

Titel: Re: Umwandlung P-Konto in Guthabenkonto nach Insolvenzeröffnung
Beitrag von: Claus123 am 17. August 2012, 12:13:56
Claus-seit 5 Wochen mit erteilter RSB

...wer ist denn ER....Du?

Das Konto könnte auch ganz einfach vom Kreditinstitut gekündigt werden-auch da Kannst Du....."ER"....nichts machen
Titel: Re: Umwandlung P-Konto in Guthabenkonto nach Insolvenzeröffnung
Beitrag von: Feuerwald am 17. August 2012, 12:49:44
Die Pfändung wäre doch noch drauf

- genau das ist das Problem. Die Pfändung müsste erst beseitigt werden, bspw. durch die sog. Rückschlagsperre. Es kommt mitunter darauf an, wie lange die Pfändung bereits auf dem Konto liegt. Zudem können – selbst wenn im eröffneten Insolvenzverfahren die Pfändung ausgesetzt ist – solche Pfändung später wieder aufleben.  Im Zweifel wäre es besser, sich nach Eröffnung des Insolvenzverfahren eine neue Bank zu suchen.

Bis dahin als P-Konto belassen.

Titel: Re: Umwandlung P-Konto in Guthabenkonto nach Insolvenzeröffnung
Beitrag von: horstkevin am 17. August 2012, 12:57:51
"Schuldner" ist in diesem Fall meine Frau :)
Wenn die Bank kündigt stellt sich die Frage nach Umwandlung auch nicht, das ist klar.

Die Antwort von Feuerwald hat meine Frage sehr gut beantwortet bzw. meine Annahme bestätigt.
Vielen, herzlichen Dank dafür!