Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Gobbo am 18. März 2008, 17:26:57
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Hallo,
ich bin neu hier.
Habe ein leufendes Verbraucherinsolvenzferfahren.
Darf ich jetzt während dieser Zeit in eine andere Wohnung umziehen?
Ist dabei auf bestimmte Voraussetzungen zu achten?
Ich danke euch für eine kurze Rückinfo.
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Sie dürfen natürlich umziehen.
Die neue Wohnung sollte in einer Preislage liegen, die Sie sich aus dem Pfändungsfreien leisten können.
Information an Th und Gericht über die neue Anschrift nicht vergessen.
Eventuell hinterlegte Kaution beim alten Vermieter könnte aber zur Masse gezogen werden, wenn das Verfahren noch läuft.
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Vielen Dank,
nun die neue Wohnung ist zwar etwas teurer als die alte, ich kann Sie mir aber leisten.
Eine Kaution beim alten Vermieter habe ich zum Glück nicht.
Die Kaution für den neuen wird mir geliehen bzw. zahlt jemand anderes.
Wann muss ich eigentlich den TH und das Gericht über die neue Adresse informieren?
MFG
Gobbo
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Hallo,
nachdem Sie umgezogen sind, wann denn auch sonst ? :whistle:
MfG
ThoFa
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Zb: Vorher, da ich ja die neue adresse kenne und das umzugsdatum :cheesy:
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Hallo,
Sie müssen nicht päpstlicher sein als der Papst. :wink:
MfG
ThoFa
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ok,
danke, und das die Wohnung teurer wird ist sicherlich egal solange ich es bezahlen kann. :dntknw:
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Mit Deinen pfändungsfreien Beträgen kannst Du Dir kaufen/ leisten was Du willst.
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Mit Deinen pfändungsfreien Beträgen kannst Du Dir kaufen/ leisten was Du willst.
Stimmt aber nur im weitesten Sinne.
Aus dem pfändungsfreien Neuvermögen zu bilden (Sparverträge, o.s.) sollte man offiziell tunlichst vermeiden.
Da der/das pfändungsfreie Lohn/Gehalt mit der Anlage eben nicht mehr Lohn oder Gehalt ist, sondern Vermögen.