Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: oldsusy am 17. Dezember 2008, 21:02:57
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Guten Abend Ihr Lieben,
wollte mal ausnahmsweise nichts fragen, sondern etwas erfreuliches mitteilen.
Im August hat einer unserer Gläubiger beim AG beantragt, dass unsere gemeinsamen Kinder beim Vater nicht mehr als Unterhaltsberechtigte berücksichtigt werden, da auch ich über eigenes Einkommen in ähnlicher Höhe verfüge. Dadurch ließ sich dann monatlich ein satter Pfändungsbetrag errechnen, der natürlich von seinem Arbeitgeber erstmal eingefroren wurde.
Auf Anraten von paps habe ich sofortige Beschwerde eingelegt. Diese wurde dem Landgericht zwecks weiterer Entscheidung weitergeleitet und heute kam die Antwort: wir haben Recht bekommen !
Der einbehaltene Betrag ist meinem Mann mittlerweile nachgezahlt worden......und der Treuhänder hatte nichts dagegen.
Ich kann jedem nur raten, nicht alles zu schlucken, was ihm vorgeworfen wird. Menschen entscheiden und Menschen machen auch Fehler.
Und die Tipps, die man hier, vor allen Dingen von den mods bekommt ( aber nicht ausschließlich ) sind supergut und in unserem Fall bares Geld wert!
@paps: nochmals danke für den Tipp und Angabe der BGH Urteile !
Die Kosten muß jetzt der Gläubiger zahlen.......solch ein Brief kann einem schon mal den Tag retten!
Viele liebe Grüße und einen angenehmen Abend!
Oldsusy
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Na dann Weihnachten ja kommen. :coffee:
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Hallo,
das Urteil bzw. den Beschluss vom LG hätte ich gerne (netürlich geschwärzt) an mein Mail, wenn es geht.
MfG
ThoFa
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ICH AUCH BITTE!!! (die Mail mit dem Urteil, meine ich...und evtl. auch den Musterbrief, wenn es ginge?...)
Ich vermute nämlich, dass uns ein ähnliches "Schicksal" bevorsteht..... :gruebel:
@oldsusy: Herzlichen Glückwunsch!!! Ich freue mich für Euch!!!! :juchu: :juchu: :juchu:
Ich bin j a eher ein stiller Leser, nehme aber seit meinem täglichen Besuch hier seit Ende September unheimlich viel mit....
Ein dickes Dankeschön an dieser Stelle mal!!! :respekt:
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Vielleicht reicht ja auch das Aktenzeichen, wenn es zur Veröffentlichung zugelassen wurde.
Ansonsten auch ne .jpg haben wollen.
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Hallo Oldsusy ... ich will nichts davon, ich mein Kopie Urteil oder was so die anderen "Herrlichkeiten Mods" so wollten, ausser eins:
Herzlichen Glückwunsch. Ich freue mich sehr für Dich. Wenn ich so an die ersten Zeilen von Dir denke dann um so mehr, da wieder sehr viel Lebensfreude aus Deinen Worten klingt.
Was für ein schönes Weihnachtsgeschenk :smoke:
Ganz liebe Grüße
MissTraut
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Hallo @ all,
was würde ich nur ohne euch alle machen?
Ja, es kehrt wieder Lebensfreude sein.....wie hat mal jemand im Forum geschrieben: das Leben ist schön trotz Insolvenz !
Aber ohne dieses Forum, wo ich mich jederzeit gut aufgehoben fühlte und immernoch fühle, wäre ich wohl streckenweise untergegangen und bestimmt verzweifelt!
Ich kann den mods und allen Anderen gar nicht genug danken, dass sie tagtäglich in ihrer Freizeit Hilfestellung und Unterstützung geben !!!!!!
Danke, danke, danke an alle !!!!!!
Wer will, kann den Beschluss gerne haben.....doch er scheint nicht zur Veröffentlichung freigegeben zu sein, da ich unter dem AZ nichts finden kann.
Könnte ihn natürlich abtippen, aber die Begründung geht über 4 Seiten.......vielleicht langweile ich mich ja am Wochenende...dann setze ich die Beschwerde und den Beschluss ins Forum.
@Thofa: ich schicke dir den Beschluss morgen per fax !
Vielleicht bringt das Christkind ja einen Scanner......obwohl ich es eher für ausgeschlossen halte!
Wem der Beschluss hilft, der kann ihn gerne haben und mich kontaktieren.......ein paar Faxe werden mich nicht noch insolventer machen!
Euch allen einen schönen Abend und bis ganz bald,
OldSusy
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Scanner gibt es für 39,95. Nur durch den KAmin würd ich diese nicht werfen
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Eur 39,95 für einen Insolvenzler viel Geld !
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Dann ist das Abschreiben doch billiger.
Es geht auch nicht um alle 4 Seiten, sondern um die Kernaussagen.
Diese sind ja durch diverse Beschlüsse des BGH zwar vorgegeben wurden, scheinbar hat das aber das VG bei oldsusy nicht wirklich interessiert.
Um so erfreulicher ist es, dass das LG das Fehlurteil richtiggestellt hat.
Das das Ganze noch vor Weihnachten kommt, ist doch um so schöner.
Wobei...Gehaltsnachzahlung im Verfahren?
Aber wenn der TH sagt es ist o.k.
Dann sollte es doch auch ein Scanner werden.
Oder allinone vielleicht?
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Moin,
habe ThoFa den Beschluss zugefaxt. Vielleicht hat er dort einen Scanner .....für mich ist es ok, wenn er den Beschluss ins Forum setzt.....wenn es dem Einen oder Anderen helfen kann.......wäre schön !!!!!
@ paps: schon vergessen, was so ein Umzug kostet? Sind vor 6 Wochen umgezogen und immernoch fehlen so ein paar Kleinigkeiten.....da muß der Scanner noch etwas warten!
Allen einen schönen Tag!!
LG
Oldsusy
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Hallo,
yeep hab alles bekommen, vielen Dank dafür.
Werde es in Kürze bei uns auf den Server legen, muss erst noch die Faxnummer aus der Kopfzeile entfernen. ;)
MfG
ThoFa
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Hallo Thofa,
besser ist das !!
Danke und Gruß,
Oldsusy
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Bin noch neu hier. Kann ich den Beschluss bitte auch haben, bzw. sagt mir jemand wo der im Forum abgelegt wird. Denn bei uns wurden die Kinder aufgeteilt. Bei meinem Mann 2 und bei mir 1 Kind. Ich verdiene etwa die Hälfte von dem was mein Mann verdient.
Haben allerdings durch das LG kein REcht bekommen. Würde dann aber versuchen, einen neuen Antrag zu stellen. Habe meine Arbeitszeit verringert um unter die Pfändungsgrenze zu kommen. Dann würde sich ja evtl auch die Vollzeit wieder lohnen.
Mfg
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Guten Morgen ,
habe den Beschluss nebst Beschwerde an Den mod ThoFa übersandt! Wenn du über sein Profil gehst, kannst du ihn kontaktieren!
Er wollte den Beschluss ins Netz setzen, ich weiß aber nicht, ob er dazu schon gekommen ist, bzw wo man ihn finden könnte!
Habt ihr ansonsten ein fax? Vielleicht kann ich unsere alte Möhre motivieren, dir die Seiten zu senden......
LG
Oldsusy
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Hallo,
so hat was gedauert, aber das Urteil kann nunmehr hier heruntergeladen werden:
http://www.fkrw.de/?page_id=550
Ich werde es ein bis zwei Wochen online lassen.
MfG
ThoFa