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Autor Thema: Umzug  (Gelesen 2178 mal)

Insolvnzi

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Umzug
« am: 30. Oktober 2007, 18:43:53 »

Hallo

nochmals ne Verständnisfrage:

gerne würde ich nun mit meinem Freund zusammenziehen.  Er hat den Mietvertrag unterschrieben.  Eröffnung der RIV wird in 1-2 Wochen sein.  Kann mein Freund mit mir einen Untermietvertrag machen? Vermieter weiß Bescheid und hat schon Bestätigung geschrieben, dass ich da mit wohne.  Er weiß aber nichts von meiner IV.  Ich möchte auch nicht,d ass er angeschrieben wird, da ja mein Freund der Mieter ist.  Muss ich das meinem IV melden, wer der Vermieter meines Freundes ist? Ich zahle die Hälfte der Miete an meinen Freund.
Gruß Insolvnzi
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Feuerwald

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Re: Umzug
« Antwort #1 am: 30. Oktober 2007, 18:51:58 »


das Mietverhältnis  Ihres Freundes geht den IV nichts an.
Hier gibt es auch nichts gem. § 109 Inso zu erklären, 
da das Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und Freund nicht
Gegenstand des Insolvenzverfahrens ist. 

Gruss
Feuerwald



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Insolvnzi

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Re: Umzug
« Antwort #2 am: 30. Oktober 2007, 19:19:27 »

Hallo Feuerwald

danke für die schnelle Antwort.  Nun nochmals ne Frage: Soll ich dem IV sagen, dass ich bei meinem Freund wohne oder einfach  nur sagen, ich ziehe um.  Dann möchte er sicher den Mietvertrag sehen, den ich ja so nicht habe.  Deswegen die Frage nach einem MV zwischen mir und meinem Freund.

Gruß Insolvnzi
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Feuerwald

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Re: Umzug
« Antwort #3 am: 30. Oktober 2007, 19:41:11 »

sagen Sie doch wie es ist,
Sie ziehen zu Ihrem Freund und gut ist es. 
Ob Sie Miete zahlen oder nicht ist erstmal egal.

Einen Untermietvertrag können Sie nach Eröffnung immer noch abschließen,
wenn Ihnen danach ist, der ist dann auch nicth Teil des Insolvenzverfahrens.

Es geht bei § 109 InsO nur um Mietverräge,
die zum Zeitpunkt des Insolvenzverfahrens schon bestehen.

Wichtig ist jedoch,
jeden Wohnsitzwechsel dem gericht und dem IV anzuzeigen.

Gruss
Feuerwald
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