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Autor Thema: Umzug ins Ausland oder lieber nur dort Arbeiten?  (Gelesen 2820 mal)

Craven73

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Umzug ins Ausland oder lieber nur dort Arbeiten?
« am: 15. September 2008, 14:52:15 »

Hallo,

ich bin mir in einigen Dingen nicht ganz sicher wie ich mich verhalten soll!

Ich bin seit 2 Jahren im Insolvenzverfahren. Meine Pfändungsgrenze ist ca. 1300 Euro, da ich eine Tochter habe.
Ich bin verheiratet, das Einkommen von meinem Mann wurde bei mir nicht angerechnet.
Mein Mann, reicht nun ebenfalls Insolvenz ein. (VI) Nun sagte uns die Nette Frau von der Beratungsstelle, dass mein Einkommen mit angerechnet wird. Das meine Tochter bei Ihm nicht angerechnet wird, da Sie nicht von Ihm ist.
Wie kann es sein, dass es so unterschiedlich gehandhabt wird?

Dann kommt dazu, das ich eine Stelle im Ausland bekommen kann. Ich müsste zwar nicht umziehen wäre aber die Woche über nicht da.
Für Kost und Unterkunft muss ich slber aufkommen.
Was wird in welcher Höhe angerechnet?

Wenn meine Tochter dann bei meinem Mann bleiben würde, würde Sie dann mitangerechnet werden?

Was würe passieren wenn ich mich dazu entschliessen sollte doch auch Meldepflichtig ins Ausland zu gehen, was würde dann mit meiner Insolvenz in DE passieren?
Ist die dann auf Halt? Sollte ich Sie dann im Ausland anmelden? Wird die Zeit in DE mit angerechnet oder zählt sie neu?

Tja, da sind wohl einige Fragen offen....

Danke für eure Antworten, welche Erfahrungen habt Ihr gemacht?


 
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Feuerwald

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Re: Umzug ins Ausland oder lieber nur dort Arbeiten?
« Antwort #1 am: 15. September 2008, 15:29:29 »

Ich bin verheiratet, das Einkommen von meinem Mann wurde bei mir nicht angerechnet.

- richtig


Mein Mann, reicht nun ebenfalls Insolvenz ein. (VI) Nun sagte uns die Nette Frau von der Beratungsstelle, dass mein Einkommen mit angerechnet wird.

- nein, das Einkommen wird nicht "angerechnet".  Allerdings können Sie als Ehepartner wegen eigenen Einkünften bei der Berechnung des Pfändungsbetrags unberücksichtigt bleiben.


Das meine Tochter bei Ihm nicht angerechnet wird, da Sie nicht von Ihm ist.

- das ist richtig.


Dann kommt dazu, das ich eine Stelle im Ausland bekommen kann. Ich müsste zwar nicht umziehen wäre aber die Woche über nicht da. Für Kost und Unterkunft muss ich selber aufkommen.  Was wird in welcher Höhe angerechnet?

- eine Wissenschaft für sich.


Wenn meine Tochter dann bei meinem Mann bleiben würde, würde Sie dann mitangerechnet werden?

- nein.


Was würe passieren wenn ich mich dazu entschliessen sollte doch auch Meldepflichtig ins Ausland zu gehen, was würde dann mit meiner Insolvenz in DE passieren?

- die würde in DE weiter laufen.

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