Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: rookie am 05. Februar 2010, 08:40:04

Titel: Umzugskostenübernahme vom Arbeitsamt
Beitrag von: rookie am 05. Februar 2010, 08:40:04
Hallo,

ich bin zum 30.04 gekündigt worden und erhalte eine Abfindung....oder besser der TH.

Ich könnte zum 01.07. eine neue gutbezahlte  Stelle antreten. Dies macht aber einen Umzug nötig da der neue Job 450km entfernt von meinem jetzigen Wohnort liegt.

Ich habe beim Arbeitsamt einen Antrag auf Umzugskostenübernahme gestellt.

Problem:

Die Erstattung ( auch hier erst nach Prüfung ) würde erst nach dem Umzug erfolgen, d.h. ich müsste erstmal komplett in Vorlage treten müssen.

Da ich das aber finanziell nicht kann, auch nicht durch Hilfe Dritter,  wäre meine Frage ob ich beim Insolvenzgericht auf Antrag hin einen Teil der Abfindung für die Umzugskosten ( ca. 2500€ ) frei bekäme.

Wäre das möglich und wie müsste der Antrag aussehen ?

Ohne Umzug kann ich den Job nicht antreten und müsste erstmal ALG beantragen.

 
Titel: Re: Umzugskostenübernahme vom Arbeitsamt
Beitrag von: paps am 05. Februar 2010, 11:37:44
Antrag ist formlos zu stellen.

Begründung wäre doch so, wie oben genannt o.k.

Ein bisschen noch auf die Tränendrüse drücken, wegen Job und pfändbaren Betrag und so.
Titel: Re: Umzugskostenübernahme vom Arbeitsamt
Beitrag von: rookie am 06. Februar 2010, 08:21:24
Danke paps.

Na dann werde ich denem mal was vorjammern ..... :wink:
Titel: Re: Umzugskostenübernahme vom Arbeitsamt
Beitrag von: paps am 06. Februar 2010, 21:35:38
nur nochmal für künftige Leser nachgeschoben:
Es gibt keinen Rechtsanspruch und es liegt immer im "freien Ermessen" des Gerichts.
Titel: Re: Umzugskostenübernahme vom Arbeitsamt
Beitrag von: rookie am 08. Februar 2010, 11:26:38
ja klar....