Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Lutz1 am 21. Februar 2010, 18:31:31

Titel: Umzug wegen Arbeit
Beitrag von: Lutz1 am 21. Februar 2010, 18:31:31
Hallo, hier ist die Frau von Lutz1 !

Habe mal ne Frage. Wenn mein Mann eine Arbeit annimmt und wir deshalb umziehen werden, ich dehalb meine Arbeit aufgebe, zähle ich dann als Unterhaltsberechtigt meinem Mann gegenüber? D.H. doch (evtl.), das der Selbstbehalt in der Pfändungtabelle steigt, oder nicht?

Bekomme ich Ärger mit dem TH und bekomme ich wohlmöglich eine ARGE Sperre? Wir beziehen ALG II aus Ergänzungsleistung.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Heike (Lutz1-Ehefrau)